Da hat sich RapidShare aber Zeit mit der öffentlichen Stellungnahme gelassen: Seit Tagen geistern Meldungen über angebliche Razzien bei Nutzern des Filehosters durch diverse Foren. Die Verunsicherung ist groß: Bei wem klopfen die Behörden als nächstes an die Tür?
Tatsächlich sei es so, dass Daten weitergegeben wurden, räumt RapidShare nun in einer Pressemitteilung ein: Allerdings beträfe dies nur Nutzer, die Rechtsverletzungen im gewerblichen Ausmaß begingen, sich also „besonders viele oder besonders schwere“ Entgleisungen geleistet hätten. Darüber hinaus bestätigt der 1-Click-Hoster, dass die Anfragen wie vermutet mit Hinweis auf die Gesetzesnovelle des Paragrafen 101 des deutschen Urheberrechtsgesetzes gestellt wurden. Hier die O-Töne des COO von RapidShare, Bobby Chang:
Dementsprechend betrifft der Auskunftsanspruch die meisten deutschen User nicht, ihre Privatsphäre und ihre Daten sind genau so geschützt wie zuvor. Wir protokollieren nicht, was ein Anwender herunterlädt. Die informationelle Selbstbestimmung ist einer der Grundsätze jeder Demokratie.
Gleichzeitig halten wir uns an die Gesetze. Dass diese Tatsache als Enthüllung kommentiert wird, ist überraschend.
Was ist also legal nach dem Meinung von RapidShare? Legal sei zunächst einmal der Austausch von Dateien über die Plattform. Auch dürfen Privatkopien von urheberrechtsgeschützen Datenträgern angefertigt werden und bei RapidShare gelagert werden. Die Links zu den entsprechenden Dateien dürfen auch weitergegeben werden, etwa an „Freunde oder Verwandte“. Allerdings sei RapidShare gezwungen, die Daten von Uploadern weiterzugeben, die diese Links in offen zugänglichen Foren posten.
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Zu bedenken gilt: Anfragen zu Transaktionen in Deutschland können an alle Internetprovider, Filehoster oder anderer Serviceanbieter weltweit gestellt werden, unabhängig von ihrem Firmensitz oder vom Standort ihrer Server. „Wer glaubt, wir würden einfach so IP-Adressen herausgeben, irrt sich“, stellt Chang klar.
(André Vatter)