EEE PC News schreibt:
Psion, das ist die Firma die bereits vor etlichen Jahren das Psion Netbook und Psion Netbook Pro auf den Markt brachte, schreibt nun Webseiten Besitzer an, die den Begriff „Netbook“? benutzen und fordert sie auf, diesen bis zum Maerz 2009 von der Seite zu entfernen, ansonsten gibt es judikative Haue!
Formaljurisitisch gesehen hat Psion die Form des „Cease and Desist“ genutzt, die unter Androhung gerichtlicher -und damit erst kostenpflichtiger- Maßnahmen dazu auffordert, eine Handlung zu unterlassen. Psion gehört der Markenname „Netbook“. Ich weiß nicht, ob das ein weltweit geschützter Begriff ist oder aber lediglich in einigen Ländern von Psion geschützt wurde.
Dsa bedeutet nun theoretisch? All denjenigen, die den Begriff Netbook in ihrer Domain oder aber in einem Artikel verwenden, um ein kleines Notebook als Geräteklasse zu umschreiben, droht damit ebenfalls Ärger mit Psion, insbesondere dann, wenn ihre Webseite kommerzielle Elemente enthält (zB Einsatz von Google AdSense). Obgleich ich nicht zu sagen vermag, ob Psion das in aller Breite und Härte durchziehen wird. Aber wir werden sicher die nächsten Tage etwas von Psion dazu hören.
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Die Chancen stehen aber imho recht gut, dass Psion kaum noch Chancen haben dürfte, den Markenschutz für diesen Begriff zurückzuerobern, denn „Netbook“ hat sich mittlerweile dermaßen weitläufig etabliert, so dass man als Betroffener heute als Gegenargument anführen könnte, Psion habe viel zu spät auf sein Markenrecht gepocht. Das ist btw auch der Grund, warum sich Google davor verwahrt hatte und verwahrt, in einem Sprachlexikon aufgenommen zu werden, um dadurch nicht seine Markenrechtsposition erheblich zu schwächen („google mal danach…“), denn damit wäre der Allerweltsgebrauch „googeln“ manifestiert worden (siehe dazu Kommentar von JoJo).