Björn von Notebookers.de hat in diesen Tagen unangenehme Post aus Irland bekommen – der Urheber: GettyImages. Die Bildagentur ist ja landläufig bekannt dafür, nicht gerade zimperlich bei Verletzungen ihres Urheberrechts vorzugehen, wie auch in diesem Fall. Björn erhielt eine Rechnung über 1.215 Euro für die „nicht lizenzierte Nutzung eines Fotos“, das GettyImages auf dem Technikblog entdeckte. In der Anlage befand sich eine Kopie des Bildes, dessen Originalname „Young woman smiling, portrait“ lautet. Im Grunde zeigt es nur ein lächelndes Mädel.
Tatsächliche hatte Björn das Foto gepostet, allerdings nicht in der GettyImages-Originalfassung, sondern als Fotomontage – genau so, wie sie die PR-Agentur von Asus hundertfach im Netz lanciert hatte. Das Bild ist Teil der offiziellen Image-Kampagne zum EeePC, es findet sich auf der Produkt-Microsite ebenso, wie auf diversen anderen Infoseiten von Asus. Kurzum: Jeder, der als Blogger über den Asus EeePC berichtet hätte, hätte wohl das Bild in eine illustrative Bilderstrecke mit aufgenommen.
Besonders heikel sei laut Björn der „künstlich aufgebaute Zeitdruck“. Der Brief sei auf den 8. Mai datiert, erreichte den Adressaten aber erst am vergangenen Samstag. Gleichzeitig hat GettyImages eine Zahlungsfrist von 21 Tagen eingeräumt – das heißt, dass bereits am Freitag das Ultimatum abläuft. „Dem Betroffenen wird so nur eine geringe Zeit eingeräumt eventuelle Missstände oder falsche Beschuldigungen auszuräumen“, so Björn. Der Zeitdruck könnte sich tatsächlich zu einem Problem entwickeln: Ich habe gerade bei der zuständigen Asus-Pressestelle angerufen, dort sei man bereits mit dem Fall vertraut, doch der richtige Ansprechpartner – wie passend – sei noch bis zum Ende der Woche im Urlaub.
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Bleibt die Frage, wie GettyImages auf den Blog aufmerksam wurde. Allem Anschein nach beauftragt der Bilderverwerter die israelischen Firma „PicScout, die sich selbst „The Leader in Image Copyright Solutions“ nennt. Sie durchforstet unter Einsatz eines Image Trackers das Netz nach gestohlenen Bildern und berichtet anschließend an die Agentur.
Björn hat nun Kontakt mit GettyImages aufgenommen, doch weder dort noch bei Asus habe man bis jetzt reagiert. Sollte das Problem bis Ende der Woche nicht geklärt sein, könnte der nächste Schritt drohen: anwaltliche Post der Kanzlei Walddorf Rechtsanwälte. Dann würden zusätzlich zu den Lizenzgebühren für ein Pressebild auch noch die Abmahnkosten kommen.
(André Vatter)
also das ist ja dreist… hat jemand nen guten spezial anwalt für so ne copyright sache? wie soll man sich verhalten?
ja dreist … da muss man als Agentur reagieren, damit das nicht um sich greift. Aber die haben schon ihre Anwälte, simon, keine Angst.
Ach ja Gettyimages – ich habe auch noch eine Abmahnung offen. Ebenso mein Bruder der für einen Online-Urban-Shop Schuhe eines bekannten Herstellers im Produktdetail hinterlegte. Diese Abbildungen wurden offiziell vom entsprechenden Hersteller zur Verfügung gestellt (inkl. Freigabe zur Bewerbung).
Witzigerweise hatte der ursprüngliche Fotograf, entgegen der Vereinbarung, die Schuhe bei Gettyimages eingestellt und somit mit seinem Urheberrecht versehen (was aber nicht stimmte – das Urheberrecht wurde komplett vom Hersteller übernommen). Gettyimages interessierte das jedoch nicht und mahnte den betroffenen Shop einfach ab (vermutlich auch noch ein paar weitere).
Das selbe tat Gettyimages auch bei einem Foto, dass von einem Tee-Verband für eine Pressemeldung genutzt wurde. Auch hier wurden die betroffenen Webmaster abgemahnt. Nach meinem Kenntnisstand nahm Gettyimages nach Intervenierung des Teeverbands die Abmahnung jedoch zurück.
Es ist wirklich traurig, dass der Gesetzgeber diesen Abmahnwahn zulässt
und nicht eingreift. Ich möchte jedoch betonen, dass nicht die Abmahnungen das Problem sind, sondern a) die Vorgehensweise und b) die angedrohten extremen Kosten! Diese beiden Punkte zielen einzig und allein darauf ab die Abgemahnten einzuschüchtern!
P.S. Was die zeitliche Unterdrucksetzung angeht – das kann sowohl ich, mein Bruder als auch mein Bekannter bestätigen. Auch bei uns berugen die Fristen nur 3 bis 4 Tage und kamen allesamt Freitags an.
P.P.S. Ich Bitte um Verständnis, dass ich heute anonym poste – meine Abmahnung ist noch offen.
Ist es denn speziell als Pressebild hinterlegt worden?
Natürlich sehr perfide, das Bild auch noch als Bildschirmhintergrund des Produktes selber zu verwenden. Sehr kniffelig…
Das ist natürlich eine ärgerliche Sache. Allerdings sollte man bei solchen Diskussionen nicht vergessen, dass es da einen Fotografen gab, der das Foto (im Auftrag) gemacht hat und auch er Geld zum Leben braucht.
Außerdem kenne ich kaum jemanden, der es gut finden würde, dass einfach Content „besorgt“ wird. Es ist doch schon seit langem bekannt, dass sich jeder schnell mal Ärger einhandeln kann, wenn er einfach irgendwas „ausborgt“ auch, wenn es von offiziellen Seiten wie PR-Agenturen ist. Lieber mal vorher kurz nachfragen.
Ich meine, warum hat sich Björn nicht einen EeePC ausgeliehen und ein Foto gemacht, dann gäbe es keine Probleme.
Aber leider ist es ja im Leben so: Hinterher ist man immer schlauer! 😉
… ein Geschäftsmodell, das GI schon vor gut zwei Jahren aufgebaut hat, um die schwindenden Lizenzumsätze zu kompensieren (ich hatte das „Vergnügen“ vor knapp 2 Jahren: ein Telefonat mit der dortigen Compliance Abteilung hat den Betrag um 50% reduziert, siehe auch http://celismedia.blogspot.com/2007/07/compliance-desaster.html)
TIPP: erstmal dort anrufen, prinzipiell ist das Recht auf deren Seite – und den finanziell längeren Atem haben sie auch (Kosten für Anwaltsberatung / -vertretung haben auch nicht zwingend Aussicht auf Erfolg). Viel Glück!
Man mag fast „selbst schuld“ sagen. Wenn man als kommerzieller Publisher sich betätigt, sollte man ein paar Grundregeln beherrschen. Dazu gehört bei Fotos, nur selbst lizenzsierte zu nutzen oder Fotos, die offiziell als Pressefotos vom Unternehmen zu Verfügung gestellt werden. Und im Zweifel noch mal fragen…
Das ist wirklich dumm gelaufen, aber da muss ich Gunteeer zustimmen: Der Autor hat nunmal keine Nutzungsrechte an der Arbeit des Fotografen erworben.
Es gilt wie immer: Absolute Vorsicht mit Bildmaterial von anderen Websites, selbst Pressebilder der Unternehmen können in den Nutzungsrechten eingeschränkt sein. Der Artikel funktioniert sicher auch ohne das rein illustrative Bild.
Ähhh? Gilt eine Frist nicht erst nach Zugang des Briefes? Mal Udo Vetter fragen.
[…] This post was Twitted by DerZorn – Real-url.org […]
@ Georg und Gunteer
Lest ihr die Artikel auch, bevor ihr sinnlose Kommentare absondert?
„Das Bild ist Teil der offiziellen Image-Kampagne zum EeePC, es findet sich auf der Produkt-Microsite ebenso, wie auf diversen anderen Infoseiten von Asus. “
Wenn es für die Berichterstattung freigegeben wurde, dann hat sich Asus um die Clearance zu kümmern, und nicht der Blogger/Journalist, der es verwendet!
Das Problem mit Fotos und Illustrationen im Web ist in den Köpfen noch nicht angekommen.
Wer etwas im Web etwas illustrieren möchte, sollte sich dreifach absichern. Es reicht offensichtlich nicht, sich die Bilder offiziell beim Produkthersteller zu besorgen.
Ich verwende absolut keine Fotos, die nicht entweder von aboutpixel (oder einem ähnlichen Dienst) stammen und somit lizenzkostenfrei sind, oder die ich nicht selbst aufgenommen habe.
Wenn der Trend so weitergeht haben wir bald ein sehr bilderarmes Web. Das wäre aber eigentlich auch nicht so sonderlich tragisch, wie ich finde.
@10. Klar. Und warum versteckst du dich? Trotzdem kann man doch vorher nachfragen bei der PR Agentur. Oder nicht? Zumal ja Getty anscheinend ganz gerne „nach Bildern sucht“. Hätte sich der Björn Ärger vom Hals gehalten.
Imagekampgane? Hat es ASUS als Produktfoto im Pressebereich angeboten, oder nur für die eigene „Image-Kampagne“ genutzt?
@10. Habe es vergessen zu fragen: Waren es allesamt Bilder, die auf der Asus Page zu finden waren? Oder waren sie alle zum Abdruck frei?
Was soll den der Stress?
Fristen, wenn nicht ausdrücklich auf ein Datum festgeschrieben, gelten ab Zustellung – sprich frühestens ab Datum des Poststempels + 1 Tag.
Sonst würden sich die Anwälte mit rückdatierten Mahnungen ja dumm und dämlich verdienen… von daher ist nicht das Datum des Schreibens relevant, sondern schon viel eher das des Poststempels.
Nee, ich hätte das Foto nicht verwendet! Ich benutze nur Bilder die ich selber geschossen habe. Das weiß man mittlerweile doch ?!
Ich denke aber recht oder unrecht, hier sollte sich die Firma etwas Kullant zeigen, denn eine positives Bild vermitteln Sie da wirklich nicht. Für mich ist das ein Grund auf jeden Fall den EeePC auszulassen. Finde es einfach nicht richtig hier den Kleinen Mann mit solch einer Lapalie zu betrafen, oder brauchen die so dringend das Geld?
Solange er das PR Foto direkt von Asus hat, braucht er doch nicht einmal auf die Abmahnung reagieren, da sie nicht rechtens ist…
Weiss garnicht warum da grade hier so ne Panik verbreitet wird. Soll Getty ihm doch erstmal stichfest NACHWEISEN, dass es das Foto aus irhem Bilderbestand ist.
Mit den Herren und Damen hatte ich auch schon zu tun.
Ich glaub ein großer Teil ihrer Einnahmen stammt aus solchen Geschäften 😉
Also wenn man schon von einer fremden Seite ein Bild verwendet, sollte man die Copyrights schon vorher abklären… Unwissenehit schützt nicht vor Strafe oder wie war das.
@tribalstar_net: GI weiß ziemlich genau, welche Bilder aus ihrem Bestand sind.
Das kommt davon, wenn man einfach so Fotos benutzt und niemand danach fragt. Auch wenn das Foto über Rechtsklick > Download einfach zu speichern geht. Wenn man fremde Sachen benutzt, fragt man gefälligst vorher.
Das hat nichts mit Recht und Gesetz sondern vielmehr mit Höflichkeit zu tun. Wenn ein Auto mit steckendem Zündschlüssel auf dem Parkplatz steht, ist es erstens Diebstahl und zweitens mies, wenn man es nimmt.
Alle, die jetzt aufschreien „Das ist deren Geschäftsmodell“, sollte mal eines bedenken: Sie sind immerhin in 95% der Abmahnungsfälle im Recht.
#21: Ich gehe ja davon aus, dass es wie oben beschrieben ein von Asus rechtmäßig erworbene und zu PR Zwecken freigegebenes Fotos ist.
Sollte dem nicht so sein, hast du recht, es ist halt geistiges Eigentum, was nciht einfach so verwendet und verbreitet werden darf.
@21: Wieviel Prozent sie im Recht sind spielt keine Rolle. Mehr ist doch die Frage ob man so Geschäfte machen muss!!
Es gibt auch noch Menschen die Reden und nicht gleich alles einklaren.
@tribalstar_net: Wenn man Nutzungsrecht offiziell erworben hat, kann man es ja mit einem Schriftstück (oder einer eMail) nachweisen und ist raus aus der Nummer. Da der Blogger aber so einen Wind macht, kann man davon ausgehen, daß er das nicht hat 🙂
@Andy: Da bin ich anderer Meinung. Wenn Du bei jedem Mißbrauch nur „Mach das nicht nochmal!“ sagst, ist der Lerneffekt Null. Der Redebedarf besteht immer erstmal bei dem, der ein Foto verwenden will. Warum sollte man jetzt vom „Geschädigten“ verlangen, daß er nett auf den „Schädiger“ eingeht?
Es auf die Raffgier eines Unternehmens zu schieben, ist immer einfach.
Aber genau so raffgierig sind doch auch diejenigen, die zur Kostenvermeidung Fotos „klauen“.
@24: Argumentation hin oder her, wer im Recht ist. Fact ist auf jeden Fall, dass solche Firmen hier nur auf sowas ab sind und dies ist der eigentliche Streitpunkt, den ich hier vertrete.
Oder was haben denn die Firmen wirklich davon, ausser die Kohle. Traurig, das Gerichte sich mit solchen Dingen beschäftigen müssen und die wirklichen Verbrecher bleiben verschont.
Natürlich ist es nicht OK sich einfach Bilder zu nehmen, davor gibt es genügend Lizenzfreie.
#24: So pauschal würde ich das nicht sehen. Nur wenn man sich einer Schar von Anwälten UND dem Umstand dass „keiner zu erreichen“ ist gegenüber sieht, sucht man doch eher den Weg an die Öffentlichkeit, oder?
#25: Mein größtes Problem ,was ich mit Gettys Forderungssummen habe, ist, dass der Künstler, der ja eigentlich der Betrogene ist, nichts, aber auch wirklich keinen Cent von der Schadensersatzforderung bekommt. Getty sieht sich doch eigentlich nur als „Marktplatz“ und nicht als Hilfsanwalt…
Es wäre wirklich spannend zu wissen, woher genau (!) das Bild stammte.
Der in dem Screenshot angegebene Link zeigt ja nicht auf Pressematerial, sondern auf eine Werbekampagne. Und da gibt es nunmal schon einen signifikanten Unterschied, da Bilder für Werbekampagnen normalerweise nur begrenzt lizenziert werden und daher nicht einfach weiterverwendet werden können.
Was wird denn hier eigentlich kritisiert?
Dass ein Unternehmen, GettyImages, der widerechtliche Nutzung nachgeht? Das ist das Geschäftsmodell. Getty vergibt Nutzungsrechte an Fotos. Wenn die keine Rechnungen stellen würden, könnten die dicht machen.
Dass so ein Foto 1200 Euro kostet? Preislich gehört Getty zu den teureren. Aber noch gibt es kein staatliche Gebührenordnung für Fotoagenturen.
Dass der Künstler nichts – oder wenig – bekommt? Das ist das US-Copyright. Das erlaubt, im Gegensatz zum deutschen Urheberrecht die vollständige Übertragung der Nutzungsrechte.
Dass ASUS Fotos von Fotoagenturen in ihren PR-Material verwendet? ASUS gehört eher zu den „Billigmarken“ bei Notebooks. Da würde ich am ehesten vermuten, dass die sich den Aufwand eines eigenen Fotoshootings und Lizenzsierung der Aufnehman nicht leisten.
Dass die Frist so kurz ist? Könnte man kritisieren, wenn es nicht eh deutschen Recht widerspricht, sollte es bei einer Kontaktaufnahme mit Getty zu lösen sein. Das „Getty hat nicht reagiert“ ist ein wenig tendenziös. Das schreiben kam am Samstag. Heute ist Montag. Man muss dem Unternehmen auch eine Chance geben.
Dass Getty wahllos abmahnt? Der in #2 geschilderte Fall, ist nicht typisch. Unklare Rechte kann es immer geben. Bei dem angesprochenen Foto hat Getty, so wie es aussieht die Rechte und auch die Nutzungsrechte des Modells sind eindeutig.
Also?
Der Betroffene schreibt von einem „PR-Bild der Firma Asus, das regelmäßig für den EeePC zum Einsatz kommt“. Hat ASUS zur Nutzung durch Dritte aufgefordert, in dem das Unternehmen das Foto, z.B. als Download mit Angaben zu Nutzungsbedingungen bereitgestellt hat?
Das woher kann durch einen Blick auf die Seite von Asus‘ PR-Agentur relativ leicht geklärt werden. Unter folgendem Link findet sich das beanstandete Bild in einer Abwandlung. Wäre also jetzt die Frage, wie Asus reagiert. Die Bilder wurden damals auf der PK als Pressematerial auf CD ausgegeben.
http://www.flutlicht.biz/presse/asus/news/pressemeldung/browse/12/article/141/its-so-eeea.html?no_cache=1
Gruß Jan
Getty Images ist bekannt, die Anwaltskanzlei ebenfalls und die Vorgehensweise auch. Ich habe den Eindruck es ist ein lukratives Geschäft. Ich verfolge diese Vorgehensweise schon eine ganze Weile und finde manche Vorfälle schon grenzwertig.
Es ändert aber nichts daran, dass sich im Netz eine deutlich „Alleskostetnix-Mentalität“ durchgesetzt hat. Bilder, Inhalte, ja ganze Webseiten werden einfach kopiert, vervielfältigt und als eigenes geistiges Eigentum ausgegeben. Unrechtsbewußtsein? Fehlanzeige.
Ich gehe mal davon aus, dass Björn das Foto wirklich in gutem Glauben eingestellt hat und ganz bestimmt nicht die Rechte von „irgendwem“ verletzen wollte. Leider kommt es darauf nicht an. Auch nachbearbeitete und veränderte Fotos unterliegen erst einmal dem Urheberrecht.
Wenn man ein Foto eines anderen abbilden will, kann ich nur jedem dringend empfehlen, sich die Rechte schriftlich zu holen! Besser aber ist, gleich eigene Fotos zu nehmen.
Die momentane Abmahnpraxis halte ich aber für völlig überzogen. Abmahnungen sollten nicht dazu mißbraucht werden können, im großen Stil Geld zu verdienen.
[…] aktuellen Fall habe ich heute bei Basic Thinking gefunden. Nett ist die Diskussion in den […]
[…] Basicthinking.de: GettyImages an Blogger: “Das macht dann 1.215 Euro, bitte!” […]
#29
Dieses ASUS-Pressecenter ist ein typisches Beispiel von Schlamperei. Zu den Fotos gehört ein Hinweis auf die Nutzungsrechte und was als Quellennachweis angegeben werden soll. Ich würde diese Fotos nicht ohne Nachfrage bei der Presseabteilung für einen Artikel benutzen.
@Georg: Moment! Was Du da forderst, ist (man möge mir verzeihen) Blödsinn. Urheberrechte gelten nunmal – unabhängig, ob an dem Download-Button ein Hinweis ist oder nicht. Wie man mit Fotos umzugehen hat, hat man einfach zu wissen, wenn man sie benutzt. Das benötigt keinen Hinweis.
Oder willst Du auch verlangen, daß an jedem Auto ein Strafgesetzbuch hängt, damit jeder weiß, was er mit dem fremden Auto tun und nicht tun darf?
Die Fotos werden von ASUS der Presse zur Veröffentlichung angeboten. Wenn ASUS die vom Fotografen lizenzsiert hat, dann muss ein Hinweis enthalten sein, für welche Zwecke – wenn es keine neutralen Produktfotos sind, also Notebook vor weissem Hintergrund. Also: z.B. Berichterstattung über das Produkt, Print/Internet, Quellennachweis, oder Zeitraum.
Beispielsweise HP:
http://h40054.www4.hp.com/pressrel/pressefotos/fotos_peripherie_designjet.html
„Foto: HP
Abdruck honorarfrei“
Oder STADA
http://www.stada.de/unternehmen/MELDUNGEN_PRESSE/pressefotos/fahnen.asp
„In diesem Bereich der STADA-Website finden Sie einige Abbildungen von STADA, die Sie gerne für Presseartikel „downloaden“ und in dieser Originalform, d.h. weder bearbeitet noch verfremdet, verwenden können.“
Oder BFF:
„Die Fotos sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die BFF-Ausstellungen ‘Ausgezeichnete Fortografie’ zum Fotosommer Stuttgart 2007 im Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg veröffentlicht werden. Jede anderweitige Nutzung, insbesondere die Speicherung der Fotos in einem Bildarchiv, ist unzulässig. Die Fotos dürfen weder verändert noch beschnitten werden. Bei jeder Veröffentlichung muss der Name des Bildautors (Foto: Vorname, Nachname / BFF) beim Bild genannt werden.”
Oder Frankfurt:
Der Abdruck der Bilder erfolgt für eine journalistische Nutzung kostenfrei.
Als Quelle ist, soweit nicht anders vermerkt, das
* Presse- und Informationsamt der Stadt Frankfurt
Römerberg 32
60311 Frankfurt am Main
und der Urheber/Fotograf des Fotos anzugeben.
Übrigens:
„Der ausdrückliche Nutzungshinweis – “Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Abdruck bitte unter Quellenangabe: … – stellt auch für Blogger klar, dass Pressebilder kein Freiwild sind, auch wenn sie zum Beispiel im Pressebereich einer Website für jedermann zugänglich sind.“
Seminar Pressebilder
http://www.fotoschulen.de/pressearbeit-pressebilder/
Nur ein Wort: unglaublich lächerlich. Ups, waren 2. 🙂
@Georg: Ja schön. Bei anderen ist ein Hinweis dran. Was sagt uns das? Richtig: Gar nix.
Wenn kein Hinweis zu finden ist, sollte man doch erst recht dreimal überlegen und beim Anbieter anfragen, was mit den Fotos gemacht werden darf. Nur weil kein Hinweis zum geltenden Urheber-/Nutzungsrecht vorhanden ist, macht das ein Foto nicht gleich zum Freiwild.
So sehe ich das zumindest…
@38
Da sind wir uns ja einig.
[…] GettyImages an Blogger: “Das macht dann 1.215 Euro, bitte!” […]
Wenn die Fotos von der Pressestelle frei zur Verfügung gestellt werden braucht man sich meiner Meinung nach keine Sorgen machen – ist dann das Problem von Asus.
was sagt den eigentlich die PR-Agentur dazu, die die Bilder auf Ihrer Seite (im Asus-Auftrag?) angeboten hat und das noch immer tut … sofern ich das hier richtig verstanden habe, stehen die bilder ja weiterhin zum download bereit, oder?
http://www.flutlicht.biz/presse/asus/news/pressemeldung/browse/12/article/141/its-so-eeea.html?no_cache=1
Besagtes Foto stammt ja nicht aus der Pressemappe sondern von der Asus-Webseite selbst. Auf dieser ist ein klarer Hinweis zu finden, dass Bildmaterial geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung von Asus kopiert und veröffentlicht werden darf:
http://www.asus.com/ContentPage.aspx?Content_Type=bottom&Content_Id=17
Man kann es nur nochmal wiederholen: Kopiert keine Bilder bei denen das Copyright nicht zweifelsfrei geklärt ist. Selbst wenn es den Anschein hat, dass die ausgebende Stelle ein Interesse an einer Verbreitung hat, können immer noch Rechte Dritter verletzt sein.
So ein Bullshit. Das Photo ist Teil der Pressemappe. Es wurde doch hier schon tausendmal ein Link der betreffenden Agentur gepostet.
Es geht dabei um diese Dame: http://www.flutlicht.biz/typo3temp/pics/33d8ed25e9.jpg !!!
Bei Pressematerialien sollte man von Unbedenklichkeit einfach ausgehen können.
Ganz allgemein zu der ganzen Bilder-Diskussion: Ja, klar… Ich betreibe in meiner Freizeit einen privaten Blog ohne jegliche kommerzielle Interessen und frage dann bei jedem Pups nach, ob ich ein Foto verwenden darf oder nicht… Das ist doch lächerlich. Soll ich etwa zwei Wochen warten, bis ich dann meinen Beitrag veröffentlichen kann (falls man als Privatperson überhaupt ne Antwort bekommt)?
Ich glaube kaum, dass z.B. basicthinking bei jedem Beitrag vorher fragt, ob es das eine Bild oder den anderen Screenshot verwenden darf. Wenn ja, dann verratet mir bitte, wie man es dann schafft, so aktuell zu sein…
Gut, ich würde jetzt nicht auf die Idee kommen, bei GettyImages Bilder zu klauen, aber wenn ich über ein Produkt schreiben will und die Pressebilder dafür verwende, kann das doch nicht so schlimm sein. Wer hat denn einen Schaden? Weder die Herstellerfirma, für die ich kostenlos Werbung mache, noch der Fotograf, der ja schon für die Fotos bezahlt wurde.
Ich weiß, dass das rechtlich falsch ist, aber bei gewissen Sachen sollte man die Kirche im Dorf lassen. Und jetzt bitte keine Antworten a la: Die Fotografen haben sonst nichts zu essen…
@46 Entschuldigung, aber genauso ist es: Du mußt bei jedem Inhalt aus fremder Quelle die Rechte zur Nutzung in Deinem Blog einholen – egal ob Text, Foto, Illustration, Musik etc.
Dass etwas frei im Web zu finden ist, bedeutet nicht, dass es von Jedermann frei verwendet werden darf.
Nicht umsonst machen Kreative mit den Verwertern mehrere Seiten lange Verträge, in denen haarklein geklärt wird, was die Verwerter mit den Bildern alles anstellen dürfen und wieviel das kostet.
Ob die Urheber dabei gut oder schlecht wegkommen, ist in erster Linie deren Problem bei den Verhandlungen mit den Verwertern. Aber Dritte, wie Blogger haben zunächst einmal überhaupt keine Verwertungsrechte an den Bildern – und wenn sie ihnen noch so gut in den Kontext passen würden.
Und dass die Verwerter, wie z.B. Getty Images, darauf bestehen, dass sie die alleinigen Rechte an den Bildern besitzen (sofern es laut ihrem Vertrag mit dem Urheber so ist) und diese Rechte auch durchsetzen, mag in manchem Fall hart sein, ist aber rechtens.
Wenn Du ein Bild verwendest, ohne Nutzungsrechte daran erworben zu haben, entsteht durchaus ein Schaden. Du hast einen Nutzen von dem Bild, sonst würdest Du es nicht einbauen. Diesen Nutzen zu vergüten, bist Du aber offensichtlich nicht bereit.
Um beim Vergleich mit dem Auto zu bleiben: Weil ein Autobesitzer einen Wagen gekauft und bezahlt hat, ergibt sich doch für einen anderen nicht daraus das Recht, diesen Wagen kostenlos zu benutzen – mit der Begründung, dass der Autofirma kein Schaden entstünde, weil der Wagen ja bereits bezahlt ist.
@HeutemalAnonym : das Urheberrecht wurde komplett vom Hersteller übernommen
Das Urheberrecht kann in Deutschland nicht übertragen werden. Es kann nur eine Nutzungslizenz vergeben werden.
Die Diskussion geht doch in die falsche Richtung. Es geht doch hier nicht umd ie Nutzungsrechte an sich, sondern um die Überprüfbarkeit der Lizenzen und das doppelte Abkassieren.
Agenturen wie GettyImages verdienen jetzt offfenbar ihr Geld damit, automatisiert nach sämtlichen Variationen ihrer hundertfach von Designern und Werbeagenturen legal genutzten und teuer bezahlten Stock-Photos zu suchen und abmahnen.
Das bedeutet m.E. das Ende der Verwendbarkeit von Produktfotos und Screenshots. Wenn selbst Produkt-Fotos, vom Hersteller zur Verfügung gestelltes Werbe- und Pressematerial angreifbar sind – wer soll als kleiner Blogger oder Website-Betreiber dann noch das Risiko tragen?
Das Risiko kann minimiert werden, in dem der Hersteller zu den Produktfotos im Pressebereich die Nutzungsbedingungen offen legt – natürlich die, die er mit den Urhebern oder Lizenzgebern vereinbart hat. Also z.B. : Zeitlich beschränkte Nutzung, Nennung des Fotografen, Einsatz in Print/Online/Blogs, Bearbeitung erlaubt, nur für Berichte über das Produkt, Honorarfrei, usw.
Aber soviel Professionalität findet man selten in Marketing-Agenturen und in den Presseabteilungen der Unternehmen. Um es mal klar zu sagen: Nach meinen Erfahrungen sitzen dort nicht gerade die „High Potentials“, eher die Arbeit-muss-Fun-bringen-Fraktion. Das geht dann eher nach der Methode „Zuruf“: Hey, ich brauche für den PM noch ein Foto – ich mail dir eines, das ich noch auf dem PC habe.
Ich werde das wohl zum Anlass nehmen, mein Blog nochmal kritisch durchzublättern und im Zweifel noch das eine oder andere Werbebildchen oder Produktfoto rauszuschmeissen. Ich fotografiere schon alles selbst und nutze die günstigen Stock-Foto-Dienste.
Ich frage mich nur, wie das mit Screenshots ist. Sagen wir, ich hätte ein komplettes Bildschirmfoto von Notebookers.de gemacht, um seine Website vorzustellen. Irgendwo auf der Seit ist zufällig auch das Bildchen von Asus, klein, aber vorhanden. Jedenfalls findet der Robot von Picscout meinen Screenshot und GettyImage schickt die Rechung? Das ist doch absurd!
Nachtrag: Um mal es ein Beispiel zu bringen:
Ich hatte vor kurzem einen Fall, wo ein Top Werbe-Fotograf für einen Konzern eine Fotoserie produziert hat, die auch eingesetzt worden ist. Die Fotos sind dann in einer Kampagne wiederverwendet worden, ohne dass das Unternehmen die Nutzungsrechte hatte. Was der Urheber nur zufällig bemerkte. Der Fotograf rennt nun seinem Geld hinterher, weil sich der Konzern in diesem Fall hinter einer von mehreren PR-Agenturen für die Kampagne gründeten „Initiative“ versteckt. Die PR-Agenturen sind rechtlich schwer greifbar. Der Konzern streitet ab, dass er mit der Kampagne was zu tun hatte, obwohl es indirekt um sein Produkt ging und in einem Branchennewsletter das Unternehmen als Auftraggeber der Kampagne genannt worden ist. Übrigens nicht das erste Mal, dass der „Kunde“ seine Fotos wiederverwurstet. Das ist für den Urheber schwer zu kontrollieren, wenn die Fotos z.B. in einem Werbeflyer in Asien landen.
Hier würde man Absicht und eine gewisse kriminelle Energie unterstellen, es geht auch um einen hohen fünfstelligen Betrag. Was soll ein Fotograf – oder auch die Fotoagentur – denn machen? Wo ist die Grenze zwischen solchen Fällen und einem „armen Blogger“, der unabsichtlich ein Foto verwendet? Wer will das entscheiden?
@50
Bildzitate sind eine komplizierte Sache. Im UrhG findet sich keine gesonderte Regelung für das Bildzitat. Auch beim Bildzitat ist die Übernahme in ein selbständiges Werk Voraussetzung, wobei die Abbildung als Hilfsmittel zum Verständnis des neuen Werkes dienen muß. Ebenfalls muß der Umfang durch den Zweck gerechtfertigt sein. Meine Meinung: Finger weg, wenn es nicht wirklich mit dem Zweck gerechtfertigt ist, also ohen das Zitat der Artikel sinnlos werden würde.
[…] GettyImages an Blogger: “Das macht dann 1.215 Euro, bitte!” […]
Ich habe heute einen Anruf von Getty Images bekommen wegen einer angeblichen Urheberrechts-Verletzung. Es geht um ein Bild auf meiner Website, das nachweislich NICHT von Getty Images stammt, sondern aus anderen, freien Bildmotiven in PS zusammengebuat wurde. Deren Bildsuch-Software PicScout will da Identisches erkannt haben. Aber wenn man beide Bilder miteinander vergleicht, sieht man deutlcih die Unterschiede. Allerdinsg schaut bei Getty Images offensichtlich niemand mehr mit den Augen hin. Jedenfalls behaupten sie jetzt, es handle sich um ihr Bild, das unlizensiert bearbeitet worden sei und deshalb anders aussehe als ihr eigenes, was den Verstoß nach ihrer meinung noch schlimmer machen würde. Absurd! Wie schlecht läuft das Geschäft bei Getty Images eigentlich, wenn sie so was nötig haben? NIEMAND in der Branche mag Getty Images – und sie tun alles, damit sie ihren schlechten Ruf auch niemals wieder los werden. Tolles Geschäftsmodell! Also: Finger weg von Getty Images! Es gibt mittlerweile gottseidank genug Alternativen!
Zita:“Ich werde das wohl zum Anlass nehmen, mein Blog nochmal kritisch durchzublättern und im Zweifel noch das eine oder andere Werbebildchen oder Produktfoto rauszuschmeissen. Ich fotografiere schon alles selbst und nutze die günstigen Stock-Foto-Dienste.“
Und was passiert, wenn dann doch noch eine Rechnung von GettyImages kommt?
Die nehmen keine Rücksicht darauf, ob man das Bild einfach geklaut hat oder sogar per Rechnung nachweisen kann, dass man dieses Bild bzw. die Webvorlage ordentlich gekauft hat. Nach unserem hervorragenden deutschen Recht (148 Anwälte im Bundestag) sind die (Getty) immer im Recht und es wird sehr teuer.
Vielleicht landet ja noch der ein oder andere Leser hier und interessiert sich für den Ausgang der Geschichte. Das ist dabei heraus gekommen: http://www.notebookers.de/news_gettyimages-rechnung—der-abschlussbericht.html
Sehr interessanter Beitrag, eine Kollegin von mir hat aktuell damit zutun, dass ihre Bilder geklaut wurden.