der steht für besondere Tage. Ich küssen den Boden des OLGs Koblenz, die die Klage eines Unternehmens abgewiesen haben, das in einem Forum kritisiert wurde:
Damit stärkte das Gericht die Meinungsfreiheit in Internetforen – es wies sogar darauf hin, dass man auch Kritik hinnehmen müsse, wenn diese überspitzt und polemisch geäußert wird – ansonsten entstehe „die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses“. Eine sachliche Kritik ist nicht widerrechtlich, unzulässig ist aber eine ‚Schmähkritik‘, d.h. Werturteile, die in jeder sachlichen Grundlage entbehrende böswillige oder gehässige Schmähungen übergehen, so die Richter.
Hintergründe des Berufungsurteils bei Golem
via digital:next