Am Donnerstag, dem 11. April 2008, wird der Bundestag über den Entwurf (.pdf) der Bundesregierung für das „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ abstimmen. Damit will die Bundesregierung bei Urheberrechtsverletzungen einen Auskunftsanspruch für Rechteinhaber gegenüber Dritten einführen, so dass z.B. die Musikindustrie Namen und Anschrift von Tauschbörsennutzern direkt bei den Providern abfragen kann, ohne hierfür den Weg über Polizei und Staatsanwaltschaft gehen zu müssen.
na supi… passt doch wunderbar, dass es jetzt die Vorratsdatenspeicherung gibt. Wie auch immer: Sollte das Gesetz mit dem entsprechenden Passus so durchgehen, kann man eigentlich nicht viel machen, außer es so hinzunehmen. Es sei denn, man überlegt sich einen Gegendruck aufzubauen, der in Richtung PR geht und auf die Telcos bzw. Provider abzielt, die bei der Datenherausgabe zuvorkommend agieren, was es zu verhindern gilt. Die Musikindustrie hat selbst eh kein Image mehr, da kann man nichts mehr verschlimmbessern, sollte also taktisch gesehen kein Angriffspunkt sein. Wie könnte das aussehen: Der Betroffene kann angeben, welcher Provider seine Daten an wen, wann und warum herausgegeben hat. Ich bin mir unschlüssig, ob das auch anonym erfolgen kann, aber auch das ließe sich regeln. Die zunehmend größer werdende Denunziantenliste kann dazu führen, dass mit der Zeit ein wachsender, öffentlicher Druck entsteht, der die Provider als Denunzianten abstempelt. Ob dieses Image tatsächlich aufgebaut wird und ob es bei den Providern dazu führt, dass sie die Herausgabe der Daten auf dem neuen Wege ohne richterlichen Beschluss zunehmend verweigern, ist ein theoretischer Outcome. Aber erstmal Tee trinken und abwarten, ob der Entwurf so 1:1 im Bundestag durchgeht.
via ???
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