aktuell kam mir ein Fall zu Ohren, dass ein Blogger wegen einem Screenshot aus Google Earth, den er auf dem Blog platziert hat, abgemahnt wurde. Es handelt sich hierbei um eine Ansicht auf deutschem Boden (ja, ja, missverständlich) und die abmahnende Firma will die Rechte an dem Foto, das ein Luftbild ist, haben.
Jetzt bin ich doch etwas verwirrt: Google kommt ja eigentlich kostenlos daher, was ihre eigenen Services angeht. So wäre es mir nie in den Sinn gekommen, bei Google Maps in die AGBs zu schauen, zB wegen den Satellitenfotos. Und in Google Earth läuft man jedoch Gefahr, dass man dummerweise Screenshots von Luftbildaufnahmen abgemahnt bekommt? Oups…. kennt jemand bereits weitere Fälle? Was ist dann aber mit Microsofts „Birds View“, der ja ebenso aus Luftbildaufnahmen basiert? Oder Googles neuen „Street View“ (Aufnahmen aus speziell ausgerüsteten Autos)? Muss man also wissen, wer von wem wann welche Bilder bezogen hat???
Update: Einige haben darauf verwiesen, dass man natürlich keine screenies machen darf. Was heißt hier natürlich? In der Help steht:
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Darf ich Bilder im Web verwenden?
Wir freuen uns, dass Sie Google Earth noch stärker in Ihre Online-Welt integrieren möchten. Sie persönlich dürfen ein Bild aus der Anwendung verwenden (beispielsweise auf Ihrer Website, in einem Blog oder einem Word-Dokument), solange Sie die Angaben zum Copyright und zur Bezugsquelle nicht entfernen. Dies gilt auch für das Google-Logo. Sie dürfen diese Bilder aber nicht an andere Nutzer verkaufen, als Teil eines Service anbieten oder in einem kommerziellen Produkt verwenden, z. B. in einem Buch oder einer Fernsehshow, ohne vorher von Google dazu autorisiert worden zu sein.
aha, wat nu??? Pauschal ist es also demnach nicht verboten, man muss „lediglich“ einen Copyright-Vermerk setzen und die Bezugsquelle nennen. Dann passt es. Eigentlich wie bei creative commons…
Demnach müsste das Bild so wohl reichen?
unten ist der Copyright-Vermerk, zwar kaum zu erkennen, aber er ist da. Oder muss man mehr dazu ergänzen?