(auf deutsch = user stolen content)
Internet Economics über USC:
Das Urheberrecht ist zurecht im deutschen Rechts als Persönlichkeitsrecht aufgestellt und nicht als handelbares Sachenrecht. Aber das Recht hat keine Chance, wenn es nicht von seinen Bürgern gelebt wird, sondern nur zu Abmahnmaschen mißbraucht wird. Viele Blogger haben sich von der Vorstellung einer Rechtsstaatlichkeit verabschiedet – vielleicht auch, weil Ihnen der durch diesen Rechtsstaat möglich Abmahnwahn schwer zugesetzt hat und im Grund unrecht getan hat. Wenn sich die Blogger wirklich als neue digitale Bohème, als Vorhut einer digitalen Gesellschaft begreifen, dann muß eine Art Selbsterklärung der wichtigsten Blogger folgen, die zu einer umfassenden Blogiquette führen könnte und Innovation nachhaltig fördert.
Also, ich soll jetzt was sagen, sprecht mir nach:
„Ich gelobe, den kommerziellen Interessen der Inhalteproduzenten treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Urheberrechts tapfer zu verteidigen.“
*hält Fackel in der Hand*
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