siehe Hennings Artikel: Datenschützer: Google Analytics rechtswidrig. Grundproblematik ist, dass Google ein US-Unternehmen ist, demnach der Datenschutz etwas lockerer gehandhabt wird als in D. Und Google Analytics gehört nun einmal Google.
Aber Geschichte wiederholt sich, das Thema Datenschutz und Datenschutzerklärung hatten wir schon einige Male nunmehr:
– Google AdSense im Einsatz? Datenschutzerklärung muss her
– Vorschlag für eine Muster-Datenschutzerklärung für Webseiten
– Den Fall mit der Speicherung von IPs und Bundesseiten finde ich aktuell nicht (google halt;)
Ich wüsste nicht, warum das alles nun überholt sein sollte, was insb. wegen AdSense hinsichtlichen einer Datenschutzerklärung zu beachten ist. Gilt das mit Analytics nun nicht mehr? Ach ja…. der Betrieb einer Webseite erfordert den Abschluss des ersten Staatsexamens. In Jura natürlich. BWL ist für Moneymaker:))
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Witzig, umgekehrt gabs auch schon mal Ärger: Google vs. deutschen Staat