Guido (Polizist in NRW) schreibt auf seinem Blog:
11 Studierende der FHöV Köln untersuchen jetzt in zehn Wochen das Thema wissenschaftlich. Anfang 2008 liegt dann das Projektergebnis vor. Wer für das Projekt Werbung machen möchte, der verbreitet das Infoblatt (.pdf). In den nächsten Wochen werde ich projektbegleitend immer mal wieder Sachverhalte zum Thema einstellen und bin auf eure Reaktionen gespannt.
Siehe dazu bspw. Hören ohne Sprechen
Seine Message zum Schluss des verlinkten Artikels:
Neue Stellenangebote
Growth Marketing Manager:in – Social Media GOhiring GmbH in Homeoffice |
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Content Creator Social Media (m/w/d) CSU-Bezirksverband Augsburg in Augsburg |
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Social Media Manager (Fokus: Community Management Supervision) (w/m/d) – befristete Elternzeitvertretung für 18 Monate Yello Strom GmbH in Köln |
Eins zum Schluss… Denkt an mehr Barrierefreiheit im Netz. Die allerwenigsten Web 2.0 Startups vergessen eine große und wichtige Zielgruppe. Gerade das Internet stellt für viele Menschen mit Behinderung eine riesige Kommunikations- und Austauschmöglichkeit dar. Das Thema barrierefreies Internet ist wichtig! Nicht erst dann wenn man persönlich betroffen ist.
Frage: wie finde ich heraus, ob mein Blog überhaupt behindertengerecht gestaltet ist?? Zugegeben, habe mich vorher nie wirklich damit beschäftigt, daher die blöde Frage.
Standards sind wichtig. Valides (X)HTML und CSS sind schön. Text in Bildern sollte zusätzlich auch als Text auftauchen, Bilder durch Text beschreiben (insbesondere image-buttons o.ä.) (z.B. durch die Attribute). Flash-geblinke etc. ist meist Mist, Rechen-captcha ist (obwohl auch nicht ideal) schonmal besser als ein unleserliches Bild. (siehe auch: http://www.w3c.de/Trans/WAI/webinhalt.html)
Ansonsten einfach mal CSS ausschalten und mal versuchen, sich nur mit der Tastatur durch die Seite zu tabben – oder sich die seite mal in lynx ansehen. Wenn einem die Seite so nicht gefällt baut man sich halt noch ein CSS für media=“braille, embossed“.
ein ganz netter Eigentest ist auch mal mit lynx oder ähnlichen Text-Browsern auf die eigene Seite zu gehen – Screenreader für blinde Surfer können so ziemlich genau das angezeigte aus den Seiten rausholen, wenn dann die Teile nicht schön strukturiert sind, wird es zappenduster*
*) blödes Wortspiel, ich weiß
Robert,
es gab gerade eine Blogparade zum Thema barrierefreies Internet.
Guckst Du: http://www.robertlender.info/blog/archives/2336-Die-neue-Blogroll-zur-Accessibility-Blog-Parade.html
Ich weiß nicht, wie es in Deutschland ist, aber in Österreich müssen Internetseiten, die ein Geschäft mit einem Konsumenten „b2c“ anbahnen, barrierefrei sein. Also nicht nur onlineshops, sondern auch alle Seiten, die Produktinfos geben und damit ein Geschäft anbahnen.
Hallo, hier ein paar Basics zur Rechtsfrage, die komplex ist und – verkürzt erklärt – ungefähr so aussieht:
Die deutsche Gesetzeslage unterscheidet sich von der österreichischen. In Deutschland gibt es die BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung), die die Umsetzung von § 11 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) zur Barrierefreien Informationstechnik regelt. Die BITV besagt, dass die (unmittelbaren und mittelbaren) Bundesverwaltungen ihre Internetauftritte barrierefrei zu gestalten haben. In Österreich sind die behördlichen Internetauftritte nach dem E-Government-Gesetz bis spätestens 1. Jänner 2008 so zu gestalten, dass internationale Standards über die Web-Zugänglichkeit hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen eingehalten werden. (So wie es sich derzeit darstellt, haben da wohl etliche österreichische Behörden in den nächsten Wochen noch jede Menge zu tun.) Diese Regelungen sind natürlich auch für Web-DienstleisterInnen nicht uninteressant, da die öffentliche Hand ja eine große Auftraggeberin für Internetseiten ist.
Zusätzlich haben wir in Österreich seit 1. Jänner 2006 ein Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), das auch die Internetauftritte von Unternehmen betrifft. Auch diese müssen unter bestimmten Voraussetzungen barrierefrei sein. Etwa wenn die Webangebote unter das Konsumentenschutzgesetz fallen, und dieses regelt, wie Monika Meurer schreibt, nicht nur den Verkauf von Produkten, sondern auch bereits die Geschäftsanbahnung mit Produktinfos auf Websites. Beispiel: Eine blinde Userin hat einen wirtschaftlichen Nachteil, weil sie beim Online-Shopping ein Sonderangebot wegen einer nicht zugänglichen Information nicht wahrnehmen kann. Das ist nach dem österreichischen Behindertengleichstellungsgesetz ein glatter Fall von Diskriminierung, was allerdings noch den wenigsten UnternehmerInnen bekannt ist.
Super, wenn darüber hinaus auch BetreiberInnen von nicht kommerziellen Weblogs beginnen, ihre Sites zugänglich(er) zu machen. Denn schließlich geht es immer um die NutzerInnen, also um die Frage, inwieweit Menschen an der Kommunikation in einem Blog (im Internet, in der Informationsgesellschaft generell) teilhaben können oder eben nicht, weil sie durch Barrieren behindert werden. (Technische Infos, um herauszufinden, wie Blogs und Sites barrierefrei gestaltet werden, gibt es übrigens im Web mittlerweile in rauen Mengen.)
Die Disskusion über Barrieren im Netz in der Blogshäre ein wenig anzukurbeln, war eines der Anliegen der Accessibility Blog Parade 2007, die wir vom MAIN_blog gemeinsam mit Robert Lenders Nur ein Blog gestartet haben. Immerhin wurden dabei in rund 40 Blogs mehr als 100 Beiträge verfasst. Und am 29. November 2007 geht es weiter mit einer „Weltpremiere“, der ersten Blog Parade Live, ab 18.00 Uhr im Auditorium des Museums Moderner Kunst im Wiener MuseumsQuartier:
http://www.mainweb.at/blog/2007/11/12/einladung-live-event-zur-accessibility-blog-parade/
Ein Frage. Müssen nicht bis spätestens Anfang 2009 alle direkte und auch indirekt Seiten sowohl vom Bund wie auch von Länder und Gemeinden behinderten gerecht sein? Ich habe doch heuer im Sommer bei einen Besuch im Berliner Reichstag irgend sowas aufgeschnappt. Oder liege ich da falsch?.
@Erzählbär
Ich weiß nur so viel, dass es in den deutschen Bundesländern eigene Landesgleichstellungsgesetze gibt, die Verordnungen beinhalten, die der Bundes-BITV entsprechen und festlegen, wann und wie barrierefreies Internet bei den Dienststellen und Einrichtungen des jeweiligen Landes umzusetzen ist. Die Umsetzung in den Ländern gestaltet sich aber unterschiedlich. Mir ist nicht bekannt, ob es da eine einheitliche Frist bis Anfang 2009 gibt. Das müssten KollegInnen aus Deutschland genauer wissen.
So weit ich weiß ist die Frist in Deutschland 2006 nach einer mehrjährigen Übergangsfrist ausgelaufen. Es müssen also alle Seiten Gemeinden und Bund usw. barrierefrei sein.
Die Fristen in Deutschland sind in den Bundesländern nicht nur von der Zeit, sondern auch vom Inhalt sehr unterschiedlich. So erlegen sich manche Länder die Forderung nach Barrierefreiheit nicht nur im Internet sondern auch in den Intranets auf (z.B. NRW), manche verzichten großzügig aus Kostengründen.
Ich sehe die Grundlage nicht in den BGG und BITV der Länder oder im Grundgesetz, sondern viel eher aus einer menschlichen Verpflichtung. Die Polizei NRW hat diesen Weg übrigens beschritten bevor es eine gesetzliche Grundlage in NRW gab. Das Thema verfolgen wir seit 2003 sehr intensiv!
Wer mehr wissen möchte, findet in der Blogger- und Barcampszene auch Fachleute auf diesem Gebiet. Fragt sie! Bis jetzt gab es bei vielen Barcamps Sessions zum Thema Barrierefreiheit. Leider nicht allzu gut besucht.
Und wenn nun bei eine bundes oder landesbehörde die seite nicht behinderten gerecht ist, wo kann ich mich den beschweren? Und kann ich als nicht behinderte evtl. die behörden zwingen ihre seiten darauf hin ein zurichten?.
Für mir wäre die frage wichtig da ich nebenbei in ein heimrat für ehrenamtlich arbeite.
@Erzählbär: Hier gibt es das Rechtsmittel der Verbandsklage, §13 BGG definiert das näher. Aber es gibt auch Institutionen die sich auf die Annahme von Beschwerden spezialisiert haben. (ABI-Projekt – Beschwerdestelle)
Merci für die schnelle auskunft…
@ Guido:
Ich denke, dass beides notwendig ist: sowohl die menschliche Verpflichtung – ich würde das als soziale Verantwortung bezeichnen – als auch die rechtlichen Grundlagen, die vorgeben, wie die barrierefreie Wissensgesellschaft heute und morgen zu gestalten ist. In Österreich jedenfalls erweist sich das Gleichstellungsgesetz schon als nützliches Instrument, um auf Diskriminierungen beim Zugang zu Internetangeboten aufmerksam zu machen. Insbesondere gegenüber Unternehmen, die dadurch erkennen, dass sie weder fair noch gesetzeskonfom agieren, was schließlich auch am Image kratzen könnte. Das ist anders als in Deutschland, wo die Privatwirtschaft nicht in dieser Form mit der Forderung nach Web Accessibility konfrontiert ist.
Gleichzeitig stimme ich zu, dass die rechtliche Keule allein nicht ausreicht, um das Bewusstsein für den Bedarf an barrierefreien Internetauftritten zu heben. Da braucht es sicher noch viele und vielfältige Aktivitäten, die ich vor allem in der Kommunikation und Wissensvermittlung, aber auch bei der Weiterentwicklung und Qualitätssicherung von barrierenfreiem Web (2.0) ansiedeln würde.