Spreadshirt kennt bald das Markenrecht auswendig (klar, was gemeint ist… ), findet aber eine passende Antwort mit seiner Initiative, die den Panda-Bären bezeichnenderweise als Logo nutzt. Doch, wie der Artenschutz für bedrohte Wortmarken so will, wurde auch dasselbige abgemahnt:)) Das nenne ich systemimmanente Konsequenz.
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Leo, unser Wortmarken-Panda, bestand aus ganz vielen kleinen Wortmarken. Also geschützten Wörtern, und zwar nur solchen, die auch gleichzeitig in jedermanns Munde sind, also z.B. „Cowboy“, „Milchmädchen“ und dergleichen. Denn immer mehr gewissenlose Profiteure nutzen eine Lücke im deutschen Gesetz und lassen sich diese Wörter schützen, obwohl wir sie alle fast täglich benutzen, sie also unveräußerliches Allgemeingut darstellen sollten. Gleiches gilt z.B. auch für „Revolverheld“, „Cyborg“ oder „Enfant Terrible“. Leider aber darf heute niemand mehr diese Wörter auf sein T-Shirt drucken. Sagen und schreiben darf er sie natürlich noch. Aber eben nicht drucken.
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[…] Was ist Artenschutz für Wortmarken? Was passieren kann, wenn Wörter aus dem täglichen Sprachgebrauch als Marke eingetragen werden, schildert diese[url=http://blog.spreadshirt.net/de/index.php?itemid=7167]Sterbeanzeige/url]. Ines Balcik am 14.03.07 | 0 Comments (0) | 0 Trackbacks | Kurz notiert […]
Nein, die Sache wurde nicht abgemahnt. Wir wollten etwas Rückendeckung von der Panda-Logo-Property-Owner-Organisation. Die haben wir leider nicht bekommen. Deshalb muss der Panda jetzt in den Bambus beißen…