ein ziemlich abstruser Fall messerscharfer, deutscher Rechtssprechung: Heckscheiben – Werbung für Geschäft der Ehefrau = Gebührenpflicht für Autoradio
Kurz: Ehemann hat für das Geschäft seiner Frau geworben, indem er einen Aufkleber auf der Heckscheibe seines privat genutzten Autos draufgebappt hat. Das war für den SWR Anlass genug, die GEZ auch fürs Autoradio einzuziehen. Das wollte der nicht, aber das Gericht (!) sprach dem SWR das Recht zu! Und wie hoch war nun der Aufwand für den Anwalt und das Gericht? Sach mal….
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