Gulli schreibt zum Abmahnfall „web1“ und Confixx:
Tatsächlich gab web1.de auf Nachfrage gegenüber gulli.com an, die default-Benennung von Confixx nicht gekannt zu haben. Nun, da man über die Hintergründe informiert sei, werde die Abmahnung als gegenstandslos zurückgezogen, die Angelegenheit ohne entstehende Kosten beigelegt werden.
Laut Auskunft des deutschen Patent- und Markenamtes halte das Unternehmen die Markenrechte am Begriff web1 indessen gar nicht, so der abgemahnte Lars I., sondern eine Firma in Essen. Diese wiederum habe sich vom Vorgehen des Emsländer Unternehmens distanziert. Ob die Geschichte damit nun am Ende angekommen ist, bleibt daher vorerst unklar.