hab mich wegen einem Use Case erkundigt, wie denn das läuft, wenn man eigene Videos ins Netz stellt und im Hintergrund/Vordergrund läuft geschützte Musik. Habe dazu mit der Generaldirektion in München telefoniert, die für Gewerbekunden (geht nicht um Privatnutzer hierbei!) zuständig sind. Soweit ich es verstanden habe, läuft es im Prinzip wie folgt:
– jedes Video ist an die GEMA zu melden, wenn darin Musik auftaucht, die von der GEMA abzurechnen ist. Der GEMA ist die gesamte Länge des Videos zu melden und die Länge der darin zu hörenden Musik. Wenn der Musikanteil 50% beträgt, wird das als Faktor zu Grunde gelegt, nicht etwa die gesamte Videolänge. Blöde Frage: Woher weiß man, ob ein Stück von der GEMA abzurechnen ist? Anhand der Musikrecheche??? (s.u., was das sein soll)
– dann kommen die Tarife zum Tragen, die man aus einer PDF-Datei entnehmen kann , die die Nutzung von Musik auf Webseiten regelt (gibt auch andere Formate/Quellen, so etwa Podcasts, dann gelten andere Tarife):
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2. Allgemeine Vergütung [für Gewerbliche] (1) Die Vergütung beträgt je Werk aus dem GEMA-Repertoire bis zu 5 Minuten € 25,00 pro Monat, wobei die Anzahl der Besuche mit Musiknutzung pro Monat bis zu 25.000 betragen darf.
(2) Ist die Anzahl der Besuche mit Musiknutzung höher als 25.000, ist für jeweils weitere bis zu 25.000 Besuche mit Musiknutzung der vorstehende Vergütungsbetrag je Werk in Höhe von € 25,00 pro Monat zusätzlich zu bezahlen.
(3) Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, ist für jeweils jede weitere Minute € 5,00 zusätzlich zu bezahlen.
(4) Bei Musikwerken, die für die betreffende Website komponiert wurden, und bei Werken der Archivmusik wird für die Berechnung der Dauer der Werke des GEMA-Repertoires die jeweilig genutzte Minuten- und Spieldauerlänge addiert. Bei den sonstigen Werken des GEMA-Repertoires wird jedes Werk einzeln bei der Tarifanwendung berechnet. [diesen Punkt habe ich jetzt Null verstanden, wer weiß mehr?]
Zunächst ist es gar nicht mal so einfach, da GEMA die Nutzung von Musik nach „Webradio“, „Podcasts“, „Websites für Mitglieder“ und „Hintergrundmusik in privaten Websites“ unterscheidet. Ist die Verwendung von Musik in Videos sowas wie ein Podcast oder eher „Hintergrund in Websites“ (der obige Tarif bezieht sich auf gewerbliche Nutzung, obwohl im PDF-Link von privater Nutzung gesprochen wird… grummel)?
– Doch dabei bleibt es nicht. Man muss sich zusätzlich bei jedem abzuspielendem Werk zuvor einzeln mit den Rechteinhabern in Verbindung setzen (also die Labels zB), um eine Abspielerlaubnis einzuholen. Je nach Band/Label/Stück/Bekanntheit kann man mit einem Fixum von zB 150 Euro davonkommen oder aber der Rechteinhaber verlangt nichts für die Erlaubnis, das Werk nutzen zu dürfen! Woher man nun weiß, wen man fragen muss? Dazu muss man die „Musikrecherche“ der GEMA bemühen. Sucht man nach „like a virgin“ und „Madonna“ findet man nix. Sucht man nach „like a virgin“ findet man mehrere Treffer (aber dort steht dann nix von Madonna). Sucht man nach „Yellow Submarine“ findet man mehere Treffer, aber welche Version ist nun die Richtige???
Alles nicht so einfach. Aber halten wir fest: Der Spaß ist nicht allzu teuer. Ein Kostenfaktor ist fix, der andere ist variabel in Abhängigkeit der Musiklänge und der Besucherzahlen. Die Suche nach dem Rechteinhaber gestaltet sich ziemlich doof. Also kann man sich vorstellen, dass die „Videoproduktion“ selbst nicht unbedingt der Zeitfresser ist, sondern auch die Administrationsaufwendungen rund um die Lizenzrechte. Ob das dann irgendwie einfacher läuft, wenn man ein GEMA-Mitglied wird? Wird das günstiger? Wer ist GEMA-Mitglied? Kann man das werden? Das habe ich noch nicht herausgefunden, was das sein soll, aber man stößt auf der GEMA-Seite immer wieder auf diesen Begriff. Help?
Ach ja, noch ein Punkt, der mir völlig unklar ist und das Ganze noch schön verkompliziert: Wenn man die Videos nicht nur auf der eigenen Seite platziert, sonden zB auch auf YouTube, Dailymotion und auch Sevenload, was zählt dann für die GEMA (Traffic = eigene Website + Videohoster. Was sind Besucher? Vom Video oder der ganzen Seite? Was ist mit der Abbruchrate, da nicht alle das Video komplett anschauen, sondern teils nur eine Sekunde etcpp)? Und wer zahlt was?
Update: Dem Artikel auf Heise nach, muss man keinen Penny zahlen, wenn man Videos mit geschützter Musik auf YouTube lädt (und wohl auch dann im eigenen oder fremden Blogs einbindet)
Pünktlich zum Start des deutschsprachigen YouTube-Angebots weist das Mutterunternehmen Google in einer gemeinsamen Presseerklärung mit der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA auf die neuen Freiheiten für deutsche YouTube-Nutzer hin. Die Vereinbarung berechtigt zur Nutzung des Weltrepertoires musikalischer Werke auf der Videoplattform. Dies gilt für den Einsatz von Musikstücken sowohl in Musikvideos als auch in den von Nutzern erstellten Videos. Eine entsprechende Einigung zwischend der GEMA und YouTube hatte sich bereits Mitte des Jahres abgezeichnet…. „Auf Basis dieser Vereinbarung können unsere Nutzer nun jeden beliebigen Titel aus dem GEMA-Repertoire für ihre Videos nutzen und sind auf der sicheren Seite“, erklärte Google-Pressesprecher Kay Oberbeck gegenüber heise online.
via Hinweis von Missfits
Aha… bin zwar jetzt vollends verwirrt, wie man Recht biegen kann und dass es so einfach wird, aber immerhin.
Update 2, Einwurf von Peter zum Heise-Artikel:
Ich habe keine Erfahrung mit videos auf Youtube, aber ich habe schon Videos für CD-ROMs sowie Veranstaltungen und Messen erstellt. Die Rechtslage ist sehr viel kompllizierter.
Zunächst mal Vorsicht: Youtube hat zwar eine Vereinbarung mit der GEMA, aber nicht mit den Labels. Heisst, du darfst die Titel selbst einspielen und bei Youtube hochladen, aber noch lange nicht einen Titel von Madonna einfach bei Youtube einstellen. Ich halte den Heise-Artikel für irreführend! Die GEMA kann meines Erachtens niemals im Auftrag aller Labels mit Youtube verhandeln, da sie hierzu gar nicht autorisiert ist. Die GEMA vertritt die Komponisten, nicht die ausführenden Musiker oder gar die Labels.
Jetzt dürfte auch klar werden, warum man bei der Suche nach „like a virgin“ nicht Madonna findet – wieso auch, der Song wurde zwar von Madonna gesungen, aber nicht komponiert. Siehe bei Wikipedia: „Like a Virgin (Tom Kelly, Billy Steinberg)“. Und bei der GEMA findet man grundsätzlich _nur_ die Komponisten, nicht die Interpreten. Also das Geld, das du an die GEMA abdrückst, bekommt nicht Madonna und auch nicht deren Label, sondern Tom Kelly und Billy Steinberg. Wieviel Madonna bekommt, tja, das musst du sie selbst bzw ihr Label fragen. Dremal darfst du raten, wer mehr Geld bekommt … Und zudem ist höchst unsicher, ob du üherhaupt die Erlaubnis bekommst, ganz egal, wieviel du zahlst.
In der Vereinbarung zwischen Google und GEMA geht es nach meiner Auffassung um selbst eingespielte Songs aus dem GEMA-Repertoire und um sog. Royalty-Free-Music aus Musik-Archiven, für die nach dem Kauf keine Verwertungsrechte anfallen, für deren Komponisten aber üblicherweise GEMA-Abgeben gezahlt werden müssen. Wenn du einen Konzertmitschnitt von Madonna einstellst, dürfte das nach wie vor illegal sein und könnte verdammt teuer werden.
Es ist zu unterscheiden:
– Rechte der Komponisten und Notenverlage sowie die Aufführungsrechte: GEMA
– Rechte der ausführenden Musiker: Leistungsschutzrechte, in der Regel vertreten durch die Labels
– Verwertungsrechte von Tonträgern / Aufnahmen: LabelsEs können also im Extrem drei Abgaben fällig werden, von denen die GEMA in der Regel die billigste ist …
Nochwas: hier in Augsburg haben die Erben von Richard Strauss mal eine Aufführung der Salome verbieten lassen, weil ihnen die Inszenierung nicht gefiel. Die Rechteinhaber können natürlich _jede_ kommerzielle Verwertung verhindern, wenn ihnen danach ist. Das tun sich normalerweise nur deshalb nicht, weil sie dran verdienen.
Update 3, von Cord via Kommentar:
Es ist zu unterscheiden:
– Aufführungsrecht der Komponisten und Notenverlage: GEMA
– Rechte der Komponisten: Musikverlag / Komponist
– Rechte der ausführenden Musiker: Leistungsschutzrechte, in der Regel vertreten durch die Labels
– Verwertungsrechte von Tonträgern / Aufnahmen: LabelsDie GEMA hat nur die AUFFÜHRUNGSRECHTE der Komponisten. D.h. wird das Musikstück bearbeitet, und dazu gehört schon eine Kürzung oder die Verbindung von Bild und Ton, bedarf es der Einwilligung des Verlages, bzw. des Komponisten.
Möchte man einen Song von Madonna also als Hintergrundmusik für ein Video nutzen, muss man:
1. Das Label, bzw. Madonna fragen
2. Den Musikverlag, bzw. Tom Kelly/Billy Steinberg fragen
3. An die GEMA für die Ausstrahlung des Videos zahlen. (Die GEMA entscheidet also nicht über ein Ja oder Nein)Während Musikverlage und die GEMA noch relativ gesprächsbereit und flexibel sind, wird es bei den Labels schnell teuer. Alternativ kann man auch nachgespielte Versionen einsetzen, die zum Teil sehr gut sind und wesentlich günstiger zu lizenzieren. Z.B. bekommt man solche Playbacks von www.countdown.de.
Und jetzt sieht man, warum die Creative Commons Lizenz eine so tolle Sache ist. 🙂
Muss man also studiert haben und dem Tag 28 Stunden verpassen, nur um ein doofes Liedchen im Video unterzubringen, ich krieg die Krise!!!!!!