es war einmal der erste Teil. Vor einem Jahr hieß es “ Die Bundesregierung plant, in der so genannten Pflichtablieferungsverordnung Unternehmen und Blogger dazu anzuhalten, sich regelmäßig von sich aus an die Nationalbibliothek zu wenden“. Heute steht geschrieben:
Die Bundesregierung hat in der aktuellen Ausgabe des Bundesgesetzblattes vom heutigen Mittwoch die umstrittene Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) veröffentlicht. Mit der Verkündung tritt die im Mai 2007 publik gewordene Anweisung bereits morgen in Kraft. Sie regelt auf Basis des seit seiner Verabschiedung 2006 für Unruhe sorgenden Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG), welche Netzpublikationen bei der DNB quasi als „Pflichtexemplar“ elektronisch eingereicht und für die Archivierung freigegeben werden müssen.
Das kann auch Blogs betreffen. Zuwiderhandlung bzw eine Nichteinreichung kann Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euronen nach sich ziehen. Allerdings sind private Webseitenbetreiber davon ausgenommen, die können die Pflichtablieferungsverordnung („PFLAV“) ignorieren. Was mit uns kommerziellen Hansels ist, die im Halbdunkel agieren, scheint unklar. Denn die Bestimmungen sind dahingehend unscharf, wer nun muss und wer nicht:
was genau darunter fällt, ist unklar. Die DNB strebt nach eigenen Angaben an, die Archivierung auch auf „originär dem Web“ entsprungene Publikationsformen wie Blogs, Wikis oder Foren nach und nach auszudehnen
Meine Eltern werden mir das nie glauben, dass ich eines Tages in der DNB gelistet sein werde:)
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