hätte mich doch glatt gewundert, wenn die berüchtigten Kochbuchtreiber nicht weiter nach Opfern suchen, die die tollen Bilder auf ihren Seiten verwenden. Zumindest scheint es nun hinsichtlich der Anwaltskosten des Klägers, die dem Opfer aufgezwungen werden sollen, Fragen gegegeben zu haben. Lohnt sich nachzulesen, wenn auch etwas viel juristendeutsch:
Kochbuch-Kläger: Kein Anspruch auf Anwaltskostenerstattung
via Augbslog.de & Vertretbar Weblawg
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