wenn der Provider es tatsächlich nicht schafft, die Domains vor dem Kündigungstermin (Domainverträge laufen häufig ein Jahr, Kündigung muss man daher zeitig einreichen) in seinem Datenbestand zu löschen (korrekt: Der Registrar managed die Domains), dann hat er das Recht (?), die Domaingebühren nochmals für ein Jahr abzukassieren. Das geht nicht? Oh, das geht sehr wohl anscheinend. Und zwar ist das Ute mit United Domains passiert: Was hat ein Mietvertrag mit einer Domain zu tun?