Heute morgen dachte ich, ich seh nicht recht. Ich hatte eine E-Mail für mich an eine allgemeine Adresse von uns mit dem Betreff „Basic Thinking erobert Europa“ weitergeleitet bekommen – und der Inhalt hatte es dann in sich …
Sehr geehrter Herr Berger,
neulich konnte ich günstig (im Schatten Ihres BasicThinking.de-Hypes) „basicthinking.eu“ und „basic-thinking.eu“ erwerben.
Ich könnte mir vorstellen, dass Sie irgendwann mit dem „Basic Thinking“-Konzept expandieren wollen. Da wäre eine „.eu“-Adresse doch nicht schlecht.
Unabhängig davon würde ich diese beiden Domänen gerne mit geringem Aufschlag weiter verkaufen. Deshalb biete ich Sie zunächst exclusiv Ihnen an. Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte.
—
Mit freundlichen Grüßen
Echt toll, dass es im Internet noch so… selbstlose Samariter gibt: „… mit geringem Aufschlag“ – köstlich!
Dreistigkeit siegt manchmal, aber manchmal langt man sich nur an den Kopf.
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Ich habe es – bis jetzt – bei einer E-Mail mit dem Hinweis belassen, dass wir nicht nur das Blog gekauft haben, sondern auch „alle Rechte, die Robert Basic im Zusammenhang mit diesem Webprojekt zustehen“. Bin sehr gespannt, wie es weitergehen wird. Wird die Domain gelöscht? Kommt sie sogar bei eBay unter den Hammer? Kriege ich einen genauen Kaufpreis genannt? Es bleibt spannend…
(Christoph Berger)
.eu-Domains haben seit Erscheinen einen minderwertigen Touch.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, warum wir denn eine neues basicthinking brauchen, weil ich bin mit basicthinking.de Voll und Ganz zufrieden 🙂
Ich hätte jetzt gedacht, daß diese adressen eh schon dir gehören… ist sowas nicht üblich? Kostet ja auch nicht die Welt, sich die gängigen Adressen zu sichern und dann Weiterleitungen zu installieren.
Mach doch ein bißchen auf Deutsche Bahn, Tchibo oder Metro… die mahnen grundsätzlich erstmal alle ab, besonders wenn ihr Name darin vorkommt (oder es zumindest so klingt).
Es gab in Berlin mal ein Lokal, das Cibo Matto (verrücktes Essen) hieß. Da hat Tchibo kräftig geklagt und nun heißt der Laden C. Matto. So kann’s gehen.
Schütz dir basicthinking doch als Marke! 300 Euro und du kannst alle verklagen!;)
MarkenG, Verkehrsgeltung im geschaeftlichen Gebrauch. Mehr muss man dazu, glaube ich, nicht sagen.
sofort basicthinking.mobi sichern, denn der Mobile Hype kommt ganz sicher!
ach ja .tv und .fm nicht vergessen…
Da wird wohl einer gerade dabei sein, sich ein Eigentor zu schießen.
naja .. ist doch normal das domains die ueber andere domains an wert aufgebaut haben so an den mann/frau gebracht werden ..
schwachsinn .. als nächstes kommen sie mit tippfehlern an
Und vergesst keinesfalls die .tel!!!
Die ist die allerwichtigste überhaupt und kommt ja jetzt von der Sunrise-Period in die Landrush-Period, wie man auf basicthinking.de unlängst lesen konnte, wenn einem das PR-Bullshit-Bingo des Registrars nicht zu qualvoll langweilte.
Die Domäne „basic-thinking.de“ gehört einer englischen Firma. Sie ist bei Sedo geparkt und mit Werbung vollgespickt. Die verdienen echt (wenn auch nicht sehr viel) an Verwechslungen mit dem Original.
Die Marke „Basic Thinking“ ist bisher nicht beim DPMA registriert. Offensichtlich haben Sie lediglich die Namensrechte an der Domäne „basicthinking.de“ gekauft. Weitere Rechte (gar europa- oder weltweit) sind nicht erkennbar.
BasicThinking mit .com, .net und .info werden bei Sedo ausdrücklich zum Verkauf angeboten, die mit .eu nicht.
Nett, Euch Dinge zu verkaufen, Die Euch (wenn Ihr denn alle Rechte habt, weiss ich jetzt nicht) eigentlich schon gehören… wenn das funktioniert… dann raube ich demnächt irgendjemanden mal auis… und verkaufe es Ihm dann „EXKLUSIV“ …
😉
Das ist doch ein schönes Beispiel für den Wert von Domänen. „basicthinking.de“ war dem Käufer so viel wert, weil das Blog durch Robert Basic einen guten Ruf und hohen Bekanntheitswert erworben hatte.
Alle anderen Domänennamen mit „BasicThinking“ in verschiedensten Kombinationen sind nach meiner Ansicht wenig bis nichts wert.
Das ist doch ein Angebot, dass ihr euch wirklich nicht entgehen lassen dürft. So eine einmalige Chance müsst ihr einfach ergreifen 😉 . *trittbrettfahrer*
Scherz beiseite, ich bin gespannt wie es weitergeht. Ist doch mehr als dreist das Ganze…
Ja genau Mr. Arrogance Berger verklagen sie ihn am Besten!
Solche scheiß Sinnlos-Posts muss ich mir nicht mehr länger geben… mein RSS-Reader ist nun einen Feed schlanker .-)
Viel Spaß beim weiteren Demontieren des ehemals guten Blogs…
Das Wertvolle ist nicht die Internet-Adresse „basicthinking.de“, sondern das „Basic Thinking Blog“, das Robert Basic aufgebaut hat. Das hat er zusammen mit der Internet-Adresse verkauft.
Andere ähnliche Domains gehörten Herrn Basic nicht. Also hat auch Herr Berger kein Recht darauf. Er hätte die noch nicht belegten Internet-Adressen doch billig selber erwerben können. Er ist doch ein cleverer Geschäftsmann.
Und ganz so einfach ist das mit dem Namens-, Marken- und Internetrecht nicht. Warum gehört denn das „bildblog.de“ nicht der Bildzeitung, aber „bild-blog.de“ dem Axel Springer Verlag?
Wollte auch gerade sagen, was nun andere schon getan haben .. welche „alle Rechte?“
Solange die Marke nicht eingetragen ist, darf sich jeder Basic Thinking Blog nennen und das sogar unter jeder nur erdenkbaren basicthinking-Domain
Aber ich bezweifle dass der Name Basic Thinking allein, also ohne dieses Blog überhaupt irgendeinen Wert hat, aber wenn jemand Geld zu verschenken hat kann er die Marke eintragen und dann dieses Blog abmahnen 😉
LOL, basicthinking.eu, braucht man nicht, wennschon dann schon .com 🙂
@ #9 Böser Grabbler, es bedarf nicht zwingend einer DPMA-Eintragung, um Markenschutz zu geniessen.
@#14 Böser Grabbler, Springer darf bild-blog.de u.U. durchaus besitzen, aber nicht ohne weiteres unter bild-blog.de ein „Bild-Blog“ anbieten (wobei der Fall sowieso interessant ist, da Springer ja Rechte an der Marke „Bild“ hat)
Die Markenrechte an „Bild“ gehören eindeutig dem Axel Springer Verlag. Auch am „Bildblog“ hätte Springer das Markenrecht. Möglicherweise jetzt nicht mehr, da sich das „Bildblog“ als „Watchblog“ der „Bildzeitung“ etabliert hat. Ein Prozess wäre zumindest riskanter für Springer als für Niggemeier & Co., denn Niggemeier hätte die Publicity und würde vom „David-gegen-Goliath“-Effekt profitieren. Außerdem hat sich Niggemeier bereits vorsichtshalber das „bildwatchblog.de“ und das „bildblogblog.de“ reserviert.
Außerdem gab es neulich ein Gerichtsurteil, dass ein Firma-„XXXblog“ grundsätzlich der Firma „XXX“ gehört. Bei Medienblogs könnte das dank Herrn Niggemeier anders liegen, denn da hat sich der Zusatz „Blog“ als Synonym für „Watchblog“ etabliert.
Wie auch immer.
Scheiß Domaingrabber, musste mich schon einmal mit so etwas herumschlagen. An der langen Hand verhungern lassen, ob einer solchen Dreistigkeit.
http://nocheinblogger.blogspot.com/ einfach mal reinschauen.
Solche Domainhamster gehören verboten. Nur wer ein Projekt plant und innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit sinnvollem Inhalt füllt, sollte sich eine Domain sichern dürfen. Domainverkäufe aus einem großen Vorrat heraus finde ich übel. Das sind Leerverkäufe, die nur die Wirtschaft schädigen.
Verbieten ist immer gut. Und dann noch eine Behörde: die Bundes-Domain-Besitz-Berechtigungs-Prüf-Anstalt (BDBBPA). Oder wollen wir lieber 16 Landesbehörden wie bei der Medien-Aufsicht?
Und für .eu-Domains eine Behörde der EU? Am besten einen eigenen EU-Kommissar! Wie wäre es mit einem Isländer? Die wollen jetzt auch in die EU. Jetzt, wo sie pleite sind.
Übrigens: „domainhamster.de“ ist leider schon vergeben.
@ 21
Wie auch immer: Gewerblicher Leer-Domain-Verkauf gehört verboten. Es würde schon helfen, wenn in Deutschland damit angefangen wird. So schwer kann das nicht sein. Basta! 🙂
Wenige Tage nachdem ich die .de Domain für meine Firma beantragt hatte, waren fast alle anderen freien Domains vergeben. Nachdem ich meine Marke eintragen lassen habe und kein Interesse an einem Kauf der restlichen Domains hatte, wurden sie freiwillig nach und nach wieder freigegeben. Das war vor fünf Jahren. Heute gehören mir alle wichtigen Domains mit meinem Firmennamen. Die deutschen Gerichte entscheiden im Ernstfall mittlerweile wohl zu Gunsten des Namen- und/oder Markeninhabers mit dem höheren Rang. Eine Domain wie Milka wird man nicht behalten dürfen. Auch wenn man selbst so heißt.
@ 23
Das ist die eine Seite der Medaille. Einer meiner besten Freunde hat eine super Idee für eine Dienstleistung, die wirklich sehr viele Menschen gebrauchen könnten. Die passende Domain ist natürlich schon weg; an einen der zahlreichen Domainhändler, der diese Domain nur zur Verlinkung auf eine seiner zahlreichen schwachsinnigen Werbeseiten nutzt, die absolut nichts mit dem Domainnamen zu tun hat. Hier sehe ich eine unnötige, die Wirtschaft schädigende Situation, die zu Gunsten neuer junger Unternehmen gelöst werden sollte.
Was zum Lesen:
http://www.dr-bahr.com/news_det_20090130085338.html
@ 25
Interessantes Urteil. Danke für den Link. Hilft nur leider im beschriebenen Fall nicht weiter.
@ 26
Das hier:
Finde ich schon sehr passend, da es hier zutreffen „könnte“.
@ 28
Wäre ich Jurist könnte ich Ihren Hinweis evtl. als hilfreich deuten 🙂
Wie kommt man an eine Domain, die nur als sinnfreier Link-Esel missbraucht wird, wenn man selbst eine namensverwandte Dienstleistung anbieten möchte, welche sich hinter dem Namen verbirgt?
Schweres deutsch 🙂
Wenn wir König von Deutschland sind, wird der Leer-Domain-Verkauf SOFORT verboten. Basta!
Was bitte ist ein „Leer-Domain-Verkauf“?
Das ist der Verkauf einer Domain, die nur zum Zweck des Wiederverkaufs angeschafft wurde. Eine Domain ohne Inhalt. Ein reines Spekulationsobjekt.
Wie will man das kontrollieren? Es gibt neben der Nutzung als reine E-Mail-Domain auch noch andere Gründe, warum eine Domain ohne Inhalt sein kann…
Ich finde das, im Gegensatz zu Herrn Berger, überhaupt nicht „spannend“. Wenn er die Domänen haben will, muss er ein (möglichst niedriges) Angebot machen. Der Anbieter will sie ja offensichtlich los werden, weil er damit nichts Vernünftiges anfangen kann.
Zu dem Paket, das er von Robert Basic erworben hat, gehörten weitere Internet-Adressen (mit anderen Endungen bzw. mit Bindestrich) nicht. Gäbe es einen Rechtsanspruch, hätte ihn schon Herr Basic geltend machen können. Hätte Herr Basic die beiden .eu-Domains für sein Projekt für wichtig gehalten, hätte er sie längst für 1 Euro bis ca. 10 Euro erwerben können, denn bis neulich waren sie frei.
Herr Berger ist ein Geschäftsmann und er nutzt hier sein frisch erworbenes Blog um Stimmung gegen den Anbieter der beiden Domänen zu machen. Aber hier geht es nicht um Gut oder Böse, sondern ums Geschäft.
Rechtlich fragwürdig ist auch, dass Herr Berger hier einfach E-Mails anderer Personen veröffentlicht. Ob das mit dem Persönlichkeitsrecht des Anbieters kollidiert, wäre ebenso eine Prüfung wert wie die Fragen des Marken- und Internetrechts.
Na, haben wir hier den Mail-Schreiber @ Böser Grabbler 😉
@ 32
Eine Internetadresse sollte sinnvoll genutzt werden; kein reines Spekulationsobjekt sein. Das ist der Punkt. „Andere Gründe“ sollten allerdings von jedem gesunden Menschenverstand nachvollziehbar sein.
Mal ein etwas verrücktes Beispiel: An einem sehr beliebten Badesee – mitten im Hochsommer – legt ein Badegast, der ganz früh aufgestanden ist (der erste am See war) eine 20 Meter lange Decke aus, weil er eben gern allein ist. Er braucht den ganzen Platz garnicht; kann ihn nicht sinnvoll nutzen. Würden die anderen Badegäste, die viel später an den See kommen, das akzeptieren?
Das kann keiner kontrollieren, dann nutzt halt jeder Domaingrabber die Domain als reine E-Mail-Domain, fertig. Man kann es mit der Überkontrolle auch übertreiben, entweder jedermann kann eine Domain kaufen oder man kann es nicht, einen „nutze-deine-Domain-sinnvoll“-Zwang will ich nicht haben.
#18 Böser Grabbler: Der Fall Bild vs. Bildblog waere markenrechtlich _sehr_ spannend. Ich wage zu behaupten, dass Springer an Bildblog kaum mehr herankommen wird, da die Marke „Bildblog“ im Internet weitgehende Verkehrsgeltung erfahren hat (begruendbar u.a. in der Positionierung in den Blogcharts, Charlotte Roche mit Bildblog-Poloshirt bei Schmidt, etc.pp.)
Wuerde Bild.de ein Bild.de-Blog einrichten, kaeme man in Argumentationszwang, warum man nicht vorher schon Niggemeier die Nutzung des Namens „bildblog“ als geschaeftliche Bezeichnung untersagt hat. Und nachdem bildblog.de seit 2004 existiert, duerfte in diesem Jahr die Verwirkung nach §21 MarkenG erreicht sein — Springer haette dann endgueltig keine Ansprueche mehr an die Marke bildblog.de, und gegen bild-blog.de koennte man im Rahmen des §9 MarkenG z.B. wegen Verwaesserung vorgehen.
Irgendwie ne Frechheit!
Nehmen wir mal an, jemand hätte“tagesschaublog.de“ erworben. Dürfte der unter diesem Namen ein „Watchblog“ betreiben? Oder lägen die Rechte bei der ARD bzw. dem NDR? Aber hätte dieser „jemand“ nicht die gleichen Rechte wie Herr Niggemeier?
@ #39 Böser Grabbler: Juristische Standardantwort — „kommt darauf an“. Wenn die ARD sofort die Nutzung aufgrund ihrer aelteren Namensrechte untersagt, stehen ihre Chancen prima (vor allem, da es ja schon ein Tagesschau-Blog der ARD gibt).
Unternimmt die ARD jedoch nichts, die Verwendung ihres Markennamens zu unterbinden, und erlangt das Blog dadurch Verkehrsgeltung, wenden sich die Vorzeichen ganz gemaechlich. Nach fuenf Jahren „Duldung“ ist die Sache durch Verwirkung relativ klar.
Ich empfehle in dem Zusammenhang die Lektuere des MarkenG und der einschlaegigen Urteile in Sachen Domainrecht, das sollte einige Unklarheiten klaeren.
@ 36
Sie nicht. Ich ja. 🙂
Mal sehen, wie sich die Praxis der Domain-Spekulanten in den nächsten Jahren entwickelt. Ich sagen Ihnen: So bleibt es sicher nicht. Die gegenwärtige Praxis halte ich für höchst unakzeptabel.
@ #40 stk:
Der Ausgang eines Prozesses wegen „tagesschaublog.de“ zugunsten der ARD wäre wahrscheinlich, aber nicht sicher. Was täten Sie an Stelle der ARD? Vor Gericht gehen, die Adresse (möglichst günstig) kaufen oder das „Watchblog“ in Kauf nehmen?
Naja, wenn ich basicthinking.eu oder basic-thinking.eu „ansurfe“ werde ich hier hin geleitet…scheint doch alles paletti zu sein!
@Philipp: Wenn die Domains verkauft sind, aber wohl nicht mehr….
@ 41
Die goldenen Zeiten sind doch schon lange vorbei… jede Art von Neuregelung wäre also Jahre zu spät. Mir wurde 1997 eine .com Domain gegrabbt, seit damals warte ich das sie wieder frei wird aber die Domain ist weiterhin „for sale“ und hat keinen Inhalt.
@ 45
Für Verbesserungen ist es nie zu spät. In Ihrem Fall blockiert jemand auf unanständige, aber leider gesetzeskonforme Weise, ein vielleicht nützliches Projekt, mit dem evtl. Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. Das ist wirtschaftsfeindlich …
@ 45
Im Fall basicthinking.eu oder basic-thinking.eu ist es ganz anders. Hier wird auf einen längst bestehenden (und vorzüglich befüllten) Blog verlinkt. Diese Link-Esel sind völlig ok, weil die Domainnamen auch direkt etwas mit dem Unternehmen zu tun haben.
Eine Frage zum Marken und Domainrecht hab ich noch. Ich besitze eine Domain seit 2002, bei der ich feststellen musste, das seit den 80er Jahren ein Markenschutz besteht, daher ist auf der Hauptdomain kein Inhalt hinterlegt. Wer hat nun bei Markenrechtsstreitigkeiten Recht, ich oder das Unternehmen mit der Marke, falls ich diese Domain dann doch mal verwende. Einen Einspruch von der besagten Firma kam bis jetzt noch nicht.
Muss dafür die Domain fünf Jahre ein Angebot enthalten, also keine Parkseite oder leere Seite, das das Markenrecht verwirkt wird.
#48 manuel66: Die Verwirkung gilt nach fuenf Jahren ab Kenntnisnahme des Rechteinhabers. Du „benutzt“ die Domain aber gar nicht, d.h. eine Verwirkung duerfte es in dem Fall nicht geben. Siehe §21 MarkenG, einfach nachlesen.
#42 Böser Grabbler: Es gibt im Wesentlichen immer drei Fallkonstellationen:
1. weder der Domaininhaber, noch derjenige, der Ansprueche stellt, haben ein Recht auf die verwendete Marke (Namensrecht, Markenrecht, etc.). In dem Fall gilt First Come, First Served
2. Sowohl Inhaber als auch Anspruchsteller haben Rechte, beispielsweise Heidelberger Druckmaschinen ./. Stadt Heidelberg. In der Regel wird dann versucht, auf Fall 3 zu kommen, ansonsten gilt FCFS
3. Einer der beiden hat Rechte an der Marke, der andere nicht. Der Rechteinhaber bekommt die Domain, ggf. nach Klage.
Der Betreiber von tagesschaublog.de muesste also den Nachweis erbringen, dass seine Marke tagesschaublog nicht die Rechte der ARD verletzt (hier fallen z.B. Verwaesserungsgefahr, Verwechslungsgefahr mit dem bestehenden Tagesschau-Blog ein), ansonsten wird er mit ziemlicher Sicherheit die Domain verlieren.
Man moege in dem Zusammenhang beachten, dass Marken- und Domainrecht zwei paar Stiefel sind; Markenrecht kann aber ein Hebel sein, um an eine Domain zu kommen.
EU-Domains ?
Baah wie langweilig.
Aber immerhin nicht mit der Masche „ein Anderer hat Interesse, aber Sie haben Vorkaufsrecht“.
Ansonsten war der Versuch sooo lahm.
Die Internet-Adresse „tagesschaublog.de“ gehört (mindestens) seit dem 7. Februar 2008 dem NDR.
Wer eine .de-Domäne hat, braucht keine gleichnamige mit der .eu-Endung. Selbst wenn er etwas auf europäischer Ebene plant, ist die .eu-Endung nicht zwingend notwendig, könnte aber von begrenztem Nutzen sein.
Robert Basic hat sein Blog zum erfolgreichsten in Deutschland gemacht unter der einen Adresse „basicthinking.de/Blog“. Andere Adressen mit anderen Endungen oder mit Bindestrich hatte und brauchte er nicht.
Also hat er auch keine Rechte daran verkauft.
@ #51 Böser Grabbler, ich glaube, wir reden konstant aneinander vorbei. Man beachte noch einmal den Unterschied zwischen der Marke „Basic Thinking“ und der Adresse basicthinking.de/blog, ueber die diese Marke erreichbar ist.
Alternativ lies dir doch gerne einmal die ueblichen Einfuehrungstexte zu Domain- und Markenrecht durch.
Naja, laut stimulator.com hat Basicthinking.eu den phänomenalen Wert von $40 oder €31. Ist doch eigentlich ein Schnäppchen, oder? Was soll die ganze Aufregung.
Basicthingking.de hat dort übrigens einen Wert von über 500.00 USD. War demnach wohl auch ein Schnäppchen. Aber vielelicht ist ja auch das Tool nicht sooo tierisch ernst zu nehmen.
Wer’s probieren will: stimulator.com
Wenn ich hier lese, was einige „Markenrechtsspezialisten“ zum Besten geben, biegen sich mir wirklich die Fußnägel. Ganz ehrlich: Wenn man nur Halbwissen hat, sollte man das ganz für sich behalten…
@54: auf welchen Kommentar beziehst du dich
Domain-Namen sind ein HandelsObjekt! Jeder kann sich Domains zulegen, sowohl für den Eigenbedarf als auch zum WeiterVerkauf, wenn er das Folgende dabei beachtet: http://www.domain-recht.de/handel/regeln.php
@ #56 heinka: Na, und was steht da gleich unter Punkt 1.? 😉
@ #54 Dan: Lass uns doch an deinem Wissen teilhaben.
ist doch ni wirklich ungewöhnlich, domains werden gekauft und wieder verkauft. nur seh ich keinen wirklichen wert hinter der domain. aber rechte verletzt der eigentümer der .eu auch nicht. was soll die aufregung? ich hoffe nur für den anbieter, das er nicht zuviel ausgegeben hat, weil er am ende auf der domain sitzen bleiben wird.
@ 57 stk Ist schon okay der Hinweis; ich wollte nur generell darauf hinweisen, dass Domain-Handel legitim und üblich ist.
Lesefutter:
http://www.heise.de/newsticker/BGH-entscheidet-in-Web-Adressen-Streit-fuer-Domain-Haendler–/meldung/133299