Ausgangslage: Gerichtsurteil Amtsgericht Berlin, siehe auch Blogposting inkl. Kommentaren
eine Sammlung von Maßnahmen, wie man IP Logging unterbinden kann:
wir speichern nicht (via Zapp)
Plugins für WordPress:
Delete Comment IP
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Dennoch ist es in vielen Bereichen noch völlig unklar, wie man das überhaupt unterbinden soll für den Fall der Fälle. Denn viele Onlinetracker wie Statcounter oder gar Google Analytics kann man nicht fremdsteuern. Zudem speichern bei gehosteten Webseiten Anbieter wie Strato zB via Webalizer die IPs im Logfile mit. Darauf hat man ebenfalls keinen Einfluss. Zudem speziell auf WordPress bezogen, es gibt einige Plugins, wie zB edit comments oder Voting-Tools wie Democracy, die die IP mitloggen, damit man keinen Unfug macht (schön, es wird auf cookies verwiesen, dann lass mal das nen DAU umschreiben, klasse…). Dann kommen noch zahlreiche Foren, etc etc. mann, wie ich das hasse, wenn noch mehr in D verreguliert wird und zu noch mehr Unsicherheiten insb. im Web führt, als hätten wir nicht schon genug Probs.
Frage nach wie vor ungeklärt: welche Auswirkung hat nun dieses Urteil eines Amtsgericht, das den Revisionsweg untersagt hat, weil der Fall „unbedeutend“ sei. Wird damit nun Abmahnanwälten eine Idee in die Hand gegeben, dient es als Schablone? Denn, die Argumentation des Klägers muss man ja schließlich nur leicht anpassen, liest man sich das Gerichtsurteil durch.
Update, Lothar Baier (via Kommentar):
Ich glaub, man muss hier mal was klar stellen. Das Urteil ist von einem Amtsgericht und betrifft genau den dort verhandelten Fall. Und sonst nichts. Amtsgerichte fällen keine Grundsatzurteile und schreiben keine Gesetze. Niemand hier ist davon betroffen. Das loggen von IPs ist in Deutschland nicht verboten. Im Gegenteil, ISP sind dazu sogar gesetzlich gezwungen. Also mal wieder ruhig werden. Glücklicherweise kann ein einzelner Amtsrichter in Deutschland noch nicht das Internet abschalten.
das war schon klar, dennoch bleibt die Frage, wie man das als Schablone verstehen kann für Abmahnanwälte, sprich, lohnt sich das oder ist das Risiko zu verlieren zu groß? So langsam kommen wir der Sache auf den IP-Grund:)
Sauber, schnell geschaltet. klasse.
Weiter so.
Die IPs sind eigentlich das Einzige gewesen mit dem man bisschen Spass haben konnte, wie z.B. die Regionen herausfinden woher die Besucher kommen…
Bin schon gespannt wie es dann bei uns in .at wird…
Ist das nicht eine grosse Chance für ein neues Unternehmen: der Web-Counter, der funktioniert, ohne IP-Adressen anzuzeigen?
Bei aller Kritik am Urteil: Wenn es dafür sorgt, dass man sich fragt, ob man *wirklich* den X-ten externen Counter auf der Seite auch noch braucht, der dann die Ladezeit verlängert, dann hat es auch etwas gutes.
IMHO kann es schon angebracht sein, mal zu überlegen, welche Daten man da insbesondere an Google, FeedBurner & Co. weitergibt. Die Datenkrake Google könnte im Gegensatz zum einzelnen Blogger nämlich schon etwas mit den IPs anfangen.
Was hat man eigentlich für Möglichkeiten gegen das Urteil anzugehen?
Das hat größere Folgen, als sich die zuständigen Richter wahrscheinlich ausmalen konnten:
Was macht ein Webseiten-Betreiber, wenn ein in seiner Community registrierer User Missbrauch betreibt?
Ohne die IP hat dieser KEINE EINZIGE Chance, den User ausfindig zu machen!
Dieses Urteil könnte, sofern es sich hält, ein ENORM großes Problem für ALLE Community-BEtreiber werden.
@Denis: Sehe ich genauso… Was kann man dann noch machen? Was bleibt einem?
Man kann einfach nen md5 hash von der IP machen. Dadurch kann man anonymisiert User tracken.
@Denis: ich würde sagen, dann kann der Webseiten-Betreiber auch nicht haftbar gemacht werden.
@5: Du hast keine Möglichkeiten gegen diese Urteil vorzugehen. Warum auch, das Urteil bindet dich nicht, da du nicht zu den Prozessparteien gehörst.
Wie will man dem Webserver erklären, was er jetzt mit den Traffic Logs machen soll?
Da gab’s ein entsprechendes Modul bzw kann man das Logging unterbinden, wenn man Apache benutzt.
Ich werde persönlich erstmal nicht in blinden Aktionismus verfallen. Wie an anderer Stelle schon geschrieben wurde sind IP-Adressen derzeit die einzige rechtliche Sicherheit um z.B. böse Kommentierer oder Forenteilnehmer im Streitfall zu greifen zu kriegen. Da einfach mal die IP-Adressen nicht mehr speichern wäre sehr fahrlässig.
Aber bekanntlich muss ja jeder selbst wissen was für ihn am besten ist 😉
Ich glaub, man muss hier mal was klar stellen. Das Urteil ist von einem Amtsgericht und betrifft genau den dort verhandelten Fall. Und sonst nichts. Amtsgerichte fällen keine Grundsatzurteile und schreiben keine Gesetze. Niemand hier ist davon betroffen. Das loggen von IPs ist in Deutschland nicht verboten. Im Gegenteil, ISP sind dazu sogar gesetzlich gezwungen. Also mal wieder ruhig werden. Glücklicherweise kann ein einzelner Amtsrichter in Deutschland noch nicht das Internet abschalten.
@Lothar: aber soweit ich weiss, könnte das Urteil zumindest als Rechtfertigungsmuster für Abmahnungen dienen.
@ Fragezeichner: Klar. Und wenn meine Oma auf den Einkaufszettel schreibt: „Das Internet ist Böse“, dann wird es vermutlich auch hier einen Anwalt geben, der das als Rechtfertigung für eine Abmahnung nimmt.
Aber das ist ein anderes Problem. In diesem Land wird immer mehr aus Angst und vorauseilendem Gehorsam anstatt aus Vernunft gehandelt. Dann dürfen wir uns hinterher aber nicht beschweren, dass wir das Alles gar nicht gewollt haben.
@ Lothar Baier
Ich denke nicht dass an dieser Stelle vorauseilender Gehorsam das Problem ist.
Es ist nun mal eine Tatsache, dass das Abmahnwesen in D ein erhebliches Problem im Onlinebereich darstellt. Es ist insgesamt eine ganz erhebliche Rechtsunsicherheit entstanden.
Die Diskussion die Robert jetzt hier führt, gab es bereits vor dem Urteil. Ein schönes Beispiel, dass das auch von Firmen die sich im Zweifelsfall eine Abmahnung leisten könnten ähnliche Befürtchtungen haben ist die Info zum Datenschutz bei „E wie Einfach“.
Mal sehen wie lange es noch dauert bis es in Deutschland überhaupt keine Internetunternehmen mehr gibt. Sollen die Bürger doch die Daten an US Unternehmen mit deren Datenschutzbestimmungen geben. Das hat die deutsche Justiz nicht zu interessieren und die Steuern kann auch die USA einnehmen. Diese neumodische Internet-Zeugs ist doch sowieso Teufelszeug und muss somit unterbunden werden.
Also ich befürchte, das reicht als Abmahnvorlage. Schließlich kann das durchschnittliche Abmahnopfer schwer einschätzen, wie seine Aussichten auf Erfolg in einem Rechtssteit wären. Der Verweis auf ein Amtsgerichtsurteil dürfte den Schock-Faktor sicherlich erhöhen – wer weiß den schon, was für abstruse Urteile auf dieser Gerichtsstufe manchmal gefällt werden, die keiner Überprüfung standhalten? Wenn dann der Streitwert richtig angesetzt wird, dürften genügend Betroffene aus Angst (oder Trägheit, wer hat schon Lust für so einen Scheiß einen Präzedenzfall durchzukämpfen?) einlenken. Und schon hat es sich für den Anwalt gelohnt…
Übrigens, Delete Comment IP löscht auch die E-Mail-Adresse. Das dürfte mit einigen Plugins (wie beispiel der E-Mail-Benachrichtigung) kollidieren…
@Andre: was genau bei „E wie Einfach“ ist gemeint?
@ hkr
Ich habe doch die Infos zum Datenschutz verlinkt. Lies doch mal den zweiten Absatz.
@andre:
das ist, so weit ich jetzt kursorisch erkennen kann, eine standard datenschutzerklärung, wie sie allerorten zu finden ist. einen hinweis auf eine „befürchtung“ – welcher art auch immer – bei der firma kann ich nicht erkennen.
?
@ hkr
Mmh, habe mal ein paar der grossen Konzerne abgesurft. Hast recht, in den Datenschutz-Statements ist das durchaus vergleichbar. Habe ich mich wahrscheinlich irritieren lassen, weil ich berufsbedingt in letzter Zeit viel mit Impressum-Geschichten zu tun hatte und die beiden Themen zusammengeworfen habe.
Also geh ich jetzt davon aus, dass man den Teil mit der IP-Adresse lieber komplett streichen sollte?
Das Urteil stellt wirklich große Hindernisse auf:
Foren oder andere Community Portale werden große Probleme bekommen. Wie sieht es zum Beispiel bei Aufrufinformationen aus – Zum Beispiel:
„Dieser Eintrag wurde 33 mal angesehen.“
Der Betreiber braucht, meines wissens nach, eine IP-Protokollierung um vor RELOAD vorzubeugen.
Wenn er dies nicht tut, könnte jeder den Eintrag 3000 mal aufrufen und würde sofort als extrem populär angesehen werden.
Ich denke, dies ist doch nicht Sinn der Sache.
Ein echtes Problem, was tun?
abwarten, würde ich sagen;)
MfG
Ich seh immer noch nicht das Problem.
Statt der IP generiert man einfach eine eindeutige ID. Die ist dann anonymisiert und fertig ist der Lack.
Siehe md5 oder andere hash algorithmen…