Kwick ist keine mehr so junge Plattform (2001), die also nicht in der Web 2.0-Ära entstanden ist. Und die vaD in Baden-Württemberg sehr etabliert ist (in der Wikipedia findet Ihr eine Beschreibung über Kwick). Gerade weil Kwick nun doch schon etwas länger am Markt existiert un damit Prozess-Know-How aufgebaut hat, finde ich diese Pressmeldung von Kwick interessant:
Weinstadt, 17. April 2008 – Polizeianfragen gehören mittlerweile zum täglichen Geschäft von Community-Betreibern. Auch KWICK! arbeitet regelmäßig mit den Behörden zusammen. Bis zu 20 Anfragen wöchentlich erreichen die KWICK! Zentrale. Dabei geht es meist um grobe Beleidigungen, radikales Gedankengut, Stalking, Verleumdung oder Verstöße gegen das Urhebergesetz. Aber auch schon bei der Aufklärung eines Mordes sowie bei einer Entführung konnte gemeinsam erfolgreich ermittelt werden. Communitys wie KWICK! sind nach dem aktuellen Telemediengesetz dazu verpflichtet, Behörden Auskunft zu erteilen. Allerdings bedarf es dazu erst einer Anzeige oder eines Durchsuchungsbeschlusses seitens der Staatsanwaltschaft. Um eine möglichst reibungslose und für alle Seiten anwendbare Lösung zu schaffen, trafen sich eine Sondereinheit der Polizei und KWICK! zum Gespräch an einem Tisch.
Ein für Deutschland ungewöhnliches und sicher einmaliges Zusammentreffen ist es ja schon, wenn sich die Macher einer Community mit den Strafverfolgungsbehörden an einen Tisch setzen, um über Ermittlungen im Internet zu diskutieren. So geschehen aber, als letzten Monat eine 16-köpfige IUK Sondereinsatztruppe (Informations- und Kommunikationsgruppe) der Polizei der Einladung von KWICK! folgte. Ziel des Ganzen war es, eine optimierte Lösung zum Ablauf bei Polizeianfragen zu schaffen. Bis zu 20 davon gehen wöchentlich bei KWICK! ein. In den meisten Fällen geht es um Strafanzeigen bezüglich radikalem Gedankengut, Verstöße gegen das Urhebergesetz oder auch um Verleumdung.
Anbieter von Communitys sind nach dem aktuellen Telemediengesetz dazu verpflichtet, Behörden gegenüber Auskünfte über Benutzerdaten zu erteilen. Doch spätestens als die Medien darüber berichteten, dass eine bekannte deutsche Community bereits bei „Kifferbildern“ freiwillig Daten weiter geben würde, erreichte die Sorge um den Datenschutz eine neue Stufe. Dabei ist die Regelung klar: „Daten werden ausschließlich bei begründetem Verdacht und mit Hintergrund einer Anzeige oder einem Durchsuchungsbeschluss weiter gegeben“, sagt Kai Hummel, Pressesprecher der KWICK! Community. Weiter betont er: „In zivilrechtlichen Angelegenheiten geben wir in keinem Fall Daten an Privatpersonen, Firmen oder Anwälte weiter.“
Rund 500 Freiwillige arbeiten Tag für Tag mit, KWICK! sauber zu halten. Sie bearbeiten fast rund um die Uhr Verstoßanfragen. Die eigens dafür eingerichtete Abteilung bei KWICK! kümmert sich speziell um diese rechtlichen Belange und Anfragen. „Bei fast 1,2 Millionen angemeldeten Profilen lassen sich Rechtsverstöße nicht komplett verhindern. Durch unsere gute Zusammenarbeit mit der Polizei ist aber eine optimale Präventionsgrundlage geschaffen“, so Kai Hummel.
Die 16-köpfige IUK-Gruppe der Polizei zeigte sich wissenshungrig, was den gesamten Ablauf einer solchen Plattform wie KWICK! angeht. „Wir kennen keine Toleranz gegenüber strafbaren Inhalten, seien es Urheberrechts-Verletzungen, Beleidigungen, Einstellen von pornografischen Bildern oder Verunglimpfung von Personen“, so Kripoleiter Thomas Schöllhammer. „Wenn alle Internet-Anbieter einen ähnlichen Ehrenkodex hätten wie KWICK!, wäre es im Netz wesentlich jugendfreier und sicherer“, so Schöllhammer weiter.
Erfolge der Zusammenarbeit gibt es schon einige zu verzeichnen: Erst kürzlich drohte ein Jugendlicher, Amok zu laufen. Durch die rasche Bearbeitung der Anfrage, konnte der mutmaßliche Täter noch dingfest gemacht werden, bevor er das Haus verlassen hatte. In einem anderen Fall hatte KWICK! die gesamte Community zur Mithilfe aufgefordert und stellte eine Grobbeschreibung eines Entführers online. Die entscheidenden Hinweise kamen direkt aus der Community.
Hummel: „Wir begrüßen die professionelle und konstruktive Zusammenarbeit mit der Polizei sehr und freuen uns an unserem Beispiel zeigen zu können, dass solche Kooperationen gefördert werden sollten. Bei über einer Million registrierten Nutzern auf einer Internetplattform ist es unumgänglich, dass diese Zusammenarbeit reibungslos funktioniert. Wir sind sehr darauf bedacht, unsere Plattform möglichst frei von Straftätern zu halten.“
Was nun leider nicht in der Presemeldung steht, wie man denn die Zusammenarbeit nun geregelt bzw. verbessert hat. Wollt Ihr das nicht präzisieren, könnte ja auch für andere Plattformbetreiber interessant sein?
Update: Hatte per Mail nachgefragt und konkrete Beispiele genannt bekommen
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Konkret haben wir zum Beispiel eine Notfall-Hotline eingerichtet, damit Behörden uns rund um die Uhr erreichen können. Natürlich setzt das eine enorme Dringlichkeit voraus. Aber in Fällen von Amok- oder Mordandrohungen sollte das natürlich gewährleistet sein. Des Weiteren haben wir auch besprochen, dass wir Kampagnen der Polizei (Präventionskampagnen zu Alkohol und Drogen) bei uns im Magazin mit einer kontinuierlichen Serie unterstützen. Auch waren wir uns einige, dass der Ablauf einer Polizeianfrage verbessert werden wollte, deshalb gibt es fortan Kontaktbeamte, die sich gerade mit KWICK! sehr gut auskennen und dann Kollegen zur Seite stehen, weil viele Polizisten natürlich nicht auf dem neuesten Stand sind, was Communitys angeht