Spon hat sich mit Google wegen der Google Earth Abmahnungen in Verbindung gesetzt und auch der Rechteinhaberin Geocontent (die die Luftbilder geschossen und u.a. an Google lizenziert haben): Aus-der-Luftgucker tappen in die Abmahnfalle. Und in einem kleinen „Kästchen“ wird nochmals geklärt, was man nicht darf. Screenshots sind mal erlaubt (für Private), mal nicht (für Kommerzielle). Das Einbetten von Google Karten (aus Google Maps) ist ebenso mal erlaubt, mal nicht. Gerade beim Letzteren sollte man sich als kommerzieller Anbieter mit Google in Verbindung setzen, da es davon abhängt, ob die Karten auf der Webseite frei zugänglich eingebunden sind oder nicht. Siehe hierzu die Kommentare im Artikel GMaps.
Muss mal Spon loben: Die Rechtunsicherheit für Private dürfte damit aus der Welt geschafft sein. Für Kommerzielle heißt es „ja, aber“.
Ergänzend, wird ja auch in den Kommentaren angesprochen: Wann ist eine Seite als „kommerziell“ zu bewerten? Tja, da scheiden sich die Geister, ob bereits das Einbinden einer AdSense-Anzeige auf geschäftsmäßige Zwecke schließen läßt. Wenn man das Prinzip „im Zweifel gegen den Angeklagten“ gelten läßt, würde ich komplett die Finger von Screenshots aus GMaps/GEarth lassen.
Neue Stellenangebote
Growth Marketing Manager:in – Social Media GOhiring GmbH in Homeoffice |
||
Content Creator Social Media (m/w/d) CSU-Bezirksverband Augsburg in Augsburg |
||
Social Media Manager (Fokus: Community Management Supervision) (w/m/d) – befristete Elternzeitvertretung für 18 Monate Yello Strom GmbH in Köln |
Ach ja, wäre sicher mal spannend zu beobachten, wenn jemand auf die Idee kommt, wegen der schwammigen Formulierungen auf Earth/Maps Google wiederum wegen einer Teilmitschuld zu verklagen. Tom hat da gar nicht mal so Unrecht.
FRagt sich jetzt noch, wie es bei der Berichterstattung ist, d.h. wenn ich nicht die arte ‚Nutze‘ sondern mit Screenshot erzähle, wie toll Google Earth oder Gmaps ist und ein Beispiel hinzufüge.
Meine Google-Mapping-Screenshots jedenfalls sind ALLE deiser Art (IIRC, bei ein paar tausend Blogpostings weiss man nie so recht ;), gezt dir wahrscheinlich auc mal so, dass du sagst: „das soll ICH gebloggt haben? wow 😉 „) )
Wilde These also: „bei Berichterstattung isses OK“ (d.h. wenn der Screenshot ‚illustruiert‘ und nicht ‚Nutzungsgegenstand‘ ist.
Als Beispiel mal:
http://www.cyberabad.de/article/2545/3d_stadtmodell_berlin
Naja. Ich sehe hier zumindest das Problem, dass Du ganz fix nicht mehr „privat“ unterwegs bist. Tendenziell reicht ja schon das Einbinden von Adsense und der kleine Blogger ist kein Privatmann mehr.
Aber so wirds wenigstens nicht langweilig, oder? 😉
Ich find das ganze einfach nur mies. Wenn in der Google Earth Hilfe steht ich darf das, dann wär für mich die Sache eigentlich gegessen. Willkommen im Unrechtstaat Deutschland…
Wobei wir beim nächsten wären. Was ist kommerziell? Ein Blog mit Ads?
@4: Natürlich ist ein Blog mit Ads kommerziell. Was denn sonst?
Das gilt genauso für das Teilnehmen an Partnerprogrammen usw.
Und immer schön die Steuern abführen, gelle?
Es gibt ja ja bei Juristen einige Stufen, „geschäftsmäßig“, da reicht wohl schon ein ’nachhaltiges Betreiben‘ selbst ohne Gewinnabsichten. Kommerziell, schwierig. Muss es ‚Gewinn‘ machen und wie errechnet sich der? Oder reicht Umsatz? (Wenn mnan nur Umsatz amcht und ekienn Gewinn sagt ja das Finanzamt: Liebhaberei -> nuicht steuerlich absetzungsfähig – > etc.pp)
Was wenn anzeiegn dfrauf sind, keiner klickt und keien einnamen kommen? geschäft oder nicht? (Ich würd denken: Geschäft.)
Aber: ich bin kein Jurist 😉
juristisch gesehen ist die Geschäftsmäßigkeit relativ leicht zu beantworten. Diese Seite ist zB geschäftsmäßig und damit kommerziell.
Werbepause sei Dank.
@Oli, mal offtopic: ich weiß, ich schreibe gerne Texte mit Fehlern, aber bei Deiner einer habe ich immer den Eindruck, dass Du absichtlich die Tasten vertauscht hast. Es ist schwer, Deine Kommentare zu lesen, so dass es schon über der Grenze ist. Please;)Ich sage ja sonst nie was, nur dieses eine Mal. Nimms mir nicht übel bitte. Ist nett gemeint.
@CJ, so eindeutig ist das nicht, wie Du es einfach so darstellen möchtest. Nur ein Ad heißt noch lange nix. Dazu haben Finanzämter unterschiedliche Meinungen. Dabei geht es auch nicht um die Versteuerung der Einnahmen, die man immer alle angeben muss, so oder so.
Kommerziell heißt zwar, dass man bemüht ist, Gewinn zu erzielen. Doch wenn solch ein „Unternehmen“ keinen Gewinn erzielt (weil das Geschäft nicht läuft oder oder oder) dann spricht man immer noch von kommerziell.
Und bei Partnerprogrammen (z.B. bei Amazon) steht es sogar in den AGBs, dass nur „gewerbliche Partner“ daran teilnehmen dürfen.
@Robert:Es geht ja bei den Fällen von Abmahnungen primär ja nicht darum, ob die eigene Webseite im Auge des Finanzamts kommerziell ist oder nicht.
Es geht darum, ob es im Auge des Rechteinhabers (Urheberrecht, Markenrecht usw.) kommerziell ist oder nicht.
Im Notfall muss man damit rechnen, dass der Rechteinhaber Einnahmen jeglicher Art damit verbindet und dann auch gegen Seiten mit Ads vorgehen wird, wenn er sein Eigentum dort findet.
Heißt das ich bin „kommerziell“ wenn ich nur – sagen wir Google Ads – ein Banner Programm laufen habe um vielleicht dadurch nen paar Euro gut zu machen? was sich aber verglichen mit den Serverkosten etc. überhaupt nicht rechnet? Wahnsinn, darauf wär ich nie gekommen, dann muss ich ja echt aufpassen. Weil bis auf das Banner Programm ist auf meinen Seiten alles frei und im persönlichen Bezug zu sehen.
@Robert: Ich geb mir Mühe. ich denk halt immer noch schneller als ich tippen kann. Manche Wörter kommen sogar rückwärts aus der Tastatur. Ich mach mir da manchmal auch Sorgen 😉
@generell: Finanzamt und Abmahnanwalt sind da zwei ganz verschiedene Instanzen, das versuchte ich anzudeuten. D.h. bloß weil das FA sagt: ‚Hey, Hobby.‘ sagt der Abmahnanwalt deswegen noch lange: ‚Da nimmt einer Geld ein.‘
Tja. Gibts halt keine Maps … Schade, aber verkraftbar…
Das Problem stellt sich nicht nur bei Google-Maps: die beliebten Creative Common Lizenzen passen da auch ganz gut rein. Bei Content unter Creative Common wird meist die kommerzielle Nutzung ausgeschlosse. Nirgendwo ist aber definiert, was eine kommerzielle Nutzung ausmacht. Ist basic thinking kommerziell? Vermutlich. Ist meine Seite, auf der ich Seminare anbiete, kommerziell? Wahrscheinlich. Aber was passiert, wenn sich die Ausrichtung eines privaten Blogs im Laufe der Jahre in eine kommerzielle Richtung ändert (z. B. vermehrte Aufnahme von Werbung) – muss dann der alte Inhalt, der damals unter Creative Commons ohne kommerzielle Nutzung lief, entfernt werden? Meines Erachtens ja.
Ich kann nur jedem raten, niemals etwas zu verwenden, bei dem die kommerzielle Nutzung ausgeschlossen wurde. Niemand kann verbindlich sagen, wann eine Internetseite kommerziell ist oder vielleicht irgendwann wird.
@Bastü
Die Gerichte urteilen unterschiedlich. Ich habe letztens von einem Urteil gelesen, dass private Nutzung angenommen wurde, weil die Werbeeinnahmen nicht die Hostingkosten überstiegen (leider kein Link mehr…). Aber das kann sich jederzeit ändern und andere Richter sehen es vielleicht anders. Es gibt einfach keine Rechtssicherheit. Der Begriff kommerzielle Nutzung ist vom Gesetzgeber meines Wissens nicht definiert und damit im Ermessen der Gerichte.
Es gibt ja auch Fälle, wo die Werbeeinnahmen gar nicht zum Blogger fließen sondern zum Hoster. Da ist das erst recht diskutabel. Ich sach immer: an sich sind private Blogs unter Passwort… alles andere …
@oliver
… ist öffentlich und fällt im Zweifel unter Presserecht, Markenrecht, Wettbwerbsrecht, Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, das Olympiagesetz … wem fällt noch was ein? Muss noch mehr geben 🙂
Was ich bei all der Diskussion vermisse, ist eine Aussage über die Einbindung per API. Einbindung per API fände ich völlig ausreichend, dann brauch ich keine Screenshots mehr. Laut dem SPON-Bericht sind Einbindungen per API sowohl für private als auch für kommerzielle Seiten erlaubt. SPON beruft sich dabei auf Googles „Terms and Services“.
Die IMHO naheliegende Frage, ob denn nicht für API-Einbindungen dasselbe gilt wie für Screenshots, nämlich dass der Rechteinhaber immer noch Nein sagen kann, auch wenn Google Ja sagt, die stellt aus irgendeinem Grund niemand. Warum soll ich mich beim API auf Googles Aussagen verlassen, wo doch gerade gezeigt wurde, dass gerade die für Screenshots höchst wackelig sind? Oder übersehe ich irgendetwas offensichtliches?
Andere Frage: Wieso wird eigentlich so strikt zwischen Google Maps und Google Earth als Bildquelle unterschieden? Ich dachte, das Bildmaterial ist sowieso dasselbe. Oder hat Google für Maps und Earth unterschiedliche Lizenzen bei den Rechteinhabern gekauft?
Es wird echt mal Zeit das es mal ein paar klare Rechtsgrundlagen gibt und vor allem Definitionen was, was ist. Aber so wie es aussieht ist sowas nicht möglich, weil sich dann nicht Richter und Anwälte über Jahre mit sowas beschäftigen können.
Jetzt aber noch eine Frage zu der Maps Api. Freier Zugriff ist ja an sich recht eindeutig. Jeder der auf die Seite kommt muss die Karten sehen können. Bloß was ist denn jetzt wenn die Karten auch hinter einem Login zu sehen sind, so das ein User z.B. seinen Standort oder ähnliches einfügen kann? Zählt das schon als nicht mehr frei zugänglich, oder sind damit wirklich nur Anwendungen gemeint wo die Maps intern z.b. in einem CRM benutzt werden.
die Trennung ist nur deswegen, weil es eben zwei unterschiedliche Services sind, die AGBs sind aber nicht die gleichen, da es bei GMaps umfangreiche APIs gibt, im Gegensatz zu GEarth.
Fraglich ist nun natürlich, ab wann eine Google Maps API kommerziell ist und wann nicht? Ok, verdient man mit Points of Interesst auf der Google Karte (z.B. McDonalds-Symbol) Geld, dann ist die Nutzung kommerziell. Was aber, wenn man mit Informationen abseits der Karte Geld verdient und diese Infos dann lediglich visualisiert??
andere Frage:
da wir bei blogger.com sind, gehn leider keine Trackbacks (oder kann mir hier jemand helfen???).
Blogger.com: Wenns nicht geht, dann nicht.
Wie oben beschrieben gilt, im Zweifelsfall Google fragen!!
@ 18 (Andreas):
Deswegen habe ich ja vorhin bei Geocontent schriftlich nachgefragt:
https://www.basicthinking.de/blog/2008/02/27/laesst-google-seine-kunden-in-die-abmahnfalle-laufen/#comment-815570
Über den I-Framelink (gibts bei Googlemaps) sei es in Ordnung.
Ja, wie ist das eigentlich mit den Werbe-Adds auf dem Blog?
Ich stehe bei der Steuererklärung für das letzte Jahr zum ersten Mal auch vor dem Problem: Ich muß da was angeben. Wie denn?
Als was muß ich das anmelden? Robert, du kannst mir da bestimmt was zu sagen, oder? Wie machst Du das?
@Manuel (#23): Danke, das hatte ich überlesen. Vor allem gut, dass die Aussage direkt vom Rechteinhaber kommt.
Google muss prüfen können, ob es kommerziell genutzt wird oder nicht. Deswegen wohl die Sache mit „frei zugänglich“. Die haben sich nicht die Zeit sich überall anzumelden…
Aber bei vielen Communities werden auch die Wohnorte der User auf GMaps erst NACH dem Login angezeigt.
@chikatze: ich bin zwar weder Anwalt noch Steuerberater aber ich würde sagen: „Einkünfte aus selbständiger Arbeit.“ (auch wenn Bloggen Spaß macht 😉 )
oder noch simpler: FA fragen, dazu sind die da. Kostet auch mittlerweile, aber nicht die Welt.
Super Idee, Robert. Das hab ich auch mal gemacht, Da meinte das FA: ‚Ihre Fragen sind so spannend, da gucken wir einfach mal genau was Sie eigentlich genau machen und machen ne kleine steuerprüfung, gell?‘ (Der kam dann durchaus auch mit ausdrucken aus der Webpage 😉 ) DAS war teuer ;(( (Weil es schnell gehen musste hat die Steuergehilfin das eingetippert…)
Ich frag dann lieber mal meinen Steuerberadter….! *schluck* Das sind ja Geschichten hier. Ojeoje.
Gewerbe kann schneller kommen als man denkt, siehe auch die Ebay-Entscheidungen, wann ein Verkäufer „gewerblich“ handelt.
Yep, und bei Fotos kann es auch einschränklungen geben, wenn man ‚Kunstwerke‘ fotografiert — zu denen auch Häuser gehören können, Architektur und so. Beispielsweise beim ‚Hundertwasserhaus‘.
Vom Recht auf das eigene Bild von Passanten reden wir gar nicht.
D-h- auch der eigene Fotoapparat ist so ne Sache. Sofort waffenscheinpflichtig machen, sagichmal.
Off-Topic: Robert, wieviel Traffic bringt denn so ein Spon-Artikel mit Link zu deinem Blog? Das wuerd mich doch mal interessieren.
On-Topic: In der Google-Earth Lizen steht: „Sie dürfen die Software oder die geografischen Daten, die durch die Software dargestellt werden können, bzw. jedwede Ausdrucke oder Bildschirmausgaben, die mit der Software erzeugt wurden, nicht in kommerziellen bzw. Geschäftsumgebungen oder zu kommerziellen oder geschäftlichen Zwecken für sich selbst oder für Dritte verwenden.“
Sprich, ich darf Google Earth nicht mal bei der Arbeit anschauen!?
einfach im Footer des Artikels die stats anschauen, „heute gelesen“. Ist nicht viel mehr als sonst. Je nachdem, wo so ein Spon-Artikel steht und um was es geht, sinds wohl zwischen 100-10.000 Lesern plus.
[…] Basic ist auch interessant. GoogleWatchBlog – Google Earth-Screenshots: Rechtslage jetzt geklärt Basic Thinking Blog | Google Earth Abmahnungen V. Google Earth: Aus-der-Luftgucker tappen in die Abmahnfalle – Netzwelt – SPIEGEL ONLINE – […]
[…] | .Nachdem das Saftblog in Form einer Abmahnung schonmal vor einem Jahr auf die Mütze kriegte, geht der Abmahnwahn nun schon in Runde Zwei. (Ich weiss, ich lese viel SpOn heute.) Irgendwie interessant, es heißt doch so […]
@Bastü: Ich würde Dich als „kommerziell“ einstufen, weil Du versucht Einnahmen über Werbung auf Deiner Website zu erzielen. Nichts anderes machen SpOn oder das Bildblog auch.
Dass Deine Einnahmen niedrig sind, tut meiner Meinung nach nichts zur Sache. Du bist halt ein schlechter Geschäftsmann, aber dafür kann ich ja nichts. 😉
Und so werden es auch die Leute sehen, die ihre Urheberechte verletzt sehen, wenn einer Bildchen oder Texte auf seiner Seite bringt. Ich finde schon, dass das schlüssig ist.
Wenn so bei Dir jeden Monat eine Million Euro über Google-Ads oder sowas reinkäme, würdest Du ja auch nicht sagen „das habe ich nicht gewollt“ und die Kohle zurückgeben, oder? Also kommerzielle Absicht.
Um einen kommerziellen Eindruck zu vermeiden sollte man also strikt auf Werbung verzichten. Und am besten auch nicht mit seiner Website auf Kundenfang gehen. Leider schützt das nicht davor, dass die Seite als „geschäftsmäßig“ eingestuft wird. Und man damit wieder dem Abmahnern voll ausgesetzt ist.
Meiner Meinung nach ist die Google-Earth-Abmahnerei noch viel gemeiner, als die dieses Kochbuches. Beim dem steht wenigstens nichts davon, dass man die Bilder unter wachsweichen Bedingungen, über deren Auslegung der Abmahnanwalt entscheidet, nutzen dürfe.
Spiegel Leser wissen wohl mehr (auch wenn ich nicht dazugehöre)
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,538423,00.html
GOOGLE EARTH
Aus-der-Luftgucker tappen in die Abmahnfalle
Von Konrad Lischka
liest Du auch die Artikel???
Hallo!
Bei so viel Unsicherheit würde mich ein Link zu einem Ansprechpartner bei Google interessieren.
Vielleicht gäbe es eine offizielle Klarstellung zu der Problematik, wenn dort genug Anfragen eingehen.
Zumindest würde ich gerne von Google wissen, ob meine Verwendung ok und kostenlos ist oder ob ich Ärger/Kosten zu befürchten habe. Oder kann man sich auf eine Aussage von Google nicht verlassen?
[…] stellen? Bisher kein Problem. Seit der letzten Woche aber scheinbar doch! Es fallen plötzlich Abmahnungen aus dem bisher so „wolkenlosen Himmel“. Nicht etwa von Google, sondern seitens der Firma […]
[…] Google soll mich bloß nicht dafür abmahnen. Trackback-URL dieses Beitrages Schlagworte (Tags): Google, googlemaps, sanfrancisco, straßen, […]
Akademie.de hat heute einen Artikel zum Thema gebracht:
http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/recht/google-maps-erlaubt-privat-gewerblich.html
Google Maps mit Fotos …
Google Maps kennt zwei neue Funktionen: Georeferenzierte Bilder von Panoramio und Wikipediaartikel. An sich sicherlich keine neue Funktion sowas gibts schon, aber hier funktioniert es, läd schnell und es gibt viel zu entdecken.Ich hätte da ja jetzt e…
Falls es jemanden interessiert:
Es gab eine Makler-Fachdiskussion, inwieweit man *google maps* auf HP einbinden dürfe.
… zumal es in den Nutzungsbedingungen einen expliziten Hinweis auf „Immobilienmakler“ gibt.
Nach Rücksprache mit dem/einem Pressesprecher von google in Deutschland wurde die Annahme bestätigt, daß man für frei zugängliche HP die *google maps* verwenden dürfe … eine Übertragung auf Papier (Exposé) sei nicht zulässig.
[…] denke ich mir mal. Dennoch heißt das nicht, dass man Screens einfach so machen kann. Altes Thema, altes Eisen:) Werbung Artikelzusatzinfos 1. Tags: google earth, google maps 2. weitere Artikel […]
[…] Wer also eine Anfahrtsskizze mit Google Maps erstellt und auf seine Homepage setzt, riskiert eine Abmahnung durch den Rechteinhaber. Die Verwendung des usergenerierten Kartenmaterials ist hingegen auch […]
[…] Posting bei BasicThinking » Artikel bei Spiegel […]