tut mir schon leid zu hören, dass Gründerfenster durch das Einbinden eines Thumbnails aus Googles Bildersuche eine Abmanung kassiert hat. Ja, ja, ist sich verboten, fremde Bilder zu nehmen.
Was mich mal interessieren würde, wie kam der Urheber drauf, dass sein Bild als Thumbnail verwendet wird? Ist ja nicht so, dass man als Nutzer einem Portal „ich habe Bilder geklaut“ beitrit.
1. gleiche Filename?
2. gleiche Bildbezeichnung?
3. Watermark?
4. „Tippgeber“ (meint Tobi)
5. Auflösung: das Bild wurde von der Originalquelle geladen und auf der Webseite des Beklagten angezeigt (Hotlinking), kein Wunder… menno… das ist wirklich nicht sonderlich smart gewesen:))