Die GEMA spricht von einem „Durchbruch im Kampf gegen die Online-Piraterie“, einem „Erfolg einer ganz neuen Dimension“, einem „Meilenstein“ – Rapidshare hingegen von einem vorläufigen Ergebnis, das bald schon wieder gekippt werden wird. Konkret geht es um ein neues Urteil des Hamburger Landgerichts, vor dem der Rechteverwerter geklagt hatte: dem One-Click-Hoster wird es darin untersagt, 5.000 Song-Titel (die GEMA bemisst ihren Wert mit 24 Millionen Euro) öffentlich über die Plattform zugänglich zu machen. Zudem stellten die Richter fest, dass die getroffenen Maßnahmen des Sharehosting-Dienstes derzeit nicht ausreichten, um die Urheberrechtsverletzungen effektiv zu verhindern. Die GEMA zieht ihre eigenen Schlüsse und spricht mittlerweile von einem „nicht rechtmäßigen Betrieb“.
Überhaupt gebe sich Rapidshare nicht genug Mühe: Die Gerichte würden mittlerweile auch erkennen, dass das Argument der Sharehosting-Dienste, eine Kontrolle der gespeicherten Dateien sei technisch nicht möglich, nur vorgeschoben sei. „Wenn die GEMA gezielt rechtsverletzende Inhalte auf einem Dienst finden kann, gibt es keinen Grund, warum der Betreiber dazu nicht auch in der Lage sein sollte“, heißt es in der heutigen Presseerklärung. Gleichzeitig wird aber eingeräumt, dass man selbst eine „innovative Softwarelösung“ einsetze, um illegale Dateien aufzuspüren. Hier noch ein schöner O-Ton vom GEMA-Vorstandsvorsitzenden Dr. Harald Heker:
Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist ein Meilenstein im Kampf der GEMA gegen die illegale Nutzung von Musikwerken im Internet. Die GEMA wird weiterhin alles dafür tun, ihre Mitglieder vor Online-Piraterie zu schützen. Wir sind zuversichtlich, auf diesem Weg erreichen zu können, dass die illegale Nutzung des GEMA-Repertoires im Internet auf ein zu vernachlässigendes Maß reduziert wird.
Wesentlich unaufgeregter gibt man sich im Schweizerischen Cham, wo die Hauptzentrale von Rapidshare liegt. Nur wenige Minuten nach dem rhetorischen Freudentanz der GEMA veröffentlichte der Hoster eine eigene Erklärung. Konkret könne man sich noch nicht zum Urteil äußern, da die Begründung noch aussteht, „für einen Durchbruch halten wir das Urteil eines Landgerichtes jedoch nicht.“ Die Erfahrung habe gezeigt, dass Oberlandesgerichte Urteile einkassieren, die eine Etage darunter gefällt wurden. Das sei auch 2007 in Köln so gewesen, als das dortige Oberlandesgericht anordnete, dass es zusätzlich zu den bereits greifenden Maßnahmen eigentlich völlig ausreiche, eine einzige Warez-Seite zu kontrollieren.
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Dennoch scheint Rapidshare ein wenig kampfesmüde geworden zu sein. Man habe getan, was verlangt wird – ohne die Privatsphäre der Nutzer aus den Augen zu lassen, sagt COO Bobby Chang:
Dennoch kommt es immer wieder zu neuen Verfahren, weil sich herausstellt, dass offensichtlich kein Maßnahmenpaket langfristig verhindert, dass urheberrechtlich geschützte Werke im Internet – nicht nur über RapidShare – öffentlich zugänglich gemacht werden. Deshalb fragen wir uns, ob es nicht sinnvoller wäre zusammenzuarbeiten, um Musikliebhabern den richtigen Service zum richtigen Preis anzubieten und Musikschaffenden neue Einnahmequellen im Internet zu eröffnen? Wir sind überzeugt davon, dass sich damit die Nachfrage nach Raubkopien deutlich eindämmen ließe.
(André Vatter)