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Frage: Darf man Gerichtsurteile im Netz zitieren?

bzw. veröffentlichen? Ist das gestattet oder wo kann man das ordentlich nachlesen, wann und was man von einem Gerichtsurteil ins Netz stellen darf?

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

30 Kommentare

  • Ich als juristischer Laie würde folgendes sagen: Gerichtsurteile werden „im Namen des Volkes“ gefällt. Und: „Wir sind das Volk!“ Daher steht einem vollständigen Zitieren nichts im Wege. Punkt.

  • ich hab das von einem deutschen Amtsgericht, schriftlich als Urteil: ein deutsches Gericht darf jederzeit, wenn auch sinngemäß zitiert werden.

    Ein gewisser Herr wollte mir damals untersagen lassen folgendes über ihn zu schreiben: „Der Herr der von einem Gericht bestätigt bekam, dass man ihn Parasit nennen darf“

  • Wie sieht es denn dann mit Personennamen aus, die ja im Urteil immer stehen? Btw ich frage nicht, weil ich irgendein Problem habe oder den Drang verspüre, Urteile zu zitieren.

  • Amtliche Werke und dazu zählen Gerichtsurteile sind nicht Urheberrechlich geschützt. Und können somit von jedem frei verwendet werden.
    siehe dazu auch > §5 UrhG, das den Urheberschutz amtlicher Werke klärt.

    Die schwierigkeit besteht darin, dass nicht immer der amtliche Ursprung eines Gerichtsurteils festzustellen ist.

  • kein Urist:

    Nein, die Schwierigkeit besteht auch darin, dass das Urheberrecht hier nicht erschöpfend darüber Auskunft gibt, was erlaubt ist.

    Die Veröffentlichung kann zum Beispiel Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen.

  • @Niels:
    ich bin davon aus gegangen, dass das Gericht das entsprechende Urteil bereits der Öffentlichkeit zugänig gemacht hat und entsprechende Abschnitte mit persönlichkeitsbezug geschwärzt oder neutralisiert hat.

    Aber Grundsätzlich ist die Frage der Persönlichkeitsrechte Dritter häufig nicht eindeutig.

    Wie ist es eigentlich, wenn in einem populäreren Fall das Urteil entsprechend neutralisiert veröffentlicht wird, aber durch die Bekanntheit des Falls offensichtlich ist, um welche Protagonisten es sich handelt? Fallt das dann auch unter Persönlichkeitsrechte?

  • „Wie ist es eigentlich, wenn in einem populäreren Fall das Urteil entsprechend neutralisiert veröffentlicht wird, aber durch die Bekanntheit des Falls offensichtlich ist, um welche Protagonisten es sich handelt? Fallt das dann auch unter Persönlichkeitsrechte?“

    Hier muss man wieder sagen: Es kommt darauf an.

    Im Zweifel muss man abwägen zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit an Unterrichtung und den Rechten der Beteiligten.

  • Urteile unterfallen nicht dem Schutz des Urheberrechts (§ 5 Abs.1 UrhG)
    Sie können in vollem Umfang zitiert (besser „gecopy-pastet) werden.
    Nur bei den Namen der Prozessbeteiligten ist Vorsicht geboten. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes sollten die Namen geschwärzt werden, was sowieso nur erforderlich ist, wenn das Urteil im Original vorliegt, da alle Urteils-Veröffentlichungen in dieser Hinsicht bereits bereinigt sind. Gleiches gilt für die Namen der Rechtsanwälte, wobei dies jüngst höchstrichterlich entschieden wurde.

    Aufpassen muss man nur manchmal bei den Leitsätzen aus der NJW. Die sind nämlich non der Redaktion dem Urteil hinzugefügt worden und sind damit nicht Teil des amtlichen Dokuments. (anders bei BVerfG-Urteilen)

  • Hm, mich hat eine Firma verklagt und verloren und ich darf das Urteil dann nicht VOLLSTÄNDIG (also mit Namen des Verlierers sowie dessen Rechtsanwälte) nicht veröffentlichen?

  • Hallo,

    soweit ich weiß darfst du es online stellen, musst jedoch Namen anderer außer dir selbst „schärzen“ oder entfernen oder ersetzen (mit Hinweis darauf).

    Grüße, Andi

  • Namen der prozessbeteiligten müssen immer geschwärzt werden. Die Namen der rechtsanwalte nicht. Sie sind wie die beteiligten Richter organ der (öffentl.) Rechtspflege. Bei anwaltlichen schriftsaetzen muß man hingegen differenzieen.

  • Okay also ich schwärze den Kläger und lasse alles andere stehen…

    Aber was wenn man anhand des Urteiltextes und der Sache an sich sofort auf den Kläger schließen kann?

  • Wenn wir schon dabei sind… Ein Freund von mir wurde just abgemahnt von einem Abzocker, da er dessen Machenschaften auf seinem Blog genau als solche beschrieben hat.
    Was mich an der ganzen Sache aufregt, ist, das der „Abzocker“ von einem Anwalt vertreten wird, der gleichzeitig auf einer Webseite für Gründer Rechtstips gibt. Der Anwalt hat also keinerlei Probleme Samariter und gleichzeitig Henker zu sein.
    Im Web sieht man natürlich nur seine Samaritertaten – bis jetzt. Das wollen wir ändern. Den abgemahnten Blogeintrag offline nehmen mit einem Hinweis, das man abgemahnt wurde von Anwalt XY und man nun einen Prozess anstrebt. Vielleicht noch mit Links zur Homepage des Anwalts und zu dessen Beiträge auf der Webseite für Gründer, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann.
    Klar geht das in Richtung Rufschädigung – nur hätte er sich vorher überlegen sollen, für wen er arbeitet und mal das für manche Rechtsanwälte unbekannte Wort „moralisch“ in Betracht ziehen sollen, oder, oh Frevel! mal auf die Vernunft hören sollen. Denn die Vernunft steht über jedem Gesetz.

    Vielleicht macht die Aktion ja Schule im Netz, was zur Folge haben würde, dass Anwälte nicht nur prüfen, ob die Klage vor Gericht Bestand hat, sondern auch, ob man die Klage aus moralischen Gründen annehmen sollte.
    Z.B. wenn es sich _eindeutig_ um Abzocke handelt.

  • Wozu soll man alle Daten anonymisieren wenn sich doch jeder anhand des Aktenzeichens das originale Urteil ansehen kann?

  • Gute Frage, ist jedoch so. Personen der Öffentlichkeit brauchst du nicht im Urteilsspruch schwärzen, aber andere schon. Wenn du jetzt in der Datenbank suchst und du findest den Originalwortlaut, dafür kannst du wiederrum nichts. Geht ja eher darum auf der sicheren Seite zu sein, als es maximal auszuweiten – oder? 😉

    Grüße, Andi

  • Ich denke den Gerichtsurteil darfst du nur dann veröffentlichen wenn er komplett abgeschlossen ist d.h. Es keine Revision geben wird etc. … Namen würde ich nicht nennen da es unter Datenschutz fällt. Meine Meinung obs stimmt kA^^ xD

  • Ich bin zwar noch immer kein Jurist, aber ich denke am ungefährlichsten ist es für einen Blogger den Fall nur allgemein darzustellen – ohne personenbezogene Daten – und dann auf das Urteil selbst zu verlinken.
    Ist aber wieder mal ein interessantes Thema hier 🙂

  • Namen bzw. Daten brauchst du nur zu anonymisieren, wenn du Prozessbeteiligter bist. Denn nur dann kriegst du das Original-Urteil mit den Namen und Daten. Wenn du anhand eines Aktenzeichens ein Urteil anforderst, kriegst du eine Kopie in der bereits alle persönlichen Daten geschwärzt bzw. entfernt sind.

    Wenn man aus dem Sachverhalt eines Urteils die beteiligten Personen ermitteln kann, dann ist das halt so. Gerichtsverfahren sind ja nicht geheim, sondern öffentlich. Jeder kann hingehen und schauen wer da wen verklagt. Die Prozessbeteiligten stehen auch auf den Gerichtstafeln.

    Auch spielt es keine Rolle ob ein Urteil rechtskräftig ist oder noch nicht. Es kann vollumfänglich zitiert, kopiert und verbreitet werden. Ja sogar verkaufen kann man es. (wenn man jemanden findet der es einem abkauft)

    Wenn man als Blogger juristischen Ärger bekommt, muss man grundsätzlich zweierlei unterscheiden. Zum einen wären da anwaltliche Droh-/Abmahnschreiben. Hierbei ist es umstritten ob man diese einfach veröffentlichen darf oder nicht. Die herrschende Meinung geht davon aus, dass so etwas grundsätzlich zulässig ist. Was einen unkundigen Rechtsanwalt (wovon es seeeeehr viele gibt) natürlich nicht unbedingt davon abhalten, trotzdem zu versuchen dagegen gerichtlich vorzugehen, was wiederum Zeit, Ärger und Nerven kostet. Völlig unproblematisch sollte es aber sein, wenn man Texte aus einem anwaltlichen Schreiben 1:1 wiedergibt ohne den Absender bzw. Rechtsanwalt zu nennen. Falls ein Winkeladvokat einen derartigen Klopper schreibt, den man der Nachwelt zur Belustigung nicht vorenthalten will z.B…..

    Bzgl. des zweiten Aspektes verweise ich auf das bereits oben erwähnte.

  • @ Kai König:

    Es spielt sehr wohl eine Rolle, ob man aus dem Urteil bzw. dem Tatbestand die Personen ermitteln kann. Ich habe eine lange Zeit eine Urteilsdatenbank betreut und genau da gab es immer wieder Probleme. Sofern die Parteien der Veröffentlichung nicht zugestimmt haben, darf aus der Veröffentlichung nicht hervorgehen oder erkennbar sein um welche Parteien es sich handelt.

    Das heißt nicht nur, dass man das Rubrum schwärzt sondern ggf. auch im Tatbestand (und wenn das Gericht schlecht formuliert hat im Urteilstext) anonymisieren muss um keine persönlichkeitsrechte zu verletzen.

    Wenn man als Nichtbeteiligter von einem Gericht ein Urteil anfordert muss es anonymisiert sein. Viele Gerichte machen das mittlerweile automatisiert, aber es gibt auch einige Geschäftsstellen, die davon noch nichts gehört haben. Der Fehler des Gerichts erlaubt es aber dann tortzdem nicht, das Urteil zu veröffentlichen.

  • @Meister: Du liegst da leider falsch.

    Es mag sein, dass in der Firma wo du die Urteilsdatenbank betreut hast, eine übervorsichtige Linie vorherrschend war.
    Es ist aber in der Praxis so, dass weder im Tatbestand noch im Urteil irgendwelche Namen auftauchen. Sofern Dritte eine Rolle spielen, werden die mit den allseits bekannten Anfangsbuchstaben abgekürzt. „Herr F“ Frau T“…..
    Deshalb können Tatbestand und Urteil immer veröffentlicht werden. Ausnahmen kann es vielleicht bei Jugendstrafsachen geben, wo die Öffentlichkeit sowieso u.U. ausgeschlossen werden kann. Für alle anderen öffentlichen Gerichtsverfahren gilt – Urteile und Tatbestände sind gemeinfrei und können vollständig veröffentlicht werden.

    Wäre es nicht so, dann müsste man die Hälfte aller BGH-Strafsachen-Entscheidungen geheim halten/unter Verschluss halten (wofür es überhaupt gar keine gesetzliche Grundlage gibt), weil man sonst auf irgendwelche Straftaten Rückschlüssen ziehen könnte, über die in den Medien berichet wurde……(„Der Arbeitslose Michael K. erschlug den Rentner Dietrich L…..“)

  • @ Kai König: In dem Fall waren es Verwaltungsgerichtsentscheidungen. Ich bin völlig konform, dass Tatbestand und Urteilsgründe normalerweise versachlicht und bereits anonymsiert sein sollten.

    Das ist aber bei einigen Gerichten (in dem Fall VGs) nicht der Fall. Das ist reine Praxiserfahrung.

  • das Urteile gemeinfrei sind (urheberrechtlich) heißt übrigens nicht, dass sie bzw. deren Veröffentlichung nicht Persönlichkeitsrechte verletzten können. Das sind zwei paar Schuhe.

  • Das Persönlichkeitsrecht wird hier etwas überbewertet. Gerichtsverfahren sind öffentlich. Das Öffentlichkeitsprinzip ist eines der wichtigsten Verfahrensprinzipien überhaupt. Das bedeutet jeder kann in jede Verhandlung gehen und dort namentlich erfahren, wer warum woraus gegen wen klagt. Da werden viel mehr Informationen transportiert, wie in einem schriftlichen Urteil.

    Letztlich ist diese Diskussion rein akademisch. Denn bisher hat noch niemand gegen die Veröffentlichung eines anonymisierten Urteils geklagt und gewonnen. Praxis hin oder her.

    Man kann natürlich trotzdem weiterhin super vorsichtig damit umgehen. Notwendig ist es aber nicht.

  • HALLO
    ich habe gegegen ein Fensterbauer in Aldenhoven ( bei Aachen ) geklagt und auch gewonnen mittleiweile habe auch ein titel erwirkt aber er hat natürlich ein eidstaatlich versicherung abgegeben
    ich glaube ich bekomme meine Geld nie wieder aber ich könnte den Urteile 100 fach kopieren und überall verteilen bei nachbarn usw ohne namen zu schwärzen