bitte nicht wundern, wenn demnächst die Mailfooter nun noch länger werden als sie es jetzt schon sind. EPublicas Anwalt (ePublica ist zB die IT Agentur hinter Xing):
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 01.01.2007 Änderungen an den gesetzlichen Vorgaben zu Angaben auf Geschäftsbriefen vorgenommen. Waren die bekanntlich erforderlichen Angaben wie Firma, Geschäftsführer, Registergericht und HR-Nummer früher nur auf gedruckten Geschäftsbriefen erforderlich, gelten diese Regelungen nun auch für Emails. Zur Vermeidung etwaiger Abmahnungen und sogar möglicher Bußgelder empfehle ich Ihnen daher, in Ihrem Unternehmen die Email-Signaturen zu vereinheitlichen, so dass diese den gesetzlichen Vorgaben genügen.
und die Strafen folgen stante pede, wenn man nicht aufpasst und dem Freiherr von G. zB ne Mail schickt:))
Eine Mail braucht’s noch nicht mal, eine SMS reicht schon… Schnell noch ein paar Mobilfunkaktien kaufen 😉
Tja, die lassen sich auch immer wieder was Neues einfallen 🙂
Allerdings ist es nicht wirklich viel mehr Arbeit. Hab’s im meinem Blog vor ein paar Tagen mal an meiner Signatur gezeigt, was sich ändert. 🙂
[…] Lese grad, das Vater Staat klamm heimlich zur Jahreswende (seit 1.1.2007) ein neues Gesetz verabschiedet hat.Seit neustem muss man in Geschäftsbriefen jeglicher Art, wozu auch Emails zählen, ein vollständiges und umfassendes Impressum angeben, was bisher nur auf Briefen (Papier) und Webseiten erforderlich war.Da dies eher still und heimlich geschah, wird das noch nicht jeder wissen und somit bereits umgesetzt haben.Dies ruft neue Abmahnwellen auf den Plan!Also informieren und Email Fusszeilen ändern.Mehr dazu hier:epublica und bei Heisevia BasicThinking[Tags:allgemein, Email, Gesetz Impressumspflicht] ähnliche Beiträge: […]
Tu felix Austria …
Mal schaun, wie lange es dauert, bis dieser Blödsinn auch in Österreich gilt.
Und es geht weiter mit dem Wahnsinn:
http://www.luebeckonline.com/news/news/id/208.html
Demnächst darf man noch vor dem Absenden eines Kommentares die Datenschutzbestimmungen bestätigen….
[…] Hier wird gezeigt, wie’s z.B. gehen kann. (Heise-Nachricht ursprünglich bei Herrn B. gefunden. Dort fiel mir auch dies noch in die Hände. Und weiter…) Themen: abmahnungimpressumrecht Verwandte Einträge Zitatrecht und BilderJustiztourismusEigenmaechtig berichtetSack Reis, zugestellt vom Amtsgericht Berlin-MitteAus Lust und Liebe zur Musik […]
[…] So ein Schwachsinn hat die Welt noch nicht gesehen, was wird passieren … es trudeln Pseudoanfragen von künstlich gemachten Wettbewerbern ein, auf Antwort gewartet und abgemahnt … Pseudobestellungen in Onlineshops getätigt und geschaut ob auf automatisch versandten Lieferscheinen und Rechnungen alle Daten korrekt und vollständig angegeben sind usw…. Via: Robert Dieser Beitrag wurde am Dienstag, 30. Januar 2007 um 21:45 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Internet abgelegt. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden. […]
Das wird immer verrückter! Obwohl, die Signatur erst einmal angelegt, erscheint ja dann automatisch im Mail-Footer. Ich seh’s nicht als schlimm an. Und btw., die Publizierung der Homepage-URL kann auch nicht schlecht sein.
[…] Geschäftsbriefe per E-Mail ab jetzt mit Impressumspflicht Informationen, die Kaufleute bislang nur auf gedruckten Briefen unterbringen mussten, müssen nun auch in E-Mails auftauchen. (via) (tags: impressum internet marketing recht heise email) […]
[…] Via: Robert Basic […]
[…] auch bei basicthinking zu lesen… […]