„Der deutsche Staat wirbt massiv für ein Produkt, was im Internet nicht mehr vermittelt werden darf“, verrät mir Jens Schumann, der Vorstandsvorsitzende der Tipp24 AG, am Telefon. Das sei schon ziemlich absurd. Warum ich mit ihm darüber gesprochen habe?
Seit dem ersten Januar dieses Jahres darf ich nicht mehr über das Internet Lotto spielen. Was früher bei mir völlig problemlos von meinem Rechner aus mit wenigen Mausklicks erledigt war, ist nun verboten. Schuld daran ist der neue Glückspiel-Staatsvertrag, der seit dem Jahreswechsel in allen Bundesländern in Kraft getreten ist. Halte ich mich an das neue Gesetz, muss ich zur Tippabgabe in eine der bundesweit 23.700 Lotto-Annahmestellen gehen. Oder ich gehe weiterhin ins Internet und nehme über den Umweg Großbritannien an der Ziehung in Deutschland teil, um den Super-Jackpot in Höhe von 35 Millionen Euro am kommenden Samstag knacken zu können.
Wer diesem Pfad aber folgt, verliert die staatliche Garantie auf die Auszahlung der Gewinne, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in einer aktuellen Pressemitteilung. Zudem berge die bequeme Online-Teilnahme vom Wohnzimmer aus die Gefahr, der Spiel- und Wettsucht zu verfallen. Während Glückspiel-Anbieter wie Millionenchance oder Faber auf ihren Internetseiten entsprechende Hinweise auf Einstellung des Online-Lottos veröffentlicht haben, suchen andere Anbieter ihr Glück im Ausland. So werden Besucher der deutschen Homepage von Tipp24.de auf die Adresse tipp24.com verwiesen, um dort weiterhin wie gewohnt ihren Tipp abgeben zu können. Allerdings werden die persönlichen Glückszahlen nicht mehr bei einer deutschen Lotteriegesellschaft angenommen, sondern bei einem englischen Ableger des Hamburger Unternehmens.
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Damit Tipp24 in Deutschland bald wieder Lotto-Tipps annehmen könne, würden laut Schumann in allen 16 Bundesländern entsprechende Gerichtsverfahren laufen. Zwei positive Entscheidungen aus Berlin und Rheinland-Pfalz gebe es bereits schon. Auch die EU-Kommission prüfe derzeit, ob die Neufassung des Glücksspiel-Staatsvertrags mit geltendem EU-Recht (Stichwort „Dienstleistungsfreiheit“) überhaupt vereinbar sei.
„Dennoch sollten Produkte, die auch in der Lottoannahmestelle ohne besondere Beschränkungen wie zum Beispiel einer Identifizierungskarte verkauft werden dürfen, auch weiterhin im Internet erhältlich sein“, so Schumann. Zumal dies ein lukratives Geschäft für beide Seiten sei. So habe sein Unternehmen 2007 allein Tipps für rund 300 Millionen Euro an die Landeslotteriegesellschaften vermittelt.
Bleibt also nur noch die Frage offen, ob die Auszahlung der Gewinne, um beim Beispiel von Tipp24 zu bleiben, garantiert werden kann. Interessant ist hier die Tatsache, dass der deutsche Mutterkonzern zum Ende des dritten Quartals 2008 über 50 Millionen Euro liquide Mittel besessen hat. Das dürfte für die Auszahlung des Super-Jackpots jedenfalls erst einmal reichen.