Heute Nacht war es soweit. Genau um 1.16 Uhr hat der 50.000ste Unterstützer die Online-Petition gegen die Sperrung und Indizierung von Internetseiten unterschrieben. Ein erster Erfolg für die Initiatorin Franziska Heine, denn mit Erreichen der 50.000er Grenze muss sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Sitzung mit dem Thema befassen. Der schnelle Erfolg der Online-Petition wäre eigentlich ein Grund zur Freude, wäre da nicht die harsche Kritik aus dem Umfeld der Bundesregierung, die besonders in der Blogosphäre wieder einmal für heftige Diskussionen sorgt.
So ist zum Beispiel aus dem Büro von Familienministerin Ursula von der Leyen zu hören:
Eine zivilisierte Gesellschaft, einschließlich der Internetgemeinschaft, die Kinderpornografie ernsthaft ächtet, darf auch im Internet nicht tolerieren, dass jeder diese Bilder und Videos vergewaltigter Kinder ungehindert anklicken kann. Das Leid der Opfer ist real, nicht virtuell. Jeder Klick und jeder Download verlängert die Schändung der hilflosen Kinder.
Für ungläubiges Kopfschütteln sorgt auch ein aktuelles Statement von Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg:
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Es macht mich schon sehr betroffen, wenn pauschal der Eindruck entstehen sollte, dass es Menschen gibt, die sich gegen die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten sträuben. Das ist nun wirklich einer der wichtigsten Vorhaben in vielerlei Hinsicht.
Darum geht es den Unterstützern allerdings gar nicht. Sie sehen das Grundrecht auf Informationsfreiheit gefährdet und fordern deshalb, dass der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Entwurf des Bundeskabinetts vom 22. April 2009 ablehnt. In der Petitions-Begründung von Franziska Heise heißt es:
Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Missbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluss auf die körperliche und seelische Unversehrtheit missbrauchter Kinder.
(Michael Friedrichs)