Der Traum eines jeden Hardware-Herstellers könnte vielleicht schon bald wahr werden. Bisher ist es so, dass ein nicht mehr funktionsfähiges Gerät vor der Reparatur mehr oder weniger intensiv überprüft werden muss, um feststellen zu können, wo genau das Problem liegt. Denn viele Kunden geben ihr Gerät (vor allem innerhalb der Garantiezeit) zurück, weil es plötzlich aus unerfindlichen Gründen nicht mehr funktioniert. Nun ist der Hersteller also gefragt, der das Problem finden und beheben muss. Der Fehler ist in aller Regel zwar schnell ausgemacht, nur die Ursache und die Schuldfrage können nicht immer eindeutig geklärt werden. Gut für den Kunden und schlecht für den Hersteller, da er in der Regel für die angefallen Kosten (Reparatur, Ersatzgerät, Geräteaustausch) aufkommen muss – auch wenn der Kunde den Defekt durch unsachgemäße Verwendung selbst verursacht hat, ihm dies aber nicht nachzuweisen ist.
Deshalb könnte ein neues Patent von Apple schon bald der Alptraum für viele Kunden werden. Schenkt man den Plänen aus Cuppertino Glauben, will der Hersteller seine kommenden iPod- und iPhone-Modelle künftig mit einem so genannten Abuse Detection System ausstatten. Ähnlich wie bei einer Black Box im Flugzeug registriert ein winziger Datenspeicher dann jede noch so kleine Erschütterung, jeden Wassertropfen, Hitzeeinwirkung oder was auch immer. Spinnt Apple jetzt komplett oder was erhofft sich der Hersteller davon? Die Antwort liegt auf der Hand. Es geht wie immer um das liebe Geld und insbesondere darum, wer im Falle einer Reparatur für die entstandenen Kosten aufkommt. Denn trotz bestehender Garantie müssten Kunden für den Schaden aufkommen, wenn sie den Defekt – wie oben bereits schon einmal erwähnt – durch unsachgemäßen Gebrauch selbst verursacht haben. Den Beweis dafür liefert künftig der Datenspeicher der Black Box.
Einen Vorläufer für das Abuse Detection System gibt es übrigens schon. Seit einiger Zeit bauen einige Hersteller in ihre Geräte einen Sensor ein, der anzeigt, ob Feuchtigkeit in das Gerät eingedrungen ist. Wird das Handy dann beispielsweise zur Reparatur eingeschickt und ein Wasserschaden festgestellt, verfallen die Garantieansprüche.
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(Michael Friedrichs)