Spon hat sich mit Google wegen der Google Earth Abmahnungen in Verbindung gesetzt und auch der Rechteinhaberin Geocontent (die die Luftbilder geschossen und u.a. an Google lizenziert haben): Aus-der-Luftgucker tappen in die Abmahnfalle. Und in einem kleinen „Kästchen“ wird nochmals geklärt, was man nicht darf. Screenshots sind mal erlaubt (für Private), mal nicht (für Kommerzielle). Das Einbetten von Google Karten (aus Google Maps) ist ebenso mal erlaubt, mal nicht. Gerade beim Letzteren sollte man sich als kommerzieller Anbieter mit Google in Verbindung setzen, da es davon abhängt, ob die Karten auf der Webseite frei zugänglich eingebunden sind oder nicht. Siehe hierzu die Kommentare im Artikel GMaps.
Muss mal Spon loben: Die Rechtunsicherheit für Private dürfte damit aus der Welt geschafft sein. Für Kommerzielle heißt es „ja, aber“.
Ergänzend, wird ja auch in den Kommentaren angesprochen: Wann ist eine Seite als „kommerziell“ zu bewerten? Tja, da scheiden sich die Geister, ob bereits das Einbinden einer AdSense-Anzeige auf geschäftsmäßige Zwecke schließen läßt. Wenn man das Prinzip „im Zweifel gegen den Angeklagten“ gelten läßt, würde ich komplett die Finger von Screenshots aus GMaps/GEarth lassen.
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Ach ja, wäre sicher mal spannend zu beobachten, wenn jemand auf die Idee kommt, wegen der schwammigen Formulierungen auf Earth/Maps Google wiederum wegen einer Teilmitschuld zu verklagen. Tom hat da gar nicht mal so Unrecht.