Jedenfalls in jedem vierten deutschen Unternehmen – das besagt eine repräsentative Studie (insgesamt 468 IT-Manager und IT-Sicherheitsverantwortliche wurden befragt) namens „IT-Security 2008“ der Fachzeitschrift InformationWeek, die jetzt von einer bekannten Beratungsfirma ausgewertet wurde. Demnach verbietet knapp jedes zweite Unternehmen seinen Mitarbeitern, private E-Mail am Arbeitsplatz zu bearbeiten. Die Hälfte dieser Firmen überprüfen zudem, ob das Verbot auch eingehalten wird.
Nimmt das Schreiben privater Nachrichten überhand, droht den Betroffenen sogar die Kündigung. Andere Unternehmen (42 Prozent) stellen es ihren Mitarbeitern hingegen frei, das Internet auch zur privaten Kommunikation nutzen. Allerdings sollte dann eine interne Betriebsvereinbarung zwischen der Geschäftsleitung und den Mitarbeitern für klare rechtliche Verhältnisse sorgen. Existiere eine entsprechende Regelung nicht, kann dies nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes im Falle des Falles „mit einem Verbot des privaten E-Mail- und Internetverkehrs gleichzusetzen sein“.
Hat ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern dies ausdrücklich verboten, darf er auch den gesamten E-Mail-Verkehr überwachen – allerdings nicht permanent, sondern nur stichprobenartig.
(Michael Friedrichs)