warum man sich uU strafbar macht, wenn man in SL Ort besucht:
Netzeitung.de: Also sollte man virtuelle Orte meiden, an denen Sex gezeigt oder ausgeübt wird?
Mathé: Jeder Second-Life-Besucher sollte sich hüten, derartige Angebote zu besuchen, da die Besitzverschaffung schon mit dem Herunterladen der Grafikdaten in den Arbeitsspeicher der heimischen PCs erfüllt ist.
nun stelle man sich also vor, dass man an einem einsamen Pixelstrand mit seiner virtuellen Freundin Schandtaten ausübt, während sich drumherum die Voyeure scharen. Dann kommt auf einmal das SL-SEK und buchtet alle Avatare solange ins virtuelle Gefängnis, bis der Strafbestand unzüchtiger Handlungen in der Öffentlichkeit geklärt ist. Dann, wenn die Urteile in SL gefällt wurden, kommt im RL die Polozei nach Hause zu Dir, halten den Haftbefehl vor Deine Nase, legen Handschellen an und nehmen Dich dann mal so nebenbei mit, während die Dich Deine Frau die ganze Zeit aus dem Hintergrund fragt, wer denn diese Annette war? „Schatz, ich kann das alles erklären, das ist nicht so, wie Du denkst…“