wie intern.de berichtet, hat die US Wahlaufsichtsbehörde FEC den Status von Weblogs mit dem von Medien gleichgestellt, was die Wahlkampfbereichterstattung während der Wahl angeht. Diese Regelung beruht auf Besonderheiten in der US Gesetzgebung:
Diese erst im Jahr 2002 eingeführten Regelungen beschränken individuelle Wahlkampfspenden auf 2.000 Dollar, wobei auch jede Art der (parteinehmenden) politischen Kommunikation im Internet als „Spende“ interpretiert werden kann. Nur Print-Medien und Rundfunk sowie ihre Online-Ableger waren von dieser Norm nicht betroffen. So hatte auch ein Bundesgericht im Jahr 2004 die Gesetze interpretiert und die FEC zu Nachbesserungen aufgefordert. Denn sonst hätten Blogger damit rechnen müssen, dass ihre Postings vom jeweiligen politischen Gegner als illegale Wahlkampfspenden interpretiert werden können (vgl. Archiv). Damit wären Strafen oder ein Verbot weiterer Publikationen denkbar gewesen. Doch diese Bedenken sind nun ausgeräumt, denn die FEC hat die Gesetze so abgeändert, dass Web Logs und Medien gleichgestellt werden