Sonstiges

RTL gewinnt gegen dsds-news.de – Marke DSDS darf nicht ausgebeutet werden

Neuer Anstrick für DSDS-news.de - moderner, aber ohne Werbung

Es gibt Neuigkeiten in der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen RTL und Philipp Klöckner. Ihr erinnert euch: der Streit um dsds-news.de lässt grüßen. Vor rund vier Monaten war es Klöckner als Portal-Betreiber, der sich gegen RTL vor dem Landgericht Berlin durchsetzen konnte. Schon damals hatte eine RTL-Sprecherin mir aber verraten, dass es sich dabei „um einen für RTL unwichtigen Nebenstreit“ gehandelt habe. Jetzt hat das Landgericht Köln ein Urteil gefällt. Und siehe da: der TV-Sender bekam Recht.

Rückblende: RTL ging bereits im März dieses Jahres gegen dsds-news.de in Form einer Abmahnung vor, weil es sich bei der Website in den Augen der TV-Macher um ein Angebot handelte, bei dem kommerzielle Interessen klar im Vordergrund stünden. Stein des Anstoßes war die auf Klöckners Seite geschaltete Werbung und die damit verbundenen finanziellen Einnahmen. Auch die Tatsache, dass der Portalbetreiber als SEO-Manager auftritt, stieß RTL übel auf. Mit DSDS als geschützter Marke sei ein kommerzielles SEO-Projekt gestartet worden, so der Vorwurf.

Heißt konkret: nach Ansicht von RTL wollte Klöckner eine möglichst hohe Listung bei Google erreichen, um wiederum möglichst viele Menschen auf sein Portal zu locken und mit der dort geschalteten Werbung Geld zu verdienen. „Das hat mit einer klassischen Fanseite nichts zu tun“, sagte mir ein RTL-Sprecher schon vor sieben Monaten. Stimmt sicherlich. Hat aber auch noch andere Gründe. Klöckners Internetseite macht dem Videoportal clipfish.de Konkurrenz, das zu RTL gehört und womit wiederum der Sender Geld verdienen will. Kommen nun zu viele SEO-Sites um die Ecke, rutscht Clipfish im Google-Ranking nach unten, verliert Besucher und somit Einnahmen. Klar, dass RTL das nicht gefallen kann.


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Nun wurde also vor dem Landgericht Köln verhandelt, ob dsdsnews.de so weitermachen darf wie bisher. Und genau das ist nicht der Fall. Nach Senderangaben hat RTL in allen Punkten Recht bekommen. Die Marke „DSDS“ wurde demnach „widerrechtlich zu kommerziellen Zwecken genutzt.“ In einer mir vorliegenden Stellungnahme von RTL heißt es wörtlich:

Das Landgericht Köln hat […] den Betreiber dazu verurteilt, die Marke „DSDS“ nicht mehr im geschäftlichen Verkehr kennzeichenmäßig zu benutzen – wie durch Benutzung auf der Seite dsds-news.de mit kommerzieller Ausrichtung geschehen.

Der richterliche Beschluss geht sogar noch deutlich weiter. Klöckner muss demnach „Auskunft bezüglich Art und Umfang der Werbemaßnahmen, Umsätze und weiterer Domains mit DSDS-Bestandteil geben, die er betreibt“. Selbst auf die Domain www.dsds-news.de hat RTL nach dem ergangenen Urteil Anspruch. Es ist aber noch unklar, was genau mit der Adresse nun geschehen wird. Der Sender weist allerdings ausdrücklich darauf hin, „dass es dem Beklagten generell nicht untersagt wird über die Sendung zu berichten.“ Dies aber eben nur als reine Fanseite ohne kommerziellen Inhalt.

Und genau das scheint Portalbetreiber Klöckner auch zu machen – aber eben ohne Werbung. Es gibt keine blinkenden Banner und auch keine Google-Adsense-Anzeigen mehr. Insgesamt hat die Seite nun einen deutlich schlichteren Anstrich, wirkt aber für mein Befinden auch deutlich moderner als zuvor. Gerne hätte ich in Erfahrung gebracht, ob Klöckner vielleicht Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, doch er war telefonisch leider nicht zu erreichen. Vielleicht liest er hier ja (wie in der Vergangenheit) mit und meldet sich noch bei mir…

(Hayo Lücke)

Über den Autor

Hayo Lücke

Hayo Lücke hat von 2009 bis 2014 insgesamt fünf Jahre lang für BASIC thinking geschrieben und dabei über 300 Artikel beigesteuert.

21 Kommentare

  • Seltsame Rechtsauffassung. Genau so gut könnte man sämtlichen kommenziellen Boulevard-Seiten verbieten, darüber zu berichten. Läuft auf das gleiche hinaus, nur mit dem Unterschied, dass die sich nicht auf DSDS beschränken. Er hat doch nicht unmittelbar mit der Marke Geld verdient (also beispielsweise Shirts verkauft), so wie ich das hier verstehe.

  • RTL muss ich mal kritisieren …

    Die haben sich die Site drei JAhre angeschaut – und immer müde belächelt … Und dann – als Sie nen kleinen Konkurrenten entdecken mussten, hauten Sie auf den Putz.

    Der grösste Fehler war eben das DSDS in der Domain … Hätte er die Domaain „Deutschland-sucht-dendümmsten-Sänger.de“ hätte es keine Probleme gegeben ..

  • Ein unverständliches Urteil! RTL wird schon wissen warum sie in Köln geklagt haben … mal abwarten ob es eine Berufung geben wird.

  • Das Problem ist wohl eher, dass die Marke in der Domain und im Seitentitel vorkommt.

    Beim Bildblog gab es ja ähnlich gelagerte Probleme…

  • Da versucht jemand, mit dem Marken-Namen von jemand anderen über Umwege Geld zu verdienen. Die „Fanseite“ hat nunmal (im Gegenssatz zu den vielen anderen im Netz) eine gewisse Größe erreicht und damit kann man wahrscheinlich gut Geld scheffeln.

    Wäre es eine Seite geblieben, wo täglich vielleicht 10 Leute draufgehen (wie bei vielen Beepworld-Fanseiten zu Stars), hätte sich RTL sicher auch nicht so aufgespielt.

  • Es ist aber durchaus seltsam, dass man als Fan irgendeiner Serie nun damit rechnen muss, angeklagt zu werden, weil man indirekt Werbung dafür macht. Die Leute, die da waren, sind vermutlich große Anhänger der Sendung.

  • So ganz klar ist mir nun allerdings nicht was RTL die ganze Sache gebracht hat, Werbung ist weg. So what, was haben die gegen die 5,50 Euro die er damit verdient?

  • @#9 – RTL hat das Recht, die Domain selbst zu nutzen. Schon allein das ist ziemlich krass, wenn du mich fragst. Davon ganz abgesehen, wurde mit der Seite ein Vielfaches von 5,50 Euro verdient.

  • Einfach nur erbärmlich dieses Urteil. Wo bleibt die Meinungsfreiheit hier in Deutschland? Darf man denn jetzt garnix mehr? Das aller schärfste finde ich ja das die Domain jetzt RTL gehört, hallo? Echt da könnte man doch jede zweite Internet Seite anklagen. Was ist hier nur passiert….

  • @Matze: Mit der Wahl des Gerichtsstandes (der „fliegende Gerichtsstand“ bei Internetstreitigkeiten ist die Pest) lassen sich trefflich Theorien ableiten, aber es wird viel einfacher sein: Der Sender hat dort seinen Sitz.

    Oder wie soll man bewerten, dass das erste Verfahren am Sitz von dsds-nes in Berlin stattfand?

    Und auch wenn ich die Abmahnmöglichkeiten in Deutschland eher kritisch sehe, so gibt es auch Dinge, die man echt vermeiden kann: Beispielsweise einen geschützten Namen im Domainnamen zu verwenden.

    (Richtig ist aber auch, dass das nicht schützt, weil der wirtschaftlich Stärkere es sich leisten kann einfach so mal abzumahnen. Da bräuchte man aber ganz andere Regelungen im Zivilrecht. Wer das wirklich ändern will kann schonmal einen Termin mit einer der Bundestagsabgeordneten aus seinem Wahlkreis machen.)

  • Leute, was habt Ihr alle? Der Typ ist selbst schuld: Er bewusst „dsds“ in den Domainnamen gebaut, obwohl es sich um einen markenrechtlich geschützten Begriff handelt. Da ist er absolut selbst schuld. Das hat mit dem Projekt etc. erst einmal gar nichts zu tun. Soll er eine andere Domain holen und dann weitermachen…

  • Das Problem bei der ganzen ist wohl nicht, über DSDS zu berichten, denn das machen ja die ganzen Boulevard-Zeitungen auch – und die schalten auf ihren Seite auch Werbung. Das Problem ist, die Wortmarke „DSDS“ im Domainnamen zu haben. Da meldet RTL nun eben seinen Anspruch drauf an – allerdings erst sehr spät, denn die Seite kannten sie wohl schon lange und haben das Portal gedultet. Vielleicht waren sie neidisch, dass das Fanportal teilweise besser im Ranking war als ihre eigenen Seiten. Wenn allerdings auf einer Domain ohne „DSDS“ im Namen berichtet wird, dann kann das keiner verbieten.

  • Was ich dabei nicht verstehe: DSDS-News hatte doch einen sooo tollen Anwalt, der sich mit dem scheinbar unwichtigen Erfolg vor dem Berliner Gericht selbst in Pressemeldungen groß gefeiert hat, was ist denn da jetzt passiert? Das Kölner Urteil war aufgrund der offensichtlichen Kommerzialisierung von Markenrechten Dritter für jeden sachverständigen Juristen absehbar. Vielleichthat passen hier adelige Selbstdarstellung und juristische Kompetenz doch nicht so ganz zusammen…