Ein junger Mann aus Austin (Texas) erlebte kürzlich eine nicht ganz so erfreuliche Überraschung, als er sich an seinen geliebten Rechner setzen wollte, um ein wenig im Internet zu surfen. Allerdings gelang es ihm nicht, eine Verbindung zu seinem Internetanbieter herzustellen. Weil er eine technische Störung vermutete, rief er bei seinem Provider an und fragte mal nach. Time Warner Cable, so der Name des Anbieters, teilte ihm mit, dass man seinen Anschluss trotz Flatrate aufgrund übermäßigen Download-Verhaltens deaktiviert habe. Demnach habe er innerhalb einer Woche rund 44 Gigabyte Daten auf seinen Rechner heruntergeladen. Das Fazit von Time Warner Cable: Diese enorme Bandbreiten-Nutzung lasse auf einen Missbrauch schließlich. Folglich wurde der Internetanschluss vorübergehend gesperrt.
Welche Bandbreite denn erlaubt sei, um nicht gesperrt zu werden, wollte der junge Mann darauf wissen. Als Antwort gab es allerdings keine konkrete Gigabyte-Zahl, sondern nur die Aussage, dass der Traffic lediglich ein Viertel bis zur Hälfte des aktuellen Verbrauchs (also zwischen 11 und 22 Gigabyte) betragen dürfe. Diese Aussage stieß verständlicherweise auf wenig Verständnis beim Anschlussinhaber. Schließlich habe er doch extra eine unlimitierte Flatrate gebucht. Allerdings gibt es in seinem Vertrag einen Passus, der dem Internetanbieter die Möglichkeit einräumt, von einer Sperre Gebrauch zu machen, wenn das Download-Verhalten andere Kunden in deren Möglichkeiten beeinträchtige. Von einer denkbaren Fair-Use-Regelung steht allerdings nichts in den Vertragsbedingungen.
Via: OhGizmo!
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(Michael Friedrichs)