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Videos einbinden: Juristisches

ich glaube, wir hatten schon mal das Thema hier, finds aber nicht. Egal: Nehmen wir an, ich binde via YouTube irgendein Musikvideo hier auf dem Blog ein. Ist das nun super dangerous wegen den Schnüfflern oder ist das super easy alles?

Worauf kommt es an? Dass ich erkennen müsste, dass Madonna wohl kaum ihre Videos auf YouTube hochlädt, jedoch der Private eher schon? Aber, in den USA sieht das anders aus als hier, das ganze Urheberrecht. Kann der Privat-Ami dennoch möglicherweise sagen „Uber-Blonder, Du bist dran, because you have not uns boys in Irak gehelped, thats my video!“

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

6 Kommentare

  • Ich bin kein Anwalt, das folgende sind also nur Vermutungen. 🙂

    1. Wenn Du wissentlich urheberrechtlich geschütztes Material einbindest, machst Du Dich strafbar.

    2. Auch „unwissend“ kannst Du es nicht einbinden. Du bist in dem Fall ja kein Provider, der erst etwas dagegen unternehmen muss, sowie er von der Illegalität erfährt. Ich denke, es ist Dein Job das zu überprüfen.

    3. Wenn es Dir trotzdem passiert, aber es nicht offensichtlich war, wird Dich wohl kaum ein Gericht ernsthaft bestrafen… aber private Schadensersatzklagen können auch weh tun.

    Soviel zu meinen unfundierten Theorien. Vielleicht kann das ja jemand mit mehr Ahnung bestätigen oder widerlegen. ^_^

  • Die Frage habe ich mir auch schon häufig gestellt. Ich habe für mich erst einmal beschlossen nur auf YouTube zu verlinken anstatt die Videos direkt in den Blog zu stellen. Ich kann mir gut vorstellen, dass deutsche Richter da einen Unterschied machen werden.
    Interessant wird sicher auch wie oft Youtube abgemahnt werden wird. Immerhin beginnen sie schon damit Videos aus dem Angebot herauszunehmen. Ich denke mal, dass das der Anfang vom Ende ist.

  • Wenn es danach geht, müssten 90% aller Videos bei YouTube oder Sevenload u.a. entfernt werden. Denn sogar die selbstgedrehten Videos werden mit Musik hinterlegt, wo garantiert weder das Thema Gema noch das Thema Nutzungserlaubnis mit dem Musiker oder dem Musikverlag geklärt wurde. (zwei wahllose Beispiel: http://sevenload.de/videos/CbL7Oha/lid/O6jNrLo oder http://sevenload.de/videos/ILj5LJT/lid/O6jNrLo) Oder die ganzen Fehrnsehmitschnitte von Fußballspielen usw. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das alles legal ist. Bei sevenload gibt es einen Button, neben dem es heißt:
    Helfen Sie mit, sevenload sauber zu halten: Haben Sie einen Copyright- oder sonstigen Richtlinien-Verstoß entdeckt? Dann geben Sie uns bitte Bescheid.

    Ob sie damit raus sind aus der Verantwortung, kann ich mir kaum vorstellen.

  • […] Allerdings: Urheberrecht ist Urheberrecht. Also, Robert, aus der Sicht des Laien: Ich müßte eigentlich alle Rechte vorher abgeklärt haben. Das steht auch in den AGBs wenn ich das richtig verstanden habe: The content on the YouTube Website, except all User Submissions (as defined below), including without limitation, the text, software, scripts, graphics, photos, sounds, music, videos, interactive features and the like (”Content”) and the trademarks, service marks and logos contained therein (”Marks”), are owned by or licensed to YouTube, subject to copyright and other intellectual property rights under United States and foreign laws and international conventions. Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use only and may not be used, copied, reproduced, distributed, transmitted, broadcast, displayed, sold, licensed, or otherwise exploited for any other purposes whatsoever without the prior written consent of the respective owners. […]

  • Ich denke mal. zumindest bei den Featured Videos kann man halbwegs sicher sein, dass da das Copyright stimmt.
    Ansonsten Videos ohne Musik nehmen.

    Wäre nicht sowieso, der Mensch der die Videos auf youtube hochlädt für alles Verantwortlich? Normalerweise dürfen doch keine rechte von dritten Vorhanden sein!?

  • Wie sieht die Rechtslage bei Songs aus, die man direkt per Copy&Paste und Flash im Blog einbinden kann, wie beispielsweise über den Pariser radioblogclub.com?

    Analog zu den Flickr-Bildern und Youtube-Videos ist doch auch der Blogger verantwortlich für Urheberrechtsverstöße?