via Kommentar:
Wir wurden auch von GeoContent, bzw. von einer von GeoContent beauftragten Anwaltskanzlei wegen eines Google Earth Screenshot abgemahnt. Dabei hat uns auch die oben aufgeführte Hilfe von Google Earth
„“¦Wir freuen uns, dass Sie Google Earth noch stärker in Ihre Online-Welt integrieren möchten. Sie persönlich dürfen ein Bild aus der Anwendung verwenden (beispielsweise auf Ihrer Website, in einem Blog oder einem Word-Dokument), solange Sie die Angaben zum Copyright und zur Bezugsquelle nicht entfernen“¦“?
in diese Falle getrieben, wir haben am Bild nichts verändert, sprich alle copyrights drauf gelassen und gedacht das reicht so, immerhin bekam so GeoContent noch kostenfrei Werbung“¦ Aber nichts desto trotz stehen nun ~“¬1200,- zu Buche, und das für einen kleinen Kartenschnipsel in Postkartengröße. „¬550,- Abmahnanwaltskosten und „¬650,- für das Luftbild, nach der Gebührentabelle von GeoContent.Ist nun die Frage, zahlen oder hoffen das ein Richter erkennt das die „¬650,- für einen solchen Schnippsel nicht Marktüblich sind. Marktüblich für ein wirklich hochauflösendes Bild mit allen Rechten sind hier in der Gegend „¬50,- bis „¬100,-. Nur habe ich durch meine Recherchen heraus gefunden, da mittlerweile viele dieser Abzockgebühren gefordert und gezahlt wurden, die Richter oft schon entscheiden das es wohl mit rechten Dingen zugeht, armes Deutschland“¦
Werde den Blog noch weiter verfolgen, wenn noch jemand einen Tipp für einen Ausweg hat, würde mich sehr freuen.Mein Tip für den Blog-Betreiber:
Entfernen Sie den Screenshot, ansonsten werden Sie wohl auch bald zur Kasse gebeten.
Siehe diesen Atikel dazu, da haben wir das nochmals besprochen, wie groß wohl das Copyright sein muss, damit es den Anforderungen genügt.