RA Stephan Hansen-Oest schreibt auf seinem Say-Ho Blog: Wenn ihr ein Startup im Bereich Webservices plant, euch keinen Anwalt leisten könnt und euch gerne für ein Pro Bono Projekt „bewerben“? wollt, dann schickt mir einfach eine kreative Bewerbung. Am Besten per E-Mail. Die Adresse findet ihr im Impressum. Raubt mir bitte nicht die Zeit, in dem ihr anruft. Und Fax ist nun ziemlich 1.0. Lasst euch etwas einfallen, um zu zeigen, dass ihr es verdient habt.
Empfehlung via Oliver
schönes Wochenende, ich mach jetzt mal nen break:)
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[…] Rechtliche Fragen bei StartupWeekend Bei Robert lese ich gerade RA Stephan Hansen-Oest bietet sich auf seinem Blog als Rechtsberater auf Pro Bono Basis für Startup Projekte. […]
Ich glaube, den letzten Hinweis auf *Insomnia* hatten „wir“ hier, als Du in Las Vegas warst. 🙂
Sehr schön … darüberhinaus dachte ich aber immer, daß ein RA auf jeden Fall abrechnen MÜSSE – *pro Bono* sei standeswidrig.
Pro Bono ist ein schwieriges Thema in Deutschland. Ich habe den Beitrag entsprechend mit einem Update versehen, dass auf die standesrechtlichen Besonderheiten eingeht.
Rechtlich gesehen ist es so, dass man erst nach Erledigung des Auftrags auf Gebühren verzichten darf, wenn besondere Umstände bei dem Mandanten vorliegen. Das kann insbesondere eine Bedürftigkeit sein. Ich darf das auch nicht anders handhaben. Ich kenne jedoch aus meiner Praxis als Anwalt das Startup-Leben recht gut. Und ich habe schon viele gute Ideen von exzellenten Leuten scheitern sehen, weil man sich anwaltliche Beratung nicht leisten konnte. Das ist schade, und hier kann ein Inaussichtstellen von Pro Bono ggf. helfen. Ich sehe meine Pro Bono Tätigkeit als Entgegenkommen im Einzelfall an. Das kann ein Startup-Projekt im Bereich Umweltschutz/Nachhaltigkeit o.ä. sein. Es geht nicht darum, dass ich komplett anwaltliche Beratung erbringe, sondern im Rahmen der auch sozialen Funktion eines Anwalts unterstütze, Tipps und Hinweise gebe.
Viele Gründer haben einfach die Vorstellung, dass ein Anwalt immer teuer ist und schon die Frage nach den Kosten Geld kostet. Das ist so natürlich nicht zutreffend. Wenn ich Unternehmen im IT-Recht beraten, berechne ich selten unter 200€ netto die Stunde. Das kann sich ein Großteil der Gründer aber eben einfach nicht leisten. Die meisten der Gründer von heute haben immer gleiche oder ähnliche Probleme. Und wenn es um die rechtliche Begleitung von Startups im Bereich der Erstellung von Nutzungsbedingungen, AGB etc. geht, dann kann man auch vernünftige angemessene Preise bieten, wenn man sich in diesem Bereich auskennt. So muss die Erstellung von Nutzungsbedingungen für ein Startup nicht zwingend einen vierstelligen Betrag kosten. Man kann, wenn die Kenntnisse vorhanden sind, gute AGB in einer Stunde oder darunter erstellen, wenn keine Besonderheiten bestehen. Ein guter Anwalt hat ja entsprechend vorformulierte Bedingungen in der „Schublade“, wenn er intensiv in diesem Bereich tätig ist.
Lange Rede – kurzer Sinn. Ich muss entsprechende „Bewerbungen“ zu dem Pro Bono Artikel als Mandatsanfragen werten. Standesrechtlich geht das nicht anders. Das sind Dinge, die man dann mit den Betroffenen direkt regeln sollte.
Das Interesse an dem Thema zeigt allerdings, dass es Bedarf in diesem Bereich gibt.
Manchmal ist in DE manches einfach schwieriger…
[…] Mein Beitrag zum Thema Pro Bono zeigt, dass offensichtlich ein Interesse an anwaltlicher Beratung für Startups besteht. Zumindest ist der Traffic (das ist wohl Oliver und Robert zu verdanken) ein wenig angestiegen. Ich muss nochmal klarstellen, dass ich keine kostenlose Beratung anbieten darf. Das verbietet die Bundesrechtsanwaltsordnung. Ich habe daher den Beitrag entsprechend mit einem Update versehen, damit das Ganze nicht ins falsche Halsloch kommt. Bitte lest das! Man darf jedoch auch als Anwalt, nach Erledigung des Auftrags von Gebühren absehen, wenn besondere Umstände in der Person des Mandanten vorliegen. Ich finde das amerikanische Pro Bono Modell im anwaltlichen Bereich da deutlich freier, aber so ist das Standesrecht in Deutschland nun mal. Klar muss aber sein, dass Pro Bono immer ein Einzelfall sein muss. […]
Standesrecht ist in meinen Augen nicht mit der Verfassung vereinbar. Es schafft Rechtsräume ausserhalb des allgemeinen Rechts.
Standesrecht ist in meinen Augen vollkommen überkommen, gehört ins dunkle Mittelalter und ist zutiefst undemokratisch.
Das Recht eines Standes wurde am 14. Juli 1789 erstmalig abgeschafft. Offensichtlich sind dabei einige Stände bis heute übersehen worden.
[…] Das Recht eines Standes Veröffentlicht 21. Juli 2007 Demokratie , Recht In den Kommentaren von diesen Artikel von Robert, hat sich eine Diskussion um das Verständnis von Standesrecht des Rechtsanwaltberufs in deutschland entwickelt. Viele Freie Berufe wie Ärzte, Rechtanwälte oder Steuerberater kennen in Deutschland ein Standesrecht. […]
[…] Bei Robert entwickelt sich gerade ein interessanter Thread mit dem Titel: Anwalt für Startups auf Pro Bono Basis…. […]
Leider ist die Seite nicht mehr erreichbar. War der Ansturn zu groß?
Der Server sagt mir nur noch : Piep „The service is not available. Please try again later.“
ruf einfach die cache seite über google auf
cache:http://blog.say-ho.com/2007/07/20/pro-bono/
dann kannste den artikel noch lesen
@schroedi: Die Seiten sind wieder online. Kein Traffic-Problem, sondern zuviel Geschraube an der http.conf (siehe: http://blog.say-ho.com/2007/07/23/indianer-mit-husten/)
Zur Diskussion noch ein wenig Nachklapp.
@Cem: auch ich habe so meine Bedenken, dass das Standesrecht wirklich noch sinnvoll ist. In Teilbereichen kann es sicher seine Berechtigung haben. Es ist aber in der Tat nicht einsehbar, wenn man als Anwalt seine Dienste im Ausnahmefall nicht für einen guten gesellschaftftlichen Zweck pro bono anbieten können sollte.
Allgemeiner Nachklapp: Kein Anwalt kann sich leisten, mit Ausnahme von besonderen Fällen kostenlos zu arbeiten. Es mag ein paar Anwälte geben, die es finanziell nicht mehr nötig haben, das sind aber sicher die Wenigsten.
Mit meinem Angebot, dass sich Unternehmen für Pro Bono Projekte bewerben können bzw. auch Pro Bono Aktivitäten angeboten werden, bin ich auch kein Einzelfall. Dazu informationshalber nachfolgende nicht vollständige, beispielhafte Linksammlung:
http://www.kls-law.de/probono.htm
http://www.buse.de/St-Pauli-Kirche.html
http://www.law-results.com/index.php?area=5
http://www.rechtsanwalt-grossmann.de/index2.php?option=com_content&do_pdf=1&id=24
http://www.ra-hagen.de/probono.shtml
http://www.pplaw.de/pro_bono/index.html
http://www.winheller.com/dateien/probono.html
http://www.cliffordchance.com/community/doclib/155945-cc-commaffpub.pdf
Darüber hinaus halten eigentlich alle internationalen Großkanzleien einen Pro Bono Bereich vor, auch wenn dies in Deutschland häufig weit weniger praktiziert werden dürfte als in den anderen Standorten der Großkanzleien.
Was wird daraus deutlich? Es bieten viele Anwälte Tätigkeiten Pro Bono an. Allerdings bleibt eben immer dieser schale standesrechtliche Nachgeschmack, der auch mich vorsorglich dazu veranlasst hat, den entsprechenden Artikel mit den standesrechtlichen Hinweisen zu versehen. Man sollte sich vielleicht nicht davon abschrecken lassen.
Aufgrund der ganzen Debatte habe ich mich dazu entschlossen, zusätzlich in Kürze eine rechtliche Beratung für Startups zu berechenbaren und überschaubaren finanziellen Konditionen anzubieten. Die Beratung wird auf bestimmte Rechtsgebiete und bestimme Kommunikationsformen beschränkt. Für mehr Leistung muss dann mehr gezahlt werden. Wer sich an der Entscheidungsfindung beteiligen möchte, kann dies mit einem Kommentar zu diesem Artikel tun:
http://blog.say-ho.com/2007/07/21/nachfrage-an-anwaltlicher-beratung-fur-startups/
Pro Bono in Verbindung mit Vereinsrecht… Ist es nicht möglich, Vereinsmitglieder unentgeltlich zu beraten ? Welches Standesrecht verbietet den Mitgliedern eine geringe Mitgliedsgebühr? Nach meinem Kenntnisstand ist ein solches Vorgehen z.B. in sozialen Vereinen durchaus üblich. Ja, es soll sogar dort Mitglieder geben, die nur einen symbolischen 1-Euro-Beitrag leisten.
Vergleichbares kann ich mir bei Start-Ups z.B. „Selbständigkeit aus Hartz IV“ gut vorsellen.
BTW: Bin kein Jurist, schnappe nur hier und da Infos auf und mache mir meine Gedanken.
Standesrecht: Bewährtes sollte in neuen Regelungen gewahrt bleiben. Es gibt durchaus Berufe, wie z.B. Mediziner und Journalisten, die aufgrund ihrer besonderen Verantwortung eines besonderen Ehrencodex bedürfen.
Das ist aber nett von Herrn RA hier den Startups mit diesem Angebot unter die Arme zu greifen.
Auch ich wollte meine AGBs damals (als Einzelunternehmer) von einem Anwalt erstellen lassen. Kosten von 3000 Euro sind da keine Seltenheilt, aber woher in der Startup-Phase nehmen. Hier wird oft gespart und Abmahnungen sind dann groß im Kommen.