hätte mich doch glatt gewundert, wenn die berüchtigten Kochbuchtreiber nicht weiter nach Opfern suchen, die die tollen Bilder auf ihren Seiten verwenden. Zumindest scheint es nun hinsichtlich der Anwaltskosten des Klägers, die dem Opfer aufgezwungen werden sollen, Fragen gegegeben zu haben. Lohnt sich nachzulesen, wenn auch etwas viel juristendeutsch:
Kochbuch-Kläger: Kein Anspruch auf Anwaltskostenerstattung
gegegeben? Da war aber zuviel „ge“ im Tee. 😉
danke;)
Irgendwann wird ihr „Essen“ mal anbrennen und dann hat sie zut tun.
Erst Anfang der Woche hatte doch Eliwagar ihr Blog offline genommen, wegen einer Marion-Abmahnung. Ist zum Glück aber wieder online.
Hi – jepp, ich bastel meinen Blog grade wieder mühsam zusammen…
Es läuft noch nicht alles ganz rund, aber es wird bestimmt wieder.
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