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Telemediengesetz: E-Mail an Basic Thinking


Der laute Protest des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung gegen die geplante Änderung des Telemediengesetzes ist noch gar nicht verstummt, da bekomme ich auch schon elektronische Post aus dem Bundesministerium des Inneren in Berlin. Genauer gesagt von einer Mitarbeiterin aus dem Pressestab von Wolfgang Schäuble. Die Behörde habe meinen Post vor ein paar Tagen gelesen und wolle nun dazu ausführlich (ausgedruckt auf insgesamt zwei kompletten Din A4-Seiten) Stellung nehmen.

Richtig sei, dass es den Anbietern von Internetdiensten ermöglicht werden soll, so genannte Protokolldaten zu erheben und zu verwenden, falls dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erforderlich ist. Es dürfen allerdings nur Daten erhoben und zu diesem Zweck verwendet werden, die ein Anbieter tatsächlich benötigt, um Hackerangriffe zu erkennen und abzuwehren.

Eine unbegrenzte oder anlassbezogene Speicherung oder eine Speicherung zu anderen Zwecken, zum Beispiel zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen, werden durch die vorgeschlagene Regelung nicht gestattet.

Ich habe bei der Pressestelle einfach mal nachgefragt und mir den Satz nochmal genauer erläutern zu lassen. Besonders das Wörtchen „unbegrenzt“ hat mich neugierig gemacht. In der Tat gibt es keinen festgelegten Zeitrahmen für die Speicherung der Nutzerdaten. Provider dürfen demnach die Logfiles solange speichern, wie sie benötigen, um eine vorhandene Störung zu beheben. Erst dann müssen die Daten unverzüglich gelöscht werden. Dauert die Suche nach der Störung beispielsweise eine Woche, dann dürfen die Daten eine Woche lang gespeichert werden. Dauert die Lösungsfindung länger, dann wird eben länger gespeichert. Na toll …

Die Zweckbindung und der Bezug auf die Erforderlichkeit der Speicherung stellen sicher, dass eine unbegrenzte Speicherung von Daten oder die Erstellung eines Surfprofils durch die Regelung nicht legalisiert wird. Erst recht besteht keine Verpflichtung der Provider, Nutzungsdaten zu erheben oder zu speichern.

Hier habe ich ebenfalls nachgehakt: So etwas wie eine Anzeigepflicht gegenüber den Kunden, deren Daten gespeichert werden, gibt es nicht. Ein Grund für die Anpassung des Telemediengesetzes sei unter anderem, den Anbietern von Internetdiensten damit eine legale Möglichkeit zu geben, Nutzerdaten zu speichern. Bisher hätte es dafür keine Rechtsgrundlage gegeben. Außerdem stamme die letzte Fassung des Telemediengesetzes aus dem Jahr 1990 und bedürfe einer dringenden Anpassung, um bei dem technischen Fortschritt besser mithalten zu können.

Hört sich ja alles ganz nett an, aber meiner Meinung nach geht die Änderung der Gesetzes in einigen Punkten ein wenig zu weit. Macht sie doch den Weg frei, nicht nur IP-Adressen, Datum und Uhrzeit der Nutzer zu speichern, sondern auch welche Eingaben auf der jeweiligen Seite gemachten wurden. Demzufolge gibt es von alle Seiten (auch den Hosting-Anbietern) noch jede Menge Aufklärungsarbeit zu erledigen, damit es am Ende nicht „Big Brother is watching you“ heißt. „We are watching you, Big Brother“ wäre mir jedenfalls lieber …

(Michael Friedrichs)

Über den Autor

Michael Friedrichs

Michael Friedrichs hat als Redakteur für BASIC thinking im Jahr 2009 fast 400 Artikel veröffentlicht.

32 Kommentare

  • „zum Beispiel zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen, werden durch die vorgeschlagene Regelung nicht gestattet.“

    na dann werden die meisten ja jetzt durchatmen 🙂

    ich selbst habe nichts was gegen das gesetz verstößt, also is mir auch schnuppe was die für ein sufverhalten ausspionieren, letztlich weiss doch keiner wer da zu welchen zeitpunkt am pc gesessen hat, oder muss man jetzt eine art „fahrtenbuch“ führen?

  • Wie jetzt? Die haben tatsächlich (unaufgefordert) auf deinen Eintrag reagiert oder gab es den Erstkontakt durch eine Mail von dir?

    Was stand denn noch so interessantes auf den 2 DIN A4 Seiten?

  • wie immer die gleiche schwachsinnige argumentation „ich hab nix zu verbergen also durchsucht mich doch “ …

    is doch exakt das selbe wie bei maut daten und allem anderen, zum durchboxen des gesetzes wird groß rumposaunt dass die daten JA NICHT zur strafverfolgung von kleineren delikten und nur mit richterlichem beschluss oder sonst was benutzt werden dürfen und 2 monate nachdem die mehrheit die leute schon wieder vergessen hat kommt irgendein bka präsident oder sonst was und fordert vollen zugriff … toll

  • Was hört sich daran nett an? Stasi hin und her. Die Bürger lassen leider alles mit sich machen. Ihr seit die Dummen von heute.
    Auch im Rollstuhl kann man noch mit Füßen treten…!

  • Die Argumentation „ich selbst habe nichts was gegen das gesetz verstößt, also is mir auch schnuppe “ wurde im Dritten Reich und bei Stalin genauso propagiert. Die Realität dagegen…

    Nun braucht mir keiner Unterschiede zwischen Hitler/Stalin und heute erklären, nur dass *unser* Innenministerium diese Argumentation verwendet, gibt doch zu denken.

    Na ja, gibt MIR zu denken. Anderen ist es schnuppe.

    Ich persönlich halte eher wirtschaftliche als politische Interessen für solche Datensammelwut verantwortlich. Das wird dann zwar nicht für Leib und Leben gefährlich, aber nervt…

  • Im Osten wußte man das es eine Stasi gibt, im Westen jetzt auch!!
    Ich frage mich nur warum niemand etwas dagegen tut. Ich würde noch nichtmal meine Mutter auf meinem Destop blicken lassen? Aber die Stasi2.0? Achja, ich tu was:

    Liebe Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer,

    Sie haben sicher der Presse entnommen, dass die Sammelverfassungsbeschwerde gegen die
    Vorratsdatenspeicherung am vergangenen Freitag, den 29.02.2008, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
    eingereicht wurde. Insgesamt hat diese Verfassungsbeschwerde damit 34.451 Beschwerdeführer.

    Ich danke Ihnen auf diesem Wege für das mir entgegengebrachte Vertrauen, für die Unterstützung der Initiative des
    Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und ganz besonders den Helfern des AK, die es erst möglich gemacht
    haben, dass die Organisationsarbeiten für die Einreichung der Verfassungsbeschwerde im Februar abgeschlossen
    werden konnten. Immerhin 3.465 Arbeitsstunden haben die Mitarbeiter meiner Kanzlei und des AK gebraucht, um die
    Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe zu bringen. Warum der Aufwand? Es ist nicht damit getan gewesen, die
    Adressen einzugeben, nein, die schriftlichen Vollmachten müssen dem Bundesverfassungsgericht im Original
    vorgelegt werden. Dabei musste jede Vollmacht einzeln überprüft werden. Der endgültige Schriftsatz mit den Namen
    aller Beschwerdeführer umfasst 361 eng beschriebene DIN-A4 Seiten, die Vollmachten füllten 12 Umzugskartons.

    Wie geht es weiter?
    Nachdem ich am 31.12.2007 die Verfassungsbeschwerde im Namen von acht exemplarisch ausgesuchten
    Erstbeschwerdeführern eingereicht habe, wurde in Karlsruhe zunächst die interne Zuständigkeit entschieden. Für
    unsere Verfassungsbeschwerde ist der erste Senat zuständig. Da wir auch beantragt haben, den Vollzug des
    Gesetzes bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichtes auszusetzen, wird hierüber demnächst entschieden und
    zwar voraussichtlich noch im Monat März. Ich werde Sie weiter über den Gang der Angelegenheit informieren. Die
    Schriftsätze können Sie auf meiner Webseite und der Webseite des AK einsehen.

    Noch ein paar wichtige Formalien:

    Mein Aktenzeichen für dieses Verfahren lautet: 82-06
    Das Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts lautet: 1 BVR 256/08
    Sie sind als Beschwerdeführer zu ****** aufgeführt.

  • @ #3 tobi: Die besagte Sprecherin des Ministriums hat auf eine Info des Arbeitskreises Vorratsspeicherung reagiert, weil da ihrer Meinung nicht alle Fakten korrekt wiedergegeben wurden. Wir waren aber wohl nicht die Einzigen (ich habe sie danach gefragt), die so eine Mail bekommen haben.

    Von unserer Seite gab es übrigens keine Anfrage an das Ministerium.

  • Die Frau sollte sich schämen! Ihre Mutter sollte sich für sie schämen, Kinder wird sie eh nicht haben. Was Leute alles für Geld tun.

  • Ja Leute, so wird uns Stück für Stück unserer Freiheit genommen, und glaubt mir das nächste Stück wird nicht lange auf sich warten lassen …

  • Vergasung – nein.
    Aber wenn du für deinen Vater nach alten Filmen auf DVD recherchierst, bekommst du *zufällig* in den nächsten Tagen Anrufe und Werbemails genau mit diesen Angeboten…

  • Ihr zitiert und kommentiert zwei Auszüge aber zeigt nicht den Gesamtkontext auf. Immerhin habt ihr „zwei komplette Din A4-Seiten“ erhalten, also was ist mit dem Rest?

  • Der überwiegende Rest der beiden Din A4-Seiten enthält bereits bekannte Infos aus unserem ersten Post. Zudem betont und erklärt die Sprecherin mehrmals die Notwendigkeit der Änderung des TMG. In ihrer Argumentation steht vor allem die IT-Sicherheit der Provider im Vordergrund, gegen welche Bedrohungen und Angriffe von außen sie sich heutzutage schützen müssen – und dafür seien die gesammelten Daten halt nötig, um Angriffe künftig besser anwehren zu können.

    Ich bleibe an diesem Thema auf jeden Fall dran. In den nächsten Tagen mache ich ein Interview mit einem ISP zu diesem Thema. Bin gespannt, wie der die ganze Sache hier sieht.

  • Erst einmal einen schönen Mittag,
    ich stehe jeder Änderung, die meine Freiheit in öffentlichen und privaten Rechten einschränkt, zunächst einmal skeptisch gegenüber, darf bei der vorgesehenen Modellierung des TMG jedoch zum Nachdenken anregen. Zweifelsohne wird damit die Anonymität des Individuums subjektiv im Internet ein Stück weiter eingegrenzt, jene besteht im Gesetzt jedoch weiterhin dadurch, dass die erhobenen Daten zu einer „Speicherung zu anderen Zwecken […] nicht gestattet“ wird. Wer nun argumentiert, ISPs würden die Einschränkung missachten, sollte einmal kritisch hinterfragen, ob sie nicht schon jetzt die Möglichkeit hätten, diese Daten zu erheben, speichern und zu veräußern. Unter Strafe wird es nach wie vor stehen. Dieses Gesetz ist an einem Punkt, an dem es einen sehr Faden Beigeschmack unterzieht, prinzipiell jedoch an den technologischen Fortschritt verspätet anknüpft. Jeder sollte in Vernunft entscheiden, welches Gehalt er der Änderung anmisst, nicht aber an Stigmata anknüpfen und Vorurteile bestärken. Wer am Ende dieses Gangs für sich der festen Überzeugung ist, dieses Gesetz wäre fatal, hat sicherlich nicht weniger Recht als die meinigen, die dieses Gesetz zwar nicht herunterspielen wollen, ihm allerdings ein geringeres Gewicht zumessen. Es werden drastischere Gesetze folgen, die uns der Art in unserer Freiheit, wie Beispielsweise eine Mitzeichnung aller, nicht nur Verdächtiger, Telefongespräche. Doch wer sagt uns, dass genau das nicht schon heute praktiziert wird, dabei nur zeitig unter Strafe steht?

  • Was mich eher am meisten beunruhigt ist die Speicherung meiner Eingaben auf diversen Seiten. Was ja mein Online Bankkonto beinhaltet, meinen Amazon Account, meinen Schufa Online Account meine Logins auf meinen Blogs usw. usf.

    Was bilden die sich ein so tief in meine Privatsphäre einzugreifen?

    Gruß

    Henrik

  • @henrik etc.

    Man kann als Content-Provider nicht so einfach Daten speichern, die jemand auf bestimmten Webseiten eingibt, da diese in der Regel verschlüsselt werden.

    Man sollte also darauf achten, daß Formularseiten verschlüsselt sind (sieht man dem Schloss-Symbol in der Browser-Statusleiste), bevor man diese benutzt.

  • diese schlimmen urheberrechtsterroristen werden auch immer aufdringlicher.

    aber zum thema: müsste sich ein zweck, der unbegrenzte speicherung begründet, nicht recht einfach finden lassen?

    .~.

  • Was ist damit denn überhaupt gemeint? Die Apache Logfiles? Die sowieso fast jeder bewusst oder unbewusst mitloggt, oder die Daten die WordPress mitloggt?

  • Merkels Truppe scheint Schröders Ex-Gesindel um einiges voraus zu sein. Bemerkenswert, dass die Euch angeschrieben haben. Ich halte das für ein gutes Zeichen. Professionell …

  • @Godwin
    „Sein Ziel war es nicht, Diskussionen zu beenden (oder sie sogar als „alt“ einzustufen), sondern Diskussionsteilnehmer dafür zu sensibilisieren, ob ein Vergleich mit den Nazis oder Hitler angemessen oder bloß eine rhetorische Übertreibung ist.“ Zitat wikipedia
    Außerdem beton(t)e ich, dass *MIR* das zu denken gibt und mir keiner den Unterschied zu erklären braucht.
    Ich würde den Post also guten Gewissen so wiederholen, da die Disskussion anders als in wikipedia beschrieben problemlos weitergegangen ist.

  • Wenn die Suchung nach einer „Störung“ länger dauert und nachher jemand klagt muss derjenige der verklagt wird vom Gericht begründen warum diese Speicherung der Daten notwendig ist.
    Der Richter wird wahrscheinlich nicht so viel über das Internet wissen, so dass die Entscheidung extrem offen ist.
    Wer sich also in einen Bereich wagt in dem man nicht mehr einfach erklären kann, das die Daten gebraucht werden hat das Risiko verklagt zu werden.

  • Immer schön vorsichtig mit Begriffen wie Stasi und so. Vorweg: Ich finde dieses TMG schon sehr merkwürdig und es könnte einen ein bißchen an Stasi-Methoden erinnern. Aber man kann das nicht vergleichen. Wer dagegen verstößt, kommt nicht für Jahre in den Bau und wird gefoltert. DDR-Geschichte mit dem Hier und Heute zu vergleichen, sollte man sich sparen.

  • Hallo???
    @29
    Es ist hier nicht der Vergleich Schäuble vs Stasi. Nein, nein, nein! Es ist zwar nicht die selbe Methode, aber genau die gleiche!