nur mal zum Lesen: Hab doch vorhin über RA Steinhöfel (Medai-Markt) und den Spon-Artikel geschrieben. Was stand im Spon-Artikel u.a.?
Media-Markt-Anwalt Steinhöfel fühlte sich übrigens von Kohnens Blog auch persönlich angegriffen. Seine Kanzlei schickte dem Kölner Ende 2006 noch eine dritte Abmahnung, in der Steinhöfel unter anderem gegen die Bezeichnung „Schweinhöfel“ vorging. In einem früheren Interview hatte der Jurist noch bekannt: „Einen Grundsatz muss man doch wirklich auch akzeptieren: Wenn man austeilt – und ich denke, das tue ich -, dann muss man auch einstecken können.“ Auf die Frage von SPIEGEL ONLINE, ob das jetzt nicht mehr gelte, erklärte er: „Hat ein Boxer Nehmerqualitäten, heißt das noch lange nicht, daß er ohne Deckung herumläuft.“
Prompt ging bei mir ein Kommentar mit genau dieser Namensliebkosung ein. Und zufällig sehe ich jetzt beim Blog von Frank Kerkau, dass er einen sehr ähnlichen Kommentarbeitrag vorsorglich editieren musste. Auch da gings nicht nur zufällig um Steinhöfel.
Ich will hier niemandem was unterstellen, aber etwas Mitdenken darfs schon sein. Um weder dem besagten RA einen Grund zu liefern noch das Blog in die Bredouille zu bringen. Ich mein, die mathematische Aufgabe im Kommentarbereich ist ja schon schwer genug, dafür muss man sich aber nicht rächen:)
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