Die Praxis des Media-Marktes, mit Abmahnungen und Gerichtsverfahren gegen mittelständische Elektrohändler und Online-Shops vorzugehen, stößt vor vor dem Landgericht München auf Widerstand. Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) berichtet, das Gericht habe in sechs Verfahren Anträge von Media-Märkten auf einstweilige Verfügungen als „missbräuchlich und damit unzulässig“ zurückgewiesen. Das Gericht unterstütze die abgemahnten Online-Händler in ihrer Ansicht, die Tochter des Metro-Konzerns versuche sie mit Hilfe des Wettbewerbsrechtes zu schikanieren und Kosten aufzubürden. Beim Vorgehen der Media-Märkte dominiere das „Gebührenerzielungsinteresse“.
der landesweit berüchtigte RA Steinhöfel scheint indessen die Nerven zu verlieren und zieht über den Richter her, auf den sich die FAZ-Sonntag (FAS) beruft.
Ganz ehrlich? Ich weiß nicht mal, was Media-Markt möchte. Sollen die sich mal schön brav mit der Konkurrenz beschäftigen. Einmal Ex-Kunde, immer Ex-Kunde 🙂
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