Wirtschaftskrise hin oder her: ein Berufsstand erlebt diese harschen Herbsttage nur wie eine leichte Brise. Bei Bedarf steht man auf und schließt einfach die Fenster. Die Rede ist von Rechtsanwälten, die wie immer konjukturunabhängig auf die Pirsch gehen, um den Kanzleiumsatz anzukurbeln.
Vielleicht haben sich ja einige von euch gefragt, weshalb das lang erwartete U2-Konzert, das YouTube am 25. Oktober live übertragen will, zwar in 16 Ländern ausgestrahlt wird – aber wieder nicht in Deutschland. Nun, wie sich herausstellte, ist die Beziehung zwischen Google und GEMA immer noch nicht ganz knusper. Man konnte sich über die Höhe der Lizenzgebühren nicht einigen. Offensichtlich gibt es solche Probleme nicht einmal in Brasilien oder Südkorea, denn da wird am Wochenende um 4.30 Uhr morgens (unserer Zeit) pünktlich ein Fass aufgemacht und zu Bono und Co. gerockt.
Man könnte es ja kopfschüttelnd dabei belassen, doch nun mischen sich nicht nur Verbände, sondern einzelne Anwälte in das Geschehen ein. So hat der Hamburger Anwalt Jens Schippmann heute Strafanzeige gegen YouTube erstattet, zu seinen Klienten zählen laut DerStandard.at – große Überraschung! – Musiker, Autoren, Produzenten und Musikverlage. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat nun ein formelles Ermittlungsverfahren gegen YouTube eingeleitet und überprüft nun die Schuld der „obersten Chef des mächtigen Konzerns“ – wahrscheinlich Eric Schmidt höchstpersönlich.
Neue Stellenangebote
Growth Marketing Manager:in – Social Media GOhiring GmbH in Homeoffice |
||
Praktikum im Bereich interne Kommunikation und Social Media BOS GmbH & Co. KG in Ostfildern bei Stuttgart |
||
Praktikum (m/w/d) Projektmanagement Social Media ab Januar 2025 CEWE Stiftung & Co. KGaA in Oldenburg |
Der Vorwurf bezieht sich auf Urheberrechtsverletzungen, denen Schippmanns Klienten nicht länger zusehen wollen. Bislang haben sich ja GEMA und YouTube zivilrechtlich gestritten; dass es nun zu einer richtigen Strafanzeige kommt, hebt die ganze Geschichte auf eine neue Stufe. Sollte Google-Chef Schmidt (wohnhaft in Atherton, Kalifornien) von den Hamburger Wachtmeistern tatsächlich überführt werden, drohen ihm bis zu drei Jahre Freiheits- oder eine Geldstrafe. Es wird aber vermutet, dass der Anwalt nur pokern will, da durch eine offizielle Ermittlung für ihn kostenlos (das heißt: auf Staatskosten) Beweise gesammelt werden, die er dann bei einem zivilrechtlichen Verfahren gegen YouTube vorbringen kann.
(André Vatter)
Im Sommer ist’s die Hitze, die das Eiweiß mancher Hirne zum gerinnen bringt. Aber im Herbst? Ist’s die mittelschwere Depression?
Drehen denn nun alle nur noch am Rad?
Willkommen im Irrenhaus Deutschland, Exportweltmeister in Sachen „Bullshit“.
was kostet es denn, wenn man 2 stunden lang die eigenen lieder spielt?
und wieviel erhalten die jungs von u2 anschliessend als entgelt der gema, da ihre lieder öffentlich aufgeführt wurden?
irgendwie verstehe ich da was nicht.
ok. wir wissen, dass u2 gerne auch den anderen song der beatles oder von john lennon einstreuen, da sehe ich das noch ein. aber für das eigene liedgut?
[…] Urheberrechtsverletzungen: Hamburger Anwalt droht den YouTube-Chefs […]
Gema, GEZ… Deutschland ist schon lustig. Hauptsache Bürokratie, teuer, umständlich und möglichst viele Formulare 🙂
also manchmal kann man sich echt nur an den kopf fassen. wie kann denn etwas in diesem land rechtskonform sein, wenn 99% der bürger es als ungerecht ansehen – wäre es da nicht mal zeit für gesetzesänderungen?
Hier kann man doch mal wieder sehen, dass das aktuelle Urheberrecht nicht für das Internet umgesetzt werden kann.
Anwälte im Internet werden nur noch durch Ihre Geldgier getrieben. Mit Gesetz hat das schon lange nichts mehr zu tun.
Ähem, ich glaub das U2-Konzert steht in keinem Zusammenhang mit dem was der eine Anwalt da jetzt fabriziert…bisschen blöd geschrieben.
Aber das eine ist nun mal Streitigkeit GEMA – Youtube über Höhe der Lizenzgebühren,
das andere Strafverfolgung wegen Urheberrechtsverletzung irgendeines Künstlers der nun Mandant des Hamburger Anwalts ist.
Was ich als wirklich beachtenswertes Novum empfinde ist die Tatsache, dass nun schon Anträge zur Strafverfolgung gegen Youtube-Chefs gestellt werden. Mal sehen wie sich das entwickelt…
Für die unter euch, die da vielleicht nicht so drin sind:
zivilrechtlicher Streit bedeutet: Anwalt schickt Youtube Unterlassungserklärung mit der Aufforderung diese zu unterschreiben. Da steht dann drin, dass Youtube es zukünftig unterläßt Eigentum von Mandant des Anwalts zu hosten und zu verbreiten und dass Youtube Betrag x als Strafe zahlt, wenn sie es weiter hosten. Wenn Youtube unterschreibt ist das für den Anwalt gut, weil er dann im Zweifelsfall richtig abkassieren kann. Wenn Youtube sich weigert zu unterschreiben, werden gerichtliche Schritte eingeleitet.
strafrechtlicher Streit bedeutet: Anwalt rennt zur Staatsanwaltschaft und bezichtigt Youtube Eigentum seines Mandanten „gestohlen“ zu haben. Punkt. Dann ermittelt die Staatsanwaltschaft, was an dem Sachverhalt dran ist. Und das kann der Anwalt dann im Zweifel verwenden.
Was sollten Gema und die jeweiligen Künstler eurer Meinung nach tun?
@8: Was die Gema und die Künstler tun sollten? Ganz einfach: endlich mal aufhören in irgendwelchen Traumwelten zu leben und ihre Geldgier beenden. Ich sehe (ausser Geldmacherei) keine wirkliche Existenzberechtigung der Gema (ja ja, ich weiß, die armen Künstler haben dann nichts mehr zu Essen…).
Die Künstler sollen natürlich ihr Geld bekommen – und das tun sie, indem sie ihre Platten verkaufen. Warum also doppelt und dreifach abkassieren? Ich meine, wenn ein Radiosender oder halt YouTube die Musik spielt, sollten die Künstler eigentlich über diese kostenlose Werbung froh sein. Bevor man berühmt ist, wünscht man sich nichts sehnlicher, als im Radio gespielt zu werden aber kaum ist man erfolgreich, zählt nur noch das Geld.
Wenn ich z.B. bei einem Radiosender oder YouTube Werbung schalten möchte, bekomme ich doch auch kein Geld, sondern muss logischerweise dafür bezahlen.
Natürlich könnte man jetzt sagen, dass es Lieder gibt, die noch sehr oft im Radio oder bei YouTube gespielt bzw. angeschaut werden, die aber kaum noch über den Ladentisch gehen. Nun ja, wenn mir als Künstler ein Werk von 1980 nichts mehr einbringt, dann ist es halt so. Ich kann auch nicht zu meinem Arbeitgeber sagen, ich hätte letzten Monat gearbeitet und jetzt möchte ich mein Leben lang Geld dafür bekommen. Nein, ich muss, um eine konstante Entlohnung zu bekommen, auch konstant Leistung erbringen. Warum sollte das im Musikbusiness anders sein? Wenn die alte Platte nichts mehr bringt, sollte man eine neue aufnehmen. Und wenn die Glanzzeit vorbei ist, dann sollte man der Realität ins Auge sehen und sich einen neuen Job suchen. Michelle hatte doch auch einen Hundefrisörladen eröffnet, als es mit dem Singen nicht mehr klappte…
Ich glaube eh das Schmitd die besseren Anwälte hat. Wer weiss vielleicht bekommt das ganze der BGH in die Hände, wenn man sich nach oben Streitet, für eine Grundsatzentscheidung wär es mal nicht schlecht.
Das Konzert wurde übrigens doch auch in Deutschland übertragen. Gleich startet die zweite komplette Wiederholung!
[…] ich wage keine Versuche hinsichtlich einer Prognose, wann dies der Fall sein wird. Denkt nur an das Urheberrecht-Chaos, das derzeit bei YouTube […]
Deutschland ist schon lustig. Hauptsache Bürokratie, teuer, umständlich und möglichst viele Formulare 🙂
stefan.
[…] Drei-Frontenkrieg geworden: Misstrauen herrscht gegenüber den Kunden, Ablehnung gegenüber dankbaren Vertriebspartnern und Argwohn gegenüber den Künstlern, die sich verständlicherweise von den Labels […]