auf Playground findet Ihr dazu den Artikel „Akismet in WordPress: Ist die Nutzung in Deutschland rechtmäßig?„. Und Frage, die sich daraus ergibt: Datenschutzerklärung auch dafür? Hey, wenn sich jemand beschwert, dass Deutschland angeblich überreguliert ist, kann ich es ebenso nachvollziehen wie die sich ergebenden Fragen rund um die voranschreitende Digitilaisierung aller Lebensbereiche. Diese Fragen werden beantwortet werden müssen, so oder so.
via linktipp von firstdayblack
Dann wohl noch schnell die nicht vorhandene Datenschutzbelehrung von Basic Thinking aktualisieren, nicht das dann werbewirksam zum Auktionsende eine Abmahnung ins Haus flattert. Oder der Käufer wegen folgenden Abmahnungen mit Regressansprüchen kommt. 😉
Die Mitte machts – ahm, wahrscheinlich 😉
Zuerst schrieen alle nach weniger Regulierung, jetzt ist es umgekehrt *gg*
Als Blogger leidet man heutzutage schon unter Verfolgungswahn.
Die „Nutzungsbedingungen“ auf meinem Blog umfassen mittlerweile schon 8 Punkte, inklusive einem Passung zur Ablieferung von Netzpublikationen an die Deutsche Nationalbibliothek.
http://blog.macadelic.de/nutzungsbedingungen/
Verrückt oder?
Ich hatte es bisher so verstanden, dass man bei einer kommerziellen Webseite (also z.B. einem Blog mit Werbung) auf jeden Fall eine Datenschutzerklärung braucht. Nur ist es anscheinend z.B. bei Analytics ein Problem, dass die Daten nach Obamaland verschickt werden. Dazu reicht eine normale Datenschutzerklärung *vermutlich* nicht aus, da der Nutzer nicht explizit zustimmt. Gleiches würde dann natürlich für Akismet gelten, was sich aber einfacher umgehen lässt, da man ja beim Absenden des Kommentars die Akzeptanz der Datenschutzerklärung verpflichtend machen könnte. Oder verstehe ich das falsch? Wo sind die Juristen?
Naja, ich hab Akismet momentan aus und teste Antispam Bee… bisher überzeugt es mich voll, so dass sich zumindest die Akismet-Frage geklärt haben sollte.
Zumindest sieht man an solchen Dingen, wohin der derzeitige Datenschutzhype führen kann, wenn man es denn übertreibt.
Sicherlich gibt es zahlreiche Verfechter von „neuen“ Medien, jedoch finde ich einen zweiten Datenschutzhinweis -nebenAnalytics- absurd. Es ist wichtig, dass die User einer Website auch „hinter“ die Fasade blicken können und sich durch eine Datenschutzerklärung informieren. Aber oft wird in Deutschland mit den Vorgaben übertrieben.
@macedelic, lol.. 8 … bald wirds eine amtliche Bloggerprüfung geben, die man vor dem Blogstart ablegen muss:))
@Robert,
hoffentlich, sonst werden die fleißigen „offenbar arbeitslosen“ Rechtsanwälte nie aufhören, einen mit Abmahnungen zu überschwemmen. hihihi…..
Ob eine Website Analytics einsetzt, kann man leicht sehen. Um festzustellen, ob Aksimet eingesetzt wird, muss man schon unter die Motorhaube gucken. Eine Gefahr dürfte m.E. kaum bestehen.
Mal angenommen man nutzt kein Analytics und behauptet, man loggt auch sonst keine IP-Adressen, muss einem das Gegenteil erstmal bewiesen werden. Dazu müsste man schon den Server hacken.
Aksimet ist ein schlechtes Beispiel, weil kaum nachweisbar – jedenfalls nicht mit legalen Mitteln. 😉 Eher tappt man in die Falle, wenn man z.B. billige Hostingangebote aus den USA nutzt. Die IP, auf der der Webspace liegt, ist schließlich kein Geheimnis.
[…] durch WordPress Plugin “Akismet”? (gefunden via basicthinking.de und […]
Mich treibt in diesen Tagen die Frage um, was man bei Datenschutzerklärung und Impressumspflicht beachten muss, wenn man als Deutscher aus Deutschland aus ein .com blog betreibt und auf Englisch schreibt und das Blog von einem deutschen Hostanbieter gehostet wird. Gibt es da einen Unterschied oder doch keinen.