Der neue Gesetzentwurf für Internet-Sperren ist aufgetaucht und ich komme – wie viele andere auch – aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus. Ich habe schnell die wichtigsten Punkte des irrwitzigen Vorhabens zusammengefasst, ein groteskes Drama in vier Akten.
1.)
Nicht nur der Zugriff auf Seiten mit kinderpornographischem Material wird gesperrt, sondern auch der Zugriff auf Seiten, die irgendwie (egal aus welchen Gründen) darauf verweisen. Eine Razzia, wie sie bei Wikileaks.de aufgrund der Veröffentlichung der australischen Sperrliste stattgefunden hat, wäre damit auch rechtens.
2.)
ISPs, die über einen Kundenstamm von weniger als 10.000 Nutzern verfügen, sind nicht an die neuen Vorgaben gebunden. Dasselbe gilt für alle staatlichen Internetanbieter, seien es Behörden, Bibliotheken, Universitäten oder Schulen. Damit wird nach der digitalen Spaltung jetzt auch rechtlich das Zweiklasseninternet eingeführt.
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3.)
Der Provider verpflichtet sich, die Sperrliste geheim zu halten. Solche Vorgaben zur Geheimhaltung wurden in der Vergangenheit ja schon immer großartig umgesetzt – vor allem bei der Deutschen Telekom, die bei der Idee zur Netzsperre am lautesten „Hier!“ gerufen hat.
4.)
Nutzer, die auf ein Stoppschild im Internet treffen – sei es beabsichtig oder unbeabsichtigt – müssen damit rechnen, dass ihre persönlichen Daten auf Anfrage vom Provider an das Bundeskriminalamt übermittelt werden. Ich plädiere dafür, dass URL-Shortener wie TinyURL und Co., generell Frames und alle Redirect-Möglichkeiten aus Gründen der individuellen Freiheitsliebe abgeschafft werden. Übrigens: Darüber hinaus verpflichten sich die Anbieter, einmal in der Woche ein anonymisiertes Logfile über die illegalen Zugriffe an das BKA weiterzuleiten.
Ich darf jetzt nicht ausfallend werden, weil es noch vor 20 Uhr ist und ich die Kollegen um mich herum nicht stören möchte, aber…
…hier meine Empfehlung zum weiteren Vorgehen: Schritt 1, Schritt 2, Schritt 3. Schritt 4: Den 27. September 2009 dick im Kalender anstreichen. Malt ruhig ein Stoppschild hinein.
(André Vatter)