Rechtskram: Verbot für Fake-Namen und irreführendes Viralmarketing

Robert Basic

1. Meldung: Laut BGH muss der Betreiber den Namen Robert Basic (besipielhaft) löschen, wenn ich ein Problem damit habe, dass den jemand anders auf einer Plattform wie eBay oder wo auch immer nutzt. via iBusiness

2. Meldung: In England werden auf Basis des „Consumer Protection from Unfair Trading Regulations Act of 2008“ bestimmte Werbe-Praktiken verboten sein, dazu die IPA (engl. Werberverband):

The IPA is warning the industry that restrictions on commercial communication via the internet, social networking and word of mouth communications, are to be made much stricter when the Consumer Protection from Unfair Trading Regulations comes into force on 26th May 2008, and in some cases may become illegal.

One particular clause in the Regulations will make the following activities a criminal offence:
„€¢ Seeding positive messages about a brand in a blog without making it clear that the message has been created by, or on behalf of, the brand.
„€¢ Using „€œbuzz marketing“€? specialists to communicate with potential consumers in social situations without disclosing that they are acting as brand ambassadors.
„€¢ Seeding viral ads on the internet in a manner that implies you are a simple member of the public.

siehe auch BrainWash dazu. Gerade der letzte Punkt „that implies you are a simple member of the public“ könnte also in England dazu führen, dass reihenweise Viralvideos versenkt werden, wenn eine explizite Kennzeichnung fehlt. Jedoch, was wenn ein stinknormaler User das Video aus eigenem Antrieb reuploaded? Woher will man das wissen? Muddy waters das ist.

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Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.