vor einigen Tagen/Wochen hat es bereits einige Blogs getroffen, die auf Seiten verlinken, auf denen irgendwas Negatives zum ID Medien Verlag berichtet wird (idR Gerichtsurteile). Man begründet das unter dem Aspekt der Mitstörerhaftung.
Der neue Fall ist ebenso abstrus, we:blog munich friends schreibt.
Die Blogger wissen idR nix vom Verlag:
Der beanstandete Link verweist allerdings auf eine Seite (im Sinne von HTML-Datei), die über Anbieter von Internetdienstleistungen, die z.B. vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz als „Abo-Fallen im Internet“? bezeichnet werden, sehr detailliert informiert. Von besagtem ID Medien Verlag aus Seevetal ist und war dort nicht die Rede. Ich kannte diese Firma „ID Medien Verlag“? und das Thema „Adressbuchbetrug“? bis zur Abmahnung noch nicht einmal! Scheinbar wird besagter Verlag auf einer anderen Seite des besagten Internetangebotes wohl in Zusammenhang mit Adressbuchbetrug erwähnt…
die Rechtsgrundlage der Abmahnung ist wackelig:
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Der Abmahner Herr Dr. Schumann bezieht sich dabei auf § § 803, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog. Er meint vermutlich statt § 803 den § 823, denn um Schuldscheine scheint es hier wohl nicht zu gehen. Er behauptet zudem ohne Angabe eines Urteiles und ohne Angabe, auf welche Seite er sich bezieht, seine Mandantin würde auf der verlinkten Seite diffamierend als Adressbuchbetrügerin bezeichnet werden…
Der Streitwert ist auch in diesem Fall ähnlich hoch angesetzt
Der Streitwert wurde vom Anwalt auf 100.000 „¬ ohne nähere Begründung festgelegt und daraus resultierend eine Kostennote in Höhe von 1.780,20 „¬ beigelegt. Auffällig ist der geschickt gewählte Zeitpunkt der Abmahnung während der Osterferien und die Fristsetzung bis zum 16.04. Viele Empfänger der Abmahnung werden diese vermutlich erst nach Ablauf der Frist lesen, wenn sie aus dem Urlaub zurückkommen.
und bei Google hat man auf rechtlichen Wegen Suchtreffer entfernen lassen: Entfernung von SERPS aus rechtlichen Gründen (sucht mal nach ID Medien Verlag und scrollt dann nach unten)