autsch, Shopbetreiber-Blog schreibt:
Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 3. April 2007 (Geschäftsnummer: 5 W 73/07) entschieden, dass die Formulierung „Eine Übergabe an den Paketdienst erfolgt in der Regel 1-2 Tage nach Zahlungseingang“? in den AGB eines Online-Händlers unwirksam und zugleich wettbewerbswidrig sei. Durch die Formulierung „in der Regel“? werde die Lieferzeit in das Belieben des Händlers gestellt, was das Gesetz verhindern wolle, so die Berliner Richter
wenn das nicht mal ein gefundenes Fressen für Abmahnwüteriche ist. Ein detailierte Analyse zu diesem Urteil gibts im o.g. Blog
via digital:next
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