Stefan Raab ist seit Jahren das Aushängeschild des Münchner TV-Senders ProSieben. Gute bis sehr gute Einschaltquoten haben den Kölner Metzger auf immer neue Ideen für unsinnige TV-Shows gebracht. Mit seinen Wok-Weltmeisterschaften, Turmsprung-Wettkämpfen und Autos-zu-Schrott-fahr-Shows bis hin zur ultimativen Ego-Sendung „Schlag den Raab“ sorgt der dauergrinsende Moderator immer wieder für Wirbel in der bunten Fernsehlandschaft.
Nun hat eine seiner Shows allerdings einen kräftigen Dämpfer bekommen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat jetzt eine Klage des TV-Senders abgewiesen, nach dem die Medienanstalt Berlin-Brandenburg seine Wok-WM als Dauerwerbesendung deklariert hatte. Die Schleichwerbung war den Richtern wohl zu viel des Guten. Demnach muss das nächste Wintersport-Event als Dauerwerbesendung gekennzeichnet werden.
Wie Thorsten Zarges vom Mediendienst Kress schreibt, dürfte dies dem Sender allerdings gar nicht schmecken. Denn „angesichts von vier Stunden Dauerwerbesendung zur Prime Time wird ProSieben am 7. März tagsüber nur wenig Werbung ausstrahlen können. Sonst würden die Obergrenzen des Rundfunkstaatsvertrags verletzt“. Und was meint Stefan Raab dazu: „Im Eiskanal und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand“. Na dann, Bahn frei und C-Promis in die chinesische Nudelpfanne.
Von dem Richterspruch ist übrigens nur die Wok-WM betroffen. Alle anderen Raab-Formate bleiben von der Entscheidung unberührt.
(Michael Friedrichs)