der Blog-Beutel schreibt in „Warum Blogverkaufen stinkt„:
Verkauf der URL [Anm.: Er meint damit die Domain] und des Templates wäre kein Problem, aber hey wir reden hier auch vom Blog, vom Inhalt der Datenbank. Und das geht imho gar nicht, sofern nicht Links, Emailadressen und evtl. sogar Kommentare gelöscht wurden.
Wem gehören also die Daten? Versuchen wir es doch als Laie aufzubröseln:
– die Domain, die Artikel und das Design (wenn selbst gemacht) dem Blogger
– die Kommentare inkl. Datenangaben (Name, URL, Mail, Kommentartext) den Kommentierenden, deren Nutzung und Anzeige innerhalb des Blogs über den Akt das Kommentierens offensichtlich dem Blogger erlaubt wurde
– ein Käufer eines Blogs wird zum Rechtsnachfolger, demenstprechend sollte die Weiternutzung der Kommentare inbegriffen sein
Könnte der Käufer die Kommentare und die Autorendaten für fremde Zwecke außerhalb des Blogs verwenden? Hier wird es langsam schwierig. Da der Kommentierende seine Daten mit Sicherheit in der Absicht hinterlassen hat, dass vaD seine Personendaten nicht missbraucht werden, um ihn zB anzuspammen, muss man wohl die Frage zu einem Teil verneinen.
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Sollte darüber hinaus eine explizite Datenschutzerklärung vorhanden sein (die zB alle Blogger haben müssen, die Google Analytics einsetzen), wird es klarer, wie diese Daten zu handhaben sind.
Was ist aber mit dem Kommentartext, eben nicht den Personendaten? Üblicherweise greift das Urheberrecht, wenn man etwas von A nach B kopieren will, allerdings nur für Inhalte, die eine schöpferische Höhe überschreiten. Das ist mehr als wachsweich, aber geltende Rechtssprechung. Ein bloßes „Hi, wie gehts“ dürfte kaum urheberrechtlich geschützt sein. Jedoch hilft ein anderes Konstrukt: Mein Blog setzt wie viele andere auch Creative Commons als Lizenz ein. Die bei mir besagt, dass die Inhalte unter der gleichen Lizenz weiterverwendet müssen, unter Angabe der Quelle, aber eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen. Kann man also davon ausgehen, dass der Autor eines Kommentars bzw. dessen Kommentar auch unter diese Lizenz fällt? Ich nehme es an, bin mir aber recht unsicher diesbezüglich.
Ein weiterer Punkt ist die Frage nach der nationalen Jurisdiktion. Gilt das Recht des Herkunftslandes des Kommentierenden oder das des Bloggers? Ich nehme stark an, dass es das des Bloggers ist. Folgt man der Rechtspraxis im europäischen e-Commerce.
Verkauft ein Blogger sein Blog, kann der Autor eines Kommentars um die Löschung seiner Daten (Personendaten und Kommentartext) bitten? Als Eigentümer seines Kommentars sollte er das auf alle Fälle tun können, der Blogger kann ihm das nicht abschlagen. Denn beim Kommentieren überlässt er dem Blogger die Inhalte lediglich zur Nutzung. Was ist aber mit den Kommentartexten „hallo, wie gehts“? Hm… hier greift kein Urheberrecht. Aber das ist eh pillepalle, denn die technische Hürde zum Löschen eines Kommentars ist sehr gering. Was die Personendaten angeht, sollte da 100% klar sein. Auf Anfrage sind die Angaben zu löschen imho.
Damit es nicht zu einfach wird: Was passiert, wenn es sich um ein Gruppenblog handelt, demnach die Kommentare auf zahlreiche Blog-Autoren zu deren Artikeln verteilt sind? Muss man sich dann an den jeweiligen Autor oder an den Inhaber des Blogs wenden? Ich denke, man muss sich auf jeden Fall an den Inhaber wenden, wenn man seine Daten gelöscht haben will. Was ist mit den Artikeln der Blog-Autoren? Die wenden sich sowieso an den Inhaber, um ihn ggbfl. um Löschung der Artikel zu bitten, damit also die Erlaubnis zur weiteren Nutzung zu entziehen.
Sollte man demnach eine fette AGB ins Blog klatschen, um alle Rechtsunsicherheiten zu beseitigen, wenn man eben nicht will, dass bei nicht vorhandenen Rechtsaussagen im Fall der Fälle ausschließlich das Standardrecht des BGB und weiterer Gesetzeswerke greift? Ja, kann man, doch muss man in dem Fall sehr deutlich auf diese AGBs hinweisen, sonst sind die nix wert. Aber diese Frage dürfte wirklich nur die Blogs betreffen, die von vornherein von Unternehmen aufgesetzt und betrieben werden.
Tja, ob das alles so stimmt, was ich oben geschrieben habe? Aus Sicht eines Bloggers fühlt sich das richtig an, aber obs in der ekligen Rechtspraxis besteht, keinen blassen Schimmer.