Versuchen wir mal, die Diskussion zusammenzufassen, die sich um Udo Vetters Markenanmeldung „Law Blog“ ergeben hat.
Kurz vorab:
1. Udo hat seine Wortmarke beim Markenamt erfolgreich angemeldet: „Law Blog“
2. Ich habe diese Registrierung exemplarisch kritisiert, da dieses Wort innerhalb der Blogosphere mE schon längst zum Allgemeingut geworden ist, alleine in Google findet man 2.37 Mio Treffern (>600.000x mehr Treffer als der Begriff „Blawg“, der bei einigen Usern vermeintlich als der dominierende Gattungsbegriff für Jurablogs gehalten wird). Dies zeigt in meinen Augen die mangelnde Recherchefähigkeiten des Deutschen Marken- und Patentamtes auf. Diese „Lücke“ lässt es anscheinend tatsächlich zu, daß zahlreiche generische Netz-Begriffe geschützt werden können, die zwar im Netz bekannt sind, aber weniger im deutschen, tradierten Sprachgebrauch. So wäre es möglich, die Marke Podcasting in D zu reservieren? So könnte man Begriffe wie „Auto Blog“, „Versicherungs Blog“… etc… schützen? Natürlich ziehen Unternehmen aufgrund der Marktverhältnisse alle Register, sich vor Konkurrenten zu schützen. Sollte man es ihnen verdenken? Solange sie umgangssprachliche Begriffe nicht aufkaufen, habe ich kein Problem damit.
bisherige Links zu dem Thema:
– jnblog kommt mit Wortmarken klar, solange sich die Blogger deswegen nicht totklagen, befürchtet aber sehr wohl diese Entwicklung
– Blogging Tom, der die Schutzwürdigkeit der Marke und das unternehmerische Interesse von Udo Vetter anerkennt
– Jurastudentin bezweifelt, daß die Wortmarke eigenständig genug ist, um vor Gericht im Falle einer Klage zu bestehen
– Silkester verweist auf die Starke Domain lawblog.de und verneint ebenfalls die Eigenständigkeit der Wortmarke „Law Blog“
– ContentType wundert sich, dass Udo auf die englische Sprache verweist und damit die Wortmarke im deutschen Sprachraum als eigenständig genug und nicht etwa als Allgemeingut bezeichnet
Im Diskussionsverlauf bei Udo:
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– No. 9: Ich glaube, dass Udo Vetter weitaus bekannter unter seinem eigenen Namen ist als unter LawBlog. Der Begriff LawBlog ist in meinen Augen nur eine Bezeichnung für ein Blog-Genre, das es schon lange gibt, aber nicht zwingend für ein bestimmtes Blog dieses Genres steht. Aber registrieren kann man es ja mal, auf die Idee wäre vorher wohl niemand gekommen.
– No. 15: Wie kommt man eigentlich auf den Gedanken, lawblog wäre ein Gattungsbegriff? Bei (Rechts-)Anwaltsblog, Jurablog, Strafrechtblog kann ich das ja nachvollziehen, aber lawblog ist sicherlich kein deutscher Gattungsbegriff. Und auch wenn das Abmahnwesen in Deutschland teils bizarre Züge zeigt, ist der Wunsch mancher, Markenrechte sollten am besten abgeschafft werde und Eintrager von Marken sind ansich schon böse Menschen, ein Beleg dafür, daß an einer differenzierten Betrachtungsweise eigentlich kein Intresse besteht. Man will halt seine naive Wunschvorstellung eines anarchistischem Webs nicht verlieren.
– No. 17: Das Wort „lawblog“? wird in Deutschland spätestens seit der Präsenz auch in klassischen Medien definitiv mit Udo Vetter verbunden. Wenn jetzt jemand daher kommt und unter der Bezeichnung „lawblog“? wie auch immer geartete rechtlich oder moralisch fragwürdige Dinge treibt, kann das für Herrn Vetter durchaus rufschädigend und geschäftsgefährdend sein. Deshalb kann ich es verstehen, dass er sich durch die Eintragung als Marke ein zusätzliches rechtliches Abwehr-Instrument für den Ernstfall sichert.
– No. 18 von Udo selbst: Die Marke wurde eingetragen, weil law blog in Deutschland kein Gattungsbegriff war und auch heute nicht ist. Blawg ist damit nicht identisch. Abgesehen davon handelt es sich um eine fremdsprachige Wortfolge, was ebenfalls gegen einen Gattungsbegriff spricht.
– Und Udo nochmals in No. 21: Der englischsprachige Raum spielt doch gar keine Rolle, da der Markenschutz dort nicht gilt. Außerdem schürst du jetzt genau die Verwirrung, die eigentlich nicht angebracht ist. Natürlich geht es nicht darum, dass jemand zum Beispiel die Handakte als lawblog bezeichnet. Es ginge allenfalls darum, dass sich ein juristisches Weblog ebenfalls law blog nennt. [genau das ist es ja, lieber Udo, was ich kritisiere… dann schütze ich demnächt mein neues Blog mit der Wortmarke „Podcast Blog“… irgendwann muss das mal aufhören, sich selbst mit dermaßen bekannten Begriffen in den Vordergrund zu spielen, wirtschaftliche Interessen hin oder her. Es geht nicht um Dich als Einzelperson, sondern um alle gemeinsam. Denn wie immer im Leben: Wenn es einer macht, versuchen es demnächt alle.. der RSS-Blogger, der PR-Blogger, … das ist absolut schädlich für die Blogosphäre in D.]
– No. 45: Hm, es ist also so: Sollte irgend jemand jetzt auf die Idee kommen eine neue Internet-Seite oder Teile davon auf irgend eine Art und Weise „lawblog“? zu nennen würdest du eine Abmahnung schicken? Willkommen im Club.
– No. 48 zielt auf die honorige Handhabung seitens Udo ab: Da ich davon ausgehe, dass die Marke nicht registriert worden um damit Schabernack zu betrieben, sodern um Schaden von DIESEM lawblog abzuhalten, habe ich damit gar kein Problem.
– No. 52: Ich habe jetzt meinte 10. Marke (oder so) registriert. Es ist ein guter Baustein dafür, dass die Arbeit, die in den Aufbau eines Namens gesteckt wurde, auch gegenüber „Trittbrettfahrern“? verteidigt werden kann. Leider wird man (bzw. wurde ich) erst aus Ärger klug.
Insofern? Zwiespältige Meinungen, wie nicht anders zu erwarten.
Und nun? Ich weiss, daß ich daran nichst ändern kann, daß Unternehmen auf weitläufig bekannte Begriffe satteln, sich damit etwas bekannter machen und dann versuchen, eine Marke in den jeweiligen Klassen daraus zu drehen, um sich vor Konkurrenz zu schützen. Das Problem nimmt mit der „Globalisierung“ des Webs zu. Immer mehr Techniken entstehen mit immer mehr eigenständigen Begriffen, da liegt es nahe, daß man diese Begriffe im eigenen Land für sich beansprucht, um die sich aufbauende Welle – die man nicht selbst verursacht hat – abzusurfen. Die Markenämter scheinen nicht mehr mitzukommen, zu schnell dreht sich das Web mittlerweile. Und ehe man es sich versieht, sind markante Begriffe markiert. Deren freie Verwendung zur freien Entfaltung des Webs ist jedoch immens wichtig, Konkurrenzgehabe hin Konkurrenzgehabe her. Doch es ist unvereinbar, das unternehmerische Einzelgängerdenken mit dem gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Denken zu vereinbaren. Ein Unternehmer baut nicht seine Firma auf, indem er für Dritte denkt, sondern primär an sich selbst. Man kann es ihm systembedingt nicht einmal vorwerfen. Doch dementsprechend benötigt man ein Regularium von aussen, das beide Interessen zusammenbringt. Das Markenamt ist dazu anscheinend nicht in der Lage, weil die entsprechende Ausbildung in modernen Bereichen = Web fehlt.