dürfte einige interessieren, laut Selbständig.com Newsletter:
Pendlerpauschale können Sie möglicherweise doch weiter geltend machen: Das sollten Sie jetzt tun
Seit Jahresanfang können Sie Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer steuerlich geltend machen. Diese Regelung ist nach Ansicht des Niedersächsischen Finanzgerichts verfassungswidrig (Niedersächsisches Finanzgericht, 27. 2. 2007, Aktenzeichen: 8 K 549/06). Das Bundesverfassungsgericht muss die Bedenken der Richter jetzt prüfen.
So können Sie von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts profitieren – wenn es die Einschätzung des Finanzgerichts bestätigt:* Sollte das Bundesverfassungsgericht schnell entscheiden, machen Sie in Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung die volle Pendlerpauschale geltend. Vorausgesetzt natürlich, bei Ihnen sind Wohnung und Arbeitsstätte nicht im selben Haus.
* Hat das Bundesverfassungsgericht bis dahin noch nicht entschieden, setzen Sie trotzdem die volle Pendlerpauschale an. Streicht das Finanzamt den Abzug, legen Sie gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Einspruch ein. Dabei verweisen Sie auf das anhängige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht und beantragen Ruhen des Verfahrens. So halten Sie Ihren Bescheid offen und können später noch von einem positiven Urteil profitieren.
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