Gerhard Schoolmann, Gastgewerbe Gedankensplitter:
Rechtsanwalt Udo Vetter verweist in seinem law blog™ auf einen Bericht in der Berliner Morgenpost („Großverlag verliert Klage gegen Bistro„), wonach die Wochenzeitung „Die Zeit“ den Berliner Bistrobesitzer Serdar Yildirim verklagt habe. Er hatte sein Lokal „Brotzeit“ genannt. Vor dem Landgericht Berlin ist der Bucerius-Verlag damit aber gescheitert. Die Richter konnten keine Verwechslungsgefahr erkennen.
Gerhard macht zudem einen guten Vorschlag: Wenn schon, solle man gegen andere Zeitungen vorgehen wie „Abendzeitung“, „Ärzte-Zeitung“, Aichacher Zeitung und viele mehr. Zumindest wenn man sich noch einmal lächerlich machen will.
Ich tippe, es handelte sich hierbei um eine Strategie zur Arbeitsplatzsicherung.
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Ich wollte eigentlich einen Blogbeitrag über Schmerzeiter, über Polizeitruppe, über Quarzeiteration und über Warzeitaliener schreiben. Aber das lass‘ ich doch lieber. Sonst habe ich bald die Zeit-Anwälte im Nacken!
[…] ZEIT beansprucht Wort Zeit für sich » Basic Thinking Blog … und der Irrsinn geht weiter … (tags: urheberrecht) […]
Solange da für Kläger kein Risiko besteht (nämlich, der behauptete Streitwert geht als Schadensersatz an den Beklagten bei Abweisung) hört das nie auf. Es ist zu einfach. Und die ZEIT interessiert das erst, wenn Leute deswegen die Abos kündigen.
Würde mich über eine (ebenso erfolglose) Klage gegen die Schokozeit freuen. Das bringt den Bekannteitsgrad nachj vorne.
http://www.schokozeit.de