Stefan Waidele geht das Thema Weblogs + Creative Commons an und erklärt in Ruhe, was es bedeutet, seine Beiträge darunter zu veröffentlichen: Kreatives Schaffen durch Teilen
Gauner und Betrüger
Eine Frage wird dort nicht geklärt: Könnte ich einfach so meine Lizenz wieder ändern und damit die Leute quasi fast schon bösartig hereinlegen, die den Content bereits in der einen oder anderen Form bei sich eingebunden haben? Nach dem Motto „das ist gestohlen“, denn wie will man das schon nachweisen, wann welche Lizenzbedingung vor einem Jahr bei mir gültig war?
Creative Commons: Was will der Richter damit?
Weitere Frage: Welche Gültigkeit hat das Einbinden der CC-Lizenz auf seinem Weblog im deutschen Recht? Greift da nicht sowieso das Urheberrecht, zumal der Richter kein „eigens kreiertes Sonderrecht“ kennt, das nicht in den Gesetzestexten steht?
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